Rechtsprechung
BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG;
Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei der Untreue (Verschleifungsverbot; messbare Vermögenseinbuße; objektive Umstände; bloße Änderung des Vorstellungsbildes des Treunehmers; keine Umgehung der Straflosigkeit des Versuchs; Rechtsanwalt; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 266 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts zum vertragsgemäßen Umgang mit den ihm überlassenen Geldern gegenüber dem Treuegeber aufgrund des Treuhandvertrages; Prüfung des Taterfolgs der Untreue durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der ...
- rewis.io
Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug durch einen Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 266 Abs. 1
Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts zum vertragsgemäßen Umgang mit den ihm überlassenen Geldern gegenüber dem Treuegeber aufgrund des Treuhandvertrages; Prüfung des Taterfolgs der Untreue durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Untreue - Vermögensbetreuungspflicht und der Eintritt eines Vermögensnachteils
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 266 StGB
Kein Vermögensnachteil bei werthaltigem Rückzahlungsanspruch
Verfahrensgang
- LG Kiel, 27.02.2019 - 6 KLs 1/18
- BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08
Verurteilungen im Strafverfahren wegen Betrugs zu Lasten des FC Energie Cottbus …
Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19
Das Vorhaben des Angeklagten, dieses Guthaben durch Überweisungen zu Gunsten der von der C. genannten Empfänger zu schmälern, war - anders als in den vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329; Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08) - am Widerstand der kontoführenden gescheitert. - BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17
Untreue bei der treuhänderischen Verwaltung von Forderungen aus …
Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19
aa) Der Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 430/17 mwN). - BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09
Untreue (Auskehrung eines Darlehensbetrages vor dinglicher Sicherung; Berechnung …
Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19
Das Vorhaben des Angeklagten, dieses Guthaben durch Überweisungen zu Gunsten der von der C. genannten Empfänger zu schmälern, war - anders als in den vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329; Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08) - am Widerstand der kontoführenden gescheitert. - BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot
Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dabei Folgendes zu beachten (BVerfGE 126, 170 = NJW 2010, 3209): Das Nachteilserfordernis beschränkt die Strafbarkeit wegen Untreue auf Fälle, in denen ein bestimmter Handlungserfolg in Form einer messbaren Vermögenseinbuße vorliegt (…aaO Rn. 104).
- BGH, 08.02.2023 - 3 StR 167/22
Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und …
a) Ob ein Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 394/19, NStZ-RR 2020, 20, 21;… vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585 Rn. 62; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.). - BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff; …
Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Beschluss vom 24. September 2019 - 5 StR 394/19, NStZ-RR 2020, 20, 21).