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   BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91   

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https://dejure.org/1991,3743
BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91 (https://dejure.org/1991,3743)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1991 - 5 StR 373/91 (https://dejure.org/1991,3743)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1991 - 5 StR 373/91 (https://dejure.org/1991,3743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Vorliegen strafmildernder Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 581
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
    Das Verhältnis der gegen Mitangeklagte verhängten Strafen zueinander kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (BGH Urteil vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 - Seite 9; BGH bei Holtz MDR 1977, 808; BGH bei Spiegel DAR 1981, 191; BGH Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83 - Seite 14; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78

    Vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
    Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese.
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
    Das Verhältnis der gegen Mitangeklagte verhängten Strafen zueinander kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (BGH Urteil vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 - Seite 9; BGH bei Holtz MDR 1977, 808; BGH bei Spiegel DAR 1981, 191; BGH Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83 - Seite 14; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 362/88

    Mittäterschaft an einem Versicherungsbetrug - Annahme der Mittäterschaft eines

    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
    Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese.
  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 640/83

    Überfall in Juwelierwohnung - §§ 249, 255 StGB, Raub, nicht räuberische

    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
    Das Verhältnis der gegen Mitangeklagte verhängten Strafen zueinander kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (BGH Urteil vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 - Seite 9; BGH bei Holtz MDR 1977, 808; BGH bei Spiegel DAR 1981, 191; BGH Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83 - Seite 14; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
    Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese.
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80

    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
    Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese.
  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

    Die Angeklagten können sich auf eine etwaige unangemessene Milde einer gegen den Haupttäter oder gegen andere Beteiligte verhängten Strafe nicht berufen (vgl. BGH NStZ 1991, 581; NJW 1999, 2129, 2130; StraFo 2005, 208; StV 2008, 295, 296).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Revisionen, die auf vergleichende Strafzumessung gerichtet sind, werden daher grundsätzlich als unbegründet angesehen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 10. September 1991 - 5 StR 373/91 = NStZ 1991, 581 mwN).

    Das Verhältnis der gegen Mitangeklagte verhängten Strafen zueinander kann daher grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (vgl. u.a. BGH NStZ 1991, 581 mwN).

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Zu der von der Revision des Angeklagten B. aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen den Zeugen K. weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH bei Holtz MDR 1979, 986; StV 1981, 122, 123; NStZ 1991, 581; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96; weitere Nachweise bei Gribbohm a.a.O. Rdn. 45 und G. Schäfer a.a.O. Rdn. 364 ff.).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09

    Strafmilderung; Widerruf; Bewährung

    Dass sie dabei die Gefahr des Widerrufes aus den Augen verloren hätte, erscheint ausgeschlossen (vgl. insoweit: BGH Beschl. v. 10.09.1991 - 5 StR 373/91 - juris).
  • BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91

    Anforderungen an das Maß der Bestrafung eines bisher nicht vorbestraften Täters -

    Auch wenn dieser Angeklagte nur an einem einzigen Kraftfahrzeugdiebstahl mitgewirkt hat, so ist doch die dafür verhängte Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren, selbst unter Berücksichtigung seiner Unbestraftheit, nicht unverhältnismäßig hoch, auch nicht im Blick auf die im Falle II 9 der Urteilsgründe gegen den Mittäter verhängte Einzelstrafe gleicher Höhe (vgl. BGH NStZ 1991, 581; Urteil des Senats vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 -).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95

    Dauerstraftat - Betrug - Tateinheit - Waffe - Waffenbesitz - Führen einer Waffe

    Der Vortrag, der Angeklagte sei im Verhältnis zu einem Mitangeklagten zu milde bestraft worden, kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (BGH NStZ 1991, 581; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; Zumessungsfehler 1).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91

    Aufhebung eines Strafausspruchs - Fehlerhafte Strafzumessung als Revisionsgrund

    Das Verhältnis der gegen Mitangeklagte verhängten Strafen zueinander kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 1991 - 5 StR 373/91 m.w.Nachw.); ein besonders gelagerter Ausnahmefall liegt hier nicht vor.
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