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   BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12   

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https://dejure.org/2013,1321
BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12 (https://dejure.org/2013,1321)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - 5 StR 378/12 (https://dejure.org/2013,1321)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12 (https://dejure.org/2013,1321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 261 StPO; § 211 StGB; § 23 StGB
    Rechtsfehlerhaft versäumte Erörterung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; unzutreffende beweiswürdigende Erwägungen hinsichtlich der Beteiligung am Mordversuch

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 246a StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Verpflichtung des Tatgerichts zur Erörterung der Unterbringung und Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer rechtsfehlerhaften Säumnis seitens einer Schwurgerichtskammer im Hinblick auf die Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt des Angeklagten auf das Urteil

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Verpflichtung des Tatgerichts zur Erörterung der Unterbringung und Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 171 (Ls.)
  • NStZ-RR 2015, 198
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12
    Denn es steht eine natürliche Handlungseinheit in Frage, wobei die neue Hauptverhandlung in Bezug auf den Beitrag des Angeklagten K. einen anderen als den durch die Schwurgerichtskammer festgestellten Sachverhalt ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12 mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12
    Zwar bietet das Urteil Anhaltspunkte dafür, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB nicht besteht (namentlich mehrere erfolglose Behandlungen), sowie dafür, dass das Ermessen unter Umständen im negativen Sinne ausgeübt werden kann (womöglich fehlende deutsche Sprachkenntnisse des nicht in Deutschland wohnenden Angeklagten; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 Rn. 10 f., sowie Basdorf/Schneider/König in Festschrift Rissing-van Saan, 2011, S. 59, 62 ff.).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12
    Denn es steht eine natürliche Handlungseinheit in Frage, wobei die neue Hauptverhandlung in Bezug auf den Beitrag des Angeklagten K. einen anderen als den durch die Schwurgerichtskammer festgestellten Sachverhalt ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12 mwN).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Zwar könnten die offenbar weitgehend fehlenden deutschen Sprachkenntnisse (UA S. 9) des seit 1968 im Inland lebenden Angeklagten einer Anordnung der Maßregel des § 64 StGB entgegenstehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 f.; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171; Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689 f.; näher dazu auch van Gemmeren in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 71 und 80 mwN).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 410/15

    Sachlich-rechtlich mangelhaftes Unterlassen der sich aufdrängenden Prüfung einer

    Bei dieser Sachlage drängt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59; vom 24. September 2009 - 3 StR 340/09, juris; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 1. März 2012 - 2 StR 30/12, juris; vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171 (Ls); vom 25. März 2014 - 1 StR 86/14, juris; vom 4. August 2015 - 3 StR 267/15, juris) die Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt auf.
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