Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.01.2003

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   BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02 (1)   

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BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02 (1) (https://dejure.org/2003,1751)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - 5 StR 378/02 (1) (https://dejure.org/2003,1751)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 5 StR 378/02 (1) (https://dejure.org/2003,1751)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 1 StrEG; § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 StrEG
    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidungen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Durchsuchung; Untersuchungshaft)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 261 StPO; § 244 Abs. 6 StPO
    Bestechlichkeit; Beweisantragsrecht (tatsächliche Beweisbehauptung; Pflicht der Staatsanwaltschaft, Missverständnisse des Gerichts hinsichtlich des Umfangs ihres Beweisantrages in der Hauptverhandlung auszuräumen); Beweiswürdigung (Revisibilität; Inbegriff der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verletzung des Beweisantragsrechts - Zur Hinwirkungspflicht der Staatsanwaltschaft auf eine vollständige Bescheidung - Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Beweiswürdigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bestechlichkeit im Amt

  • Judicialis

    StrEG § 2 Abs. 1; ; StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 6
    Pflicht zur Beanstandung der Ablehnung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer bestätigt

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 381
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ-RR 2000, 171 f.; BGH NStZ 2001, 491, 492; BGH NStZ 2002, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Nur in einem solchen Fall hätte nicht die Gewähr dafür bestanden, daß die Auskunftsperson den Sinn der schriftlichen Erklärung auf den bloßen inhaltlichen Vorhalt hin richtig hätte erfaßt haben können (vgl. BGH NJW 2002, 2480; BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1).
  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 70/98
    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Soweit die Staatsanwaltschaft beanstanden wollte, das Landgericht habe den "Beweisantrag" nicht vollständig beschieden, steht dem Erfolg der Rüge schon entgegen, daß die Revisionsführerin ein entsprechendes, aus der Begründung des Gerichtsbeschlusses zu erkennendes Mißverständnis des Gerichts über den Umfang des Beweisantrages nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen suchte, sondern unbeanstandet ließ, es dann jedoch zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge machte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3 und 30 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86

    Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Soweit die Staatsanwaltschaft beanstanden wollte, das Landgericht habe den "Beweisantrag" nicht vollständig beschieden, steht dem Erfolg der Rüge schon entgegen, daß die Revisionsführerin ein entsprechendes, aus der Begründung des Gerichtsbeschlusses zu erkennendes Mißverständnis des Gerichts über den Umfang des Beweisantrages nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen suchte, sondern unbeanstandet ließ, es dann jedoch zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge machte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3 und 30 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Auch in der Revisionsrechtfertigung ist keine bestimmte Tatsachenbehauptung aufgestellt worden, die gestattete, der Rüge eine zulässige Aufklärungsrüge zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Ein Verfahrensverstoß ist dadurch aber nicht bewiesen, weil - was im übrigen die Berufsrichter in dienstlichen Erklärungen bestätigt haben - der Inhalt der im Urteil dargestellten Umsatzlisten von dem Zeugen KHK Wa nach Vorhalt bekundet worden sein kann (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH NJW 1991, 1306, 1309).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Soweit die Staatsanwaltschaft beanstanden wollte, das Landgericht habe den "Beweisantrag" nicht vollständig beschieden, steht dem Erfolg der Rüge schon entgegen, daß die Revisionsführerin ein entsprechendes, aus der Begründung des Gerichtsbeschlusses zu erkennendes Mißverständnis des Gerichts über den Umfang des Beweisantrages nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen suchte, sondern unbeanstandet ließ, es dann jedoch zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge machte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3 und 30 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Ein Verfahrensverstoß ist dadurch aber nicht bewiesen, weil - was im übrigen die Berufsrichter in dienstlichen Erklärungen bestätigt haben - der Inhalt der im Urteil dargestellten Umsatzlisten von dem Zeugen KHK Wa nach Vorhalt bekundet worden sein kann (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH NJW 1991, 1306, 1309).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ-RR 2000, 171 f.; BGH NStZ 2001, 491, 492; BGH NStZ 2002, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
    Der als Beweisantrag bezeichnete Antrag der Staatsanwaltschaft enthält keine Beweistatsachen, sondern lediglich Wertungen sowie die Bezeichnung allgemeiner, der erforderlichen Konkretisierung entbehrender Themenkreise, allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu erhellende Beweisziele (vgl. BGHSt 39, 251, 253 ff.).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Die Revision verhält sich weder zu einer Beanstandung der Ablehnungsentscheidung, einem ergänzenden bzw. klarstellenden Beweisantrag noch zu einem erklärten Verzicht auf die weitere Beweiserhebung oder einer anderweitigen Erledigung des Beweisantrages (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1987 - 5 StR 552/86; vom 28. Januar 2003 - 5 StR 378/02, NStZ 2003, 381).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Der Senat kann es deshalb dahingestellt sein lassen, ob die Zurückweisung des Beweisantrags der Staatsanwaltschaft als bedeutungslos schon wegen dem Antrag nicht zu entnehmender Konnexität (vgl. BGHSt 43, 321, 329 f.) oder deshalb nicht gegen § 244 Abs. 6 StPO verstoßen konnte, weil die Staatsanwaltschaft verpflichtet war, auf eine vollständige Behandlung des von ihr gestellten Beweisantrags hinzuwirken (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 37).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04

    Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner

    Dann allerdings hätte die Staatsanwaltschaft, der dieses - aus ihrer Sicht bestehende - Mißverständnis über die Reichweite der Beweisanträge aus der Begründung der Ablehnungsbeschlüsse bewußt war, eine Klarstellung ihres Beweisziels vornehmen müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 37).
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Bei dieser Sachlage hätte es dem Antragsteller, dem durch den Inhalt des Ablehnungsbeschlusses die Auslegung des Antrags durch das Landgericht offenbar geworden ist, oblegen, noch in der Hauptverhandlung das - vermeintliche - Missverständnis aufzuklären und durch einen entsprechenden Hinweis oder einen neuen Beweisantrag den von ihm benannten Zeugen sowie dessen genaue Wahrnehmung zu den aus seiner Sicht beweisrelevanten Umständen zu konkretisieren; denn jedenfalls dann, wenn die unzutreffende Auslegung eines Beweisantrags auch auf dessen missverständlicher Formulierung durch den Antragsteller beruht (vgl. BGH StV 2008, 227, 228), ist dieser gehalten, das Missverständnis des Gerichts noch in der Hauptverhandlung auszuräumen (vgl. BGH NStZ 2003, 381, 382; wistra 2007, 259, 260; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 2; § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, 30, 42).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 425/02

    Potsdamer Staatsanwältin nunmehr rechtskräftig freigesprochen

    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - 5 StR 378/02 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 99/03

    Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage,

    Schließlich dürfen die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit nicht überspannt werden (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11, 13, Überzeugungsbildung 25, 33; Urteil vom 24.10.01 - 3 StR 309/01; Urteil vom 27.02.03 - 5 StR 224/02; Urteil Volksbank28.01.03 - 5 StR 378/02).
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