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   BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09 (1)   

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BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09 (1) (https://dejure.org/2009,3645)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2009 - 5 StR 40/09 (1) (https://dejure.org/2009,3645)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2009 - 5 StR 40/09 (1) (https://dejure.org/2009,3645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 356a StPO
    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit zur antizipierenden Erwiderung auf denkbare Rechtsauffassungen des Revisionsgerichts

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund einer fehlenden Gelegenheit zur Stellungnahme bzgl. einer ergänzenden Begründung

  • Judicialis

    StPO § 356a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356a
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund einer fehlenden Gelegenheit zur Stellungnahme bzgl. einer ergänzenden Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 252
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 536/09

    Urteil im "Holzklotzfall" ist rechtskräftig

    Liegen die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vor, besteht ein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung weder nach einfachem Recht noch nach Verfassungsrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 - 1 StR 16/08 - und vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 252 = wistra 2009, 283).
  • BGH, 10.09.2013 - 4 StR 247/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Insofern hat der Senat das Vorbringen des Revisionsführers durch die (ausdrückliche) Bezugnahme auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts verbeschieden; eine weitergehende Begründungspflicht, für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, StraFo 2007, 463; vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10, NJW 2011, 1497 f. (Rn. 12, 18); BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 252 jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Anhörungsrüge; Auseinandersetzung des Gerichts

    Der Umstand, dass sich der Senat dabei nicht ausdrücklich mit der vom Antragsteller vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung auseinandergesetzt hat, die vorgenommene Auslegung des § 358 Abs. 1 StPO verletze die "durch Art. 97 Abs. 1 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit", rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).
  • BGH, 26.11.2009 - 5 StR 296/09

    Unbegründete Anhörungsrüge gegen Urteil des Revisionsgerichts

    Dass sich die Urteilsgründe nicht zu allen Aspekten der Gegenerklärung des Verteidigers zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts verhalten, offenbart nur, dass der neue Vortrag aus Sicht des Senats ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der Verfahrensrügen zu entkräften (vgl. BVerfG StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16

    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dass der Beschluss vom 9. Oktober 2018 hierzu im Anschluss an den Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts, der die Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (auch nach Abschluss der Tatsacheninstanz) ausführlich erörtert, keine Ausführungen enthält, rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen der Rechtsmittelführerin nicht zur Kenntnis genommen und erwogen (vgl. BVerfG, StraFo 2007, 463; BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356 Gehörverstoß 3).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19

    Anhörungsrüge

    Dass dies nach dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht näher begründet wurde, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 mwN).

    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen der Verteidiger in den Revisionsbegründungschriften und Gegenerklärungen offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 und vom 28. Juni 2016 - 3 StR 17/15 Rn. 3, wistra 2016, 452; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 14; Wiedner in BeckOK-StPO, Stand 1. Januar 2020, § 349 Rn. 45; jeweils mwN).

  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 439/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (rechtliches Gehör; Vortragserfordernisse der

    Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09 (wistra 2009, 283) im Einzelnen dargelegt, worauf Bezug genommen wird.
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge

    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch die Bestimmungen der EMRK verlangen bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen eine ausdrückliche Bescheidung jedes Vorbringens (vgl. EGMR EuGRZ 2008, 274, 276; BVerfGE 50, 287, 289; BVerfG StraFo 2007, 370; BGH, Beschlüsse vom 4. April 2016 - 1 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 251; vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 81/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Dass dies nach dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht näher begründet wurde, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07; BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörsverstoß 3 mwN).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. auch BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 mwN).
  • BGH, 05.11.2018 - 1 StR 26/18

    Anhörungsrüge

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 385/18

    Anhörungsrüge

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 586/17

    Anhörungsrüge

  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 01.02.2022 - 2 StR 447/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BGH, 19.06.2018 - 5 StR 181/18

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Begründungspflicht bei

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17

    Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet

  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 89/13

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge gegen den nicht begründeten

  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 448/17

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 214/21

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

  • BayObLG, 28.08.2019 - 202 ObOWi 505/19

    Keine Gehörsverletzung durch Nichtoffenlegung der Messdatei

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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09   

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https://dejure.org/2009,11856
BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09 (https://dejure.org/2009,11856)
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BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09 (https://dejure.org/2009,11856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Einem anderweitigen Nachweis stünde das vom Revisionsgericht zu beachtende Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme entgegen (BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 180; Beschluss vom 3. September 1997 - 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, 213 f.).
  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 316/13

    Geltung des Rekonstruktionsverbotes (Bedeutung einer Zeugenaussage)

    Der Senat ist durch das Rekonstruktionsverbot (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 180, und 22. August 2012 - 4 StR 211/12) gehindert festzustellen, ob diese Aussagen im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174, 175).
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