Rechtsprechung
BGH, 23.02.2000 - 5 StR 382/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO; § 24 StPO; § 261 StPO
Bedeutungslosigkeit eines Beweisantrages; Beweisantizipation; Besorgnis der Befangenheit bei vorherigen Absprachen; Marginale Sacheinlassung des Angeklagten und Beweiswürdigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schuldspruch - Strafzumessung - Landeskriminalamt - Beweisantizipation - Freie Beweiswürdigung - Beweisverwertung - Scheineinlassung - Einlassung - Angeklagter
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 256; ; StPO § 251 Abs. 3; ; StPO § 261; ; StPO § 274
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1995 - 4 StR 72/95
Sitzungsprotokoll - Wesentliche Förmlichkeit - Angaben des Angeklagten
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 382/99
Seine Einlassung vom 2. Juni 1997 ist wörtlich dahin protokolliert, daß er zu Beweisanträgen äußerte: "Die Beweisbehauptungen ... sind nicht ganz falsch" (zur Frage der Sacheinlassung vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 18).
- BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01
Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht …
Dies gilt auch für Sacheinlassungen, sofern sie nicht marginal sind (vgl. BGH, Beschl. vom 23. Februar 2000 - 5 StR 382/99).