Rechtsprechung
BGH, 24.05.2011 - 5 StR 379/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 67d StGB; § 1 Abs. 1 ThUG
Sicherungsverwahrung; Altfälle; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung der Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus ist nur bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten und psychischer Störung des Täters i.S.d. § 1 ThUG möglich; Anordnung der Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Sicherungsverwahrung: Akten zu den vorliegenden Verfahren sollen an OLG zur Einschätzung anhand neuer Prognosegutachten zurückgeleitet werden
Verfahrensgang
- BGH, 10.11.2010 - 5 StR 379/10
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 379/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 24.05.2011 - 5 StR 379/10
In Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, darf die Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus auf der Grundlage der bis zu einer Neuregelung, längstens bis 31. Mai 2013 weiter anwendbaren Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet; andernfalls ist die Maßregel - spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 - für erledigt zu erklären (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.).
Rechtsprechung
BGH, 10.11.2010 - 5 StR 379/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 132 GVG
Sicherungsverwahrung (Fortdauer); Rückwirkungsverbot; Altfall; Anfrageverfahren; Vorlageverfahren; Großer Senat für Strafsachen; einstweilige Rückgabe der Akten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Absitzen einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender, mehr als zehn Jahre andauernder Sicherungsverwahrung
- ra.de
- rechtsportal.de
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Absitzen einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender, mehr als zehn Jahre andauernder Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BGH in Sicherungsverwahrung: Verfahren ruhen
Verfahrensgang
- BGH, 10.11.2010 - 5 StR 379/10
- BGH, 24.05.2011 - 5 StR 379/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 379/10
Im vorliegenden Fall wird das Oberlandesgericht nach Maßgabe des neuen engeren Maßstabes insbesondere in seine Bewertung das fortgeschrittene Alter und den reduzierten Gesundheitszustand des Verurteilten einzustellen haben (vgl. auch BGH NStZ 2010, 565, 567, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - EGMR, 17.12.2009 - 19359/04
Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung; …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 379/10
Nach Rechtskraft des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25), das die rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 ohne Beachtung der nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. bei Tatzeit geltenden Höchstfrist von zehn Jahren für die Dauer der ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wertet, hat das Landgericht Aachen zuletzt am 16. Juli 2010 auf der Grundlage eines Prognosegutachtens die Fortdauer der Maßregelvollstreckung angeordnet.