Rechtsprechung
BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 1 StrEG; § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 StrEG
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidungen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Durchsuchung; Untersuchungshaft) - HRR Strafrecht
§ 331 StGB; § 261 StPO; § 244 Abs. 6 StPO
Bestechlichkeit; Beweisantragsrecht (tatsächliche Beweisbehauptung; Pflicht der Staatsanwaltschaft, Missverständnisse des Gerichts hinsichtlich des Umfangs ihres Beweisantrages in der Hauptverhandlung auszuräumen); Beweiswürdigung (Revisibilität; Inbegriff der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Verletzung des Beweisantragsrechts - Zur Hinwirkungspflicht der Staatsanwaltschaft auf eine vollständige Bescheidung - Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Beweiswürdigung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bestechlichkeit im Amt
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 6
Pflicht zur Beanstandung der Ablehnung eines Beweisantrags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer bestätigt
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer bestätigt
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 381
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22
Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der …
Die Revision verhält sich weder zu einer Beanstandung der Ablehnungsentscheidung, einem ergänzenden bzw. klarstellenden Beweisantrag noch zu einem erklärten Verzicht auf die weitere Beweiserhebung oder einer anderweitigen Erledigung des Beweisantrages (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1987 - 5 StR 552/86; vom 28. Januar 2003 - 5 StR 378/02, NStZ 2003, 381). - BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06
Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung: …
Der Senat kann es deshalb dahingestellt sein lassen, ob die Zurückweisung des Beweisantrags der Staatsanwaltschaft als bedeutungslos schon wegen dem Antrag nicht zu entnehmender Konnexität (vgl. BGHSt 43, 321, 329 f.) oder deshalb nicht gegen § 244 Abs. 6 StPO verstoßen konnte, weil die Staatsanwaltschaft verpflichtet war, auf eine vollständige Behandlung des von ihr gestellten Beweisantrags hinzuwirken (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 37). - BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner …
Dann allerdings hätte die Staatsanwaltschaft, der dieses - aus ihrer Sicht bestehende - Mißverständnis über die Reichweite der Beweisanträge aus der Begründung der Ablehnungsbeschlüsse bewußt war, eine Klarstellung ihres Beweisziels vornehmen müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 37).
- BGH, 12.02.2003 - 5 StR 425/02
Potsdamer Staatsanwältin nunmehr rechtskräftig freigesprochen
Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - 5 StR 378/02 m.w.N.; ständige Rechtsprechung). - BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08
Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel; …
Bei dieser Sachlage hätte es dem Antragsteller, dem durch den Inhalt des Ablehnungsbeschlusses die Auslegung des Antrags durch das Landgericht offenbar geworden ist, oblegen, noch in der Hauptverhandlung das - vermeintliche - Missverständnis aufzuklären und durch einen entsprechenden Hinweis oder einen neuen Beweisantrag den von ihm benannten Zeugen sowie dessen genaue Wahrnehmung zu den aus seiner Sicht beweisrelevanten Umständen zu konkretisieren; denn jedenfalls dann, wenn die unzutreffende Auslegung eines Beweisantrags auch auf dessen missverständlicher Formulierung durch den Antragsteller beruht (vgl. BGH StV 2008, 227, 228), ist dieser gehalten, das Missverständnis des Gerichts noch in der Hauptverhandlung auszuräumen (vgl. BGH NStZ 2003, 381, 382; wistra 2007, 259, 260;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 2; § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, 30, 42). - OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 99/03
Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage, …
Schließlich dürfen die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit nicht überspannt werden (st.Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11, 13, Überzeugungsbildung 25, 33; Urteil vom 24.10.01 - 3 StR 309/01; Urteil vom 27.02.03 - 5 StR 224/02; Urteil Volksbank28.01.03 - 5 StR 378/02).
Rechtsprechung
BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02 |