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   BGH, 17.09.2008 - 5 StR 404/08   

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https://dejure.org/2008,22129
BGH, 17.09.2008 - 5 StR 404/08 (https://dejure.org/2008,22129)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - 5 StR 404/08 (https://dejure.org/2008,22129)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - 5 StR 404/08 (https://dejure.org/2008,22129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 338 Nr. 1 und Nr. 4 StPO
    Unstatthafte Verfahrensrügen gemäß § 338 Nr. 1 und Nr. 4 StPO nach einer Vereinbarung mit den nach dem Beschwerdevorbringen unzuständigen Richtern; Rügen wegen angeblich rechtsstaatswidriger Verzögerung des Verfahrens vor einer getroffenen Vereinbarung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit von Revisionsrügen gemäß § 338 Nr. 1 und Nr. 4 Strafprozessordnung (StPO) nach einer Vereinbarung mit den nach dem Beschwerdevorbringen unzuständigen Richtern

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 338 Nr. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Die Befangenheitsrüge ist bereits unzulässig (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 5; BGH, Beschl. vom 17. September 2008 - 5 StR 404/08).

    Auf die Notwendigkeit der Klärung der Frage, ob und in welchem Maße im Revisionsverfahren etwa unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens bestimmte Verfahrensrügen ausgeschlossen sein können (vgl. dazu auch BGH, Beschl. vom 17. September 2008 - 5 StR 404/08), hat bereits der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen (BGHSt 50, 40, 52).

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat - allerdings nicht tragend und nicht näher begründet - ausgeführt, es liege nahe, dass Revisionsrügen nach § 338 Nr. 1 und 4 StPO nach einer Vereinbarung mit den nach dem Beschwerdevorbringen unzuständigen Richtern als unstatthaft zu bewerten seien (BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 404/08, BGHR StPO § 338 Revisibilität 1).
  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch

    Ebenso kann dahinstehen, ob die Rüge, wie der Generalbundesanwalt meint, deshalb erfolglos bleibt, weil sich der Angeklagte vor der Strafkammer verständigt und damit seinen Besetzungseinwand schlüssig zurückgenommen oder verwirkt hat (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BGH StV 2010, 470; vgl. bereits BGHR StPO § 338 Revisibilität 1).
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