Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3552
BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02 (https://dejure.org/2002,3552)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2002 - 5 StR 399/02 (https://dejure.org/2002,3552)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2002 - 5 StR 399/02 (https://dejure.org/2002,3552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Schizophrenie - Wiederaufnahme - Altverfahren - Unterbrechung - Strafvollstreckung - Einstweilige Unterbringung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Straftat während des Strafvollzugs bzw. während der Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 194/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02
    Letzteres gilt vor dem Hintergrund, daß eine Straftat während des Strafvollzuges - wie die vorliegende, zudem nicht überaus gewichtige Anlaßtat - kaum anders als eine Straftat während der Unterbringung (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und 5; § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vorn 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 - und vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02) nur mit besonderer Zurückhaltung als Grundlage für eine Anordnung nach § 63 StGB heranzuziehen ist.
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus - Voraussetzungen für Anordnung und

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02
    Letzteres gilt vor dem Hintergrund, daß eine Straftat während des Strafvollzuges - wie die vorliegende, zudem nicht überaus gewichtige Anlaßtat - kaum anders als eine Straftat während der Unterbringung (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und 5; § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vorn 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 - und vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02) nur mit besonderer Zurückhaltung als Grundlage für eine Anordnung nach § 63 StGB heranzuziehen ist.
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02
    Letzteres gilt vor dem Hintergrund, daß eine Straftat während des Strafvollzuges - wie die vorliegende, zudem nicht überaus gewichtige Anlaßtat - kaum anders als eine Straftat während der Unterbringung (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und 5; § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vorn 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 - und vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02) nur mit besonderer Zurückhaltung als Grundlage für eine Anordnung nach § 63 StGB heranzuziehen ist.
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02
    Letzteres gilt vor dem Hintergrund, daß eine Straftat während des Strafvollzuges - wie die vorliegende, zudem nicht überaus gewichtige Anlaßtat - kaum anders als eine Straftat während der Unterbringung (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und 5; § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vorn 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 - und vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02) nur mit besonderer Zurückhaltung als Grundlage für eine Anordnung nach § 63 StGB heranzuziehen ist.
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01

    Besondere Umstände, die eine Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02
    Insbesondere wäre so das vom Landgericht gegen eine Aussetzung der Maßregel (§ 67 b StGB) herangezogene Argument nicht zu gewährleistender vollständiger ärztlicher Behandlung während der Strafhaft zu entkräften (vgl. auch BGH NStZ 2002, 367).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5; vom 3. September 2002 - 5 StR 399/02 Rn. 4; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 371/08

    Bemessung der Gesamtstrafe bei einer schnellen Tatserie

    Über den Maßregelausspruch wird im Blick auf die Erheblichkeit der abgeurteilten, während der Unterbringung begangenen Taten (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ-RR 2002, 331; 2007, 8; jeweils m.w.N.) nach erneuter Anhörung des Sachverständigen zu befinden sein.
  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 308/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Strafkammer verhält sich jedoch nicht dazu, dass solche Verhaltensweisen, die der Beschuldigte während des Strafvollzugs gezeigt hat, innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Bewachungspersonal nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter außerhalb einer Justizvollzugsanstalt begeht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2002 - 5 StR 399/02, NStZ-RR 2002, 331; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    In Bezug auf die erneute Anordnung der Unterbringungen sowohl nach § 63 als auch nach § 66 StGB hat er indes darauf hingewiesen, dass neben den in solchen Fällen ohnehin - etwa zur Gefährlichkeit des Angeklagten - zu beachtenden Besonderheiten (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ 2002, 590/591; BGH NStZ-RR 2002, 331 ) auch zu prüfen sei, ob diese im Hinblick auf eine frühere Verhängung der Maßregel bzw. den zu erwartenden Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung den Grundsätzen des § 62 StGB entspreche (BGH NStZ-RR 1997, 2 ; 1998, 135; BGH StV 2000, 258 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht