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   BGH, 07.09.2017 - 5 StR 407/17   

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https://dejure.org/2017,38932
BGH, 07.09.2017 - 5 StR 407/17 (https://dejure.org/2017,38932)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2017 - 5 StR 407/17 (https://dejure.org/2017,38932)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2017 - 5 StR 407/17 (https://dejure.org/2017,38932)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 55 Abs. 1 JGG, § 344 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen der Revisionsbegründung bei gesetzlich im Angriffsziel begrenzten Rechtsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen der Revisionsbegründung bei gesetzlich im Angriffsziel begrenzten Rechtsmitteln

  • rechtsportal.de

    Anforderungen der Revisionsbegründung bei gesetzlich im Angriffsziel begrenzten Rechtsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 278/13

    Beschränkung der Revision gegen ein ausschließlich Zuchtmittel anordnendes Urteil

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 5 StR 407/17
    Deshalb bleibt im Unklaren, ob mit dem Rechtsmittel ausschließlich ein zulässiges Ziel verfolgt wird (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender

    Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6; vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13 (insow. in NStZ-RR 2014, 11 nicht abgedr.) und vom 17. September 2017 - 5 StR 407/17; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 62. Aufl., § 344 Rn. 3a).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 64/20

    Beihilfe (Hilfeleisten: Begriffsbestimmung; psychische Beihilfe; Handeltreiben

    Auch die Urteilsurkunde, ausweislich derer sich die Angeklagte in der Hauptverhandlung schweigend verteidigt hat, bietet ? anders als bei geständigen Angeklagten (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, juris Rn. 14; vom 7. September 2017 - 5 StR 407/17, juris Rn. 3, vgl. auch Radtke, NStZ 2013, 660, 661) ? keinen Anhaltspunkt für eine Umgehung der Rechtsmittelbeschränkung aus § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG.
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 226/23

    Korrektur des Schuldspruchs; Hehlerei in der Form des Sich-Verschaffens

    Auch die Urteilsurkunde, ausweislich derer der Angeklagte in der Hauptverhandlung die Tatvorwürfe bestritten hat, bietet - anders als bei geständigen Angeklagten (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, juris Rn. 14; vom 7. September 2017 - 5 StR 407/17, juris Rn. 3) - keinen Anhaltspunkt für eine Umgehung der Rechtsmittelbeschränkung aus § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2020 - 2 StR 64/20 mwN).
  • BGH, 21.07.2021 - 5 StR 112/21

    Revision gegen ausschließlich Erziehungsmaßregeln und/oder Zuchtmittel

    Wegen dieser sachlichen Beschränkung hat der Revisionsführer sein Anfechtungsziel eindeutig klarzustellen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob mit dem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt wird (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20, NStZ 2020, 739; vom 7. September 2017 - 5 StR 407/17; vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 59/18

    Anfechtung von Entscheidungen (Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis)

    Denn die mit Blick auf die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis in § 55 Abs. 1 JGG erforderliche Klarstellung des Angriffsziels der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6; vom 7. September 2017 - 5 StR 407/17) kann sich auch aus Umständen außerhalb der Rechtsmittelerklärung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 aaO; BVerfG, NStZ-RR 2007, 385; OLG Hamm, ZJJ 2017, 283).
  • OLG Hamm, 02.12.2021 - 4 RVs 124/21

    Jugendstrafsache; Rechtsmittel; Revision; Angriffsziel; Klarstellung

    Weder die allgemein erhobene Sachrüge noch ein - wie hier - allgemein formulierte Aufhebungsantrag oder die Zusammenschau beider genügen den Anforderungen des § 344 Abs. 1 StPO bei gesetzlich im Angriffsziel begrenzten Rechtsmitteln (vgl. BGH NStZ 2013, 659; BGH, Beschl. v. 07.09.2017 - 5 StR 407/17 - juris; Radtke NStZ 2013, 660).
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