Rechtsprechung
BGH, 08.01.1957 - 5 StR 360/56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme einer Begünstigung durch den Strafverteidiger - Vereidigungsverbot wegen Beteiligung des früheren Strafverteidigers an der Straftat des Angeklagten
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
Zulässiges Verteidigerhandeln
Doch darf er dies nur mit prozessual zulässigen Mitteln tun (BGHSt 2, 375, 377 f; BGH, Urteil vom 8. Januar 1057 - 5 StR 360/56 - bei Dallinger MDR 1957, 267). - BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56-).Andernfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 - zur entsprechenden Problematik bei der Urkundenvorlegung vgl. BGHSt 38, 345, 350).
Zu einem ähnlichen Problemkreis, der Annahme einer Garantenpflicht zur Verhinderung einer erkannten Falschaussage, ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sehr zurückhaltend (BGHSt 2, 129, 133: Angeklagter; BGHSt 4, 327: Rechtsanwalt; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56: Verteidiger;… vgl. auch Ruß aaO § 258 Rdn. 19).
- OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Anderenfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 sowie zu allem Vorhergehenden BGHSt 46, 53 f.). - BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81
Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren …
Sollte er dies tatsächlich für möglich gehalten, also nicht wider besseres Wissen gehandelt haben (vgl. RGSt 66, 316, 325/326; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56;… Ruß in LK 9. Aufl. § 257 Rdn. 15), so konnte die bloße Behauptung eines solchen Rechts in diesem Schriftsatz ohne eine Trübung der Beweisquelle (…vgl. BGH aaO; RGSt 50, 364, 366) durch Vorlegen irreführender Unterlagen den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung nicht begründen.