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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13   

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BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,33758)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,33758)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,33758)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 21 StGB; § 15 StGB; § 20 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord (pathologisches Spielen als krankhafte seelische Störung; Auswirkung der Spielsucht auf die Tat; Zusammentreffen von Verdeckungsabsicht und Spielsucht als Tatmotiv; Hemmschwelle bei schweren ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB
    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Pathologisches Spielen als eine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit

  • Glücksspiel & Recht

    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • online-und-recht.de

    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • rewis.io

    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • RA Kotz

    Spielsucht als Strafminderungsgrund im Strafverfahren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Pathologisches Spielen als eine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Spielsucht - Strafmilderung beim Verdeckungsmord

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit durch Spielsucht ohne festgestellte krankhafte seelische Störung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 80
  • JR 2014, 307
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    Allerdings können in schweren Fällen psychische Defekte und Persönlichkeitsveränderungen auftreten, die eine ähnliche Struktur und Schwere wie bei stoffgebundenen Suchterkrankungen aufweisen, und es kann zu massiven Entzugserscheinungen kommen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192 mwN).

    Eine zweifelsfreie Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB aufgrund der Spielsucht des Angeklagten, die so weit ginge, dass sie dessen Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen könnte, ist auszuschließen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, aaO).

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    a) "Pathologisches Spielen" stellt - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369; Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR § 21 StGB Seelische Abartigkeit 8, und vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31).

    Eine Unterbringung nach § 64 StGB kommt aus Rechtsgründen ebenfalls nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365).

  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11

    Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    aa) Spielsucht kann unter dem Gesichtspunkt einer Verminderung der Schuldfähigkeit nur dann beachtlich sein, wenn die begangenen Straftaten der Fortsetzung des Spielens dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 5 StR 78/94, NStZ 1994, 501, und vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 78/94

    Spielsucht - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    aa) Spielsucht kann unter dem Gesichtspunkt einer Verminderung der Schuldfähigkeit nur dann beachtlich sein, wenn die begangenen Straftaten der Fortsetzung des Spielens dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 5 StR 78/94, NStZ 1994, 501, und vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    Ferner ist bei Taten höchster Schwere bei der Zubilligung der Voraussetzungen erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit wegen der hohen Hemmschwelle besondere Zurückhaltung geboten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53; LK/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 184 f. mwN).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    Zutreffend beanstandet die Staatsanwaltschaft zudem die strafmildernde Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13 mwN).
  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    a) "Pathologisches Spielen" stellt - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369; Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR § 21 StGB Seelische Abartigkeit 8, und vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    a) "Pathologisches Spielen" stellt - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369; Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR § 21 StGB Seelische Abartigkeit 8, und vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31).
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95

    Affekt - Affekthandlung - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Störung -

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass die typische hohe emotionale Beeinträchtigung eines Verdeckungsmörders, die für sich genommen nicht zur Annahme des § 21 StGB führt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 72/95, BGHR StGB § 21 Affekt 7; ferner MK/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 234), auf einer gänzlich anderen Wurzel beruht als eine etwa gleichzeitig bestehende Spielleidenschaft desselben Täters.
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Die begangenen Straftaten müssen der Fortsetzung des Spielens gedient haben (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 42 und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, wistra 2013, 62, 63).

    (2) Hier könnten die Vorbereitung der Tat und das Einsetzen der Tatbeute zum Abbau anderer, nicht aus der Spielsucht resultierender Schulden tatsächlich gegen eine völlige Einengung des Verhaltensspielraums auf das Glücksspiel sprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 42).

  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).

    Dabei sprechen die genauen Tatvorbereitungen durch Analyse und Ausnutzung der "systemischen Schwächen" im Betriebsablauf der Spielbank F. sowie die Komplexität der Ausführungshandlungen der Diebstähle indiziell gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80).

  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15

    Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines

    Dieser Schuldspruch ist rechtskräftig (Urteil des Senats vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Die planvolle Vorgehensweise des Beklagten über Jahre hinweg, sein Überweisungsbetreff "TGA" (Tagesgeldanlage), um kenntlich zu machen, dass das Geld zurückbezahlt werde (Protokoll S. 3, VGH-Akte S. 198) und seine rationale Handlungsmotivation, (lediglich) vorübergehende Liquiditätsengpässe überbrücken zu wollen ohne die Tatbeute unmittelbar zur Befriedigung seiner Spielsucht zu verwenden, weisen vielmehr auf eine zielgerichtete, kontrollierte und besonnene Vorgehensweise hin, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der bestehenden Spielsucht gestanden und der (zwanghaften) Fortsetzung des Spielens gedient hat (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13 - juris Rn. 23 f.).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der

    Diese Einschätzung wird durch das planvolle und systematische Vorgehen der Beklagten über einen längeren Zeitraum (von über vier Jahren) bestätigt (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13 -, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14 -, juris).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Dieser Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 1. Juli 2015 kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidungen in dieser Sache weder aufheben noch abändern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 StR 377/13); die Gegenvorstellung ist daher unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
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BGH, Entscheidung vom 10.12.2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,37465)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,37465)
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