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   BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04   

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https://dejure.org/2004,1388
BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04 (https://dejure.org/2004,1388)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2004 - 5 StR 411/04 (https://dejure.org/2004,1388)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 (https://dejure.org/2004,1388)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 72 StGB; § 62 StGB; § 63 StGB; § 66 Abs. 2 StGB; § 21 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder auf Grund verfassungsrechtlicher Schutzpflichten; mildestes Mittel); Sicherungsverwahrung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; ...

  • lexetius.com

    StGB § 64

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Spielsucht; Begehung von wiederholten Betrügen wegen Spielsucht; Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer planwidrigen Regelungslücke bezüglich eines ...

  • Judicialis

    StGB § 64

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Entziehungsanstalt für Spielsüchtige?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Unterbringung wegen "Spielsucht"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt bei Spielsucht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen Spielsucht in die Entziehungsanstalt? - Unverbesserlicher Betrüger bringt ältere Frauen um Erspartes

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 365
  • NJW 2005, 230
  • NStZ 2005, 207
  • NStZ 2005, 327 (Ls.)
  • StV 2005, 127
  • JR 2005, 294
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    a) "Pathologisches Spielen" oder "Spielsucht" stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8 mit Anm. Kröber JR 1989, 380; vgl. aus forensisch-psychiatrischer und kriminologischer Sicht hierzu auch Mergen in Festschrift für Werner Sarstedt 1981 S. 189; Schumacher ebd.

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).

    Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    a) "Pathologisches Spielen" oder "Spielsucht" stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8 mit Anm. Kröber JR 1989, 380; vgl. aus forensisch-psychiatrischer und kriminologischer Sicht hierzu auch Mergen in Festschrift für Werner Sarstedt 1981 S. 189; Schumacher ebd.

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).

  • BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.
  • BGH, 25.10.1988 - 1 StR 552/88

    Schuldminderung bei pathologischer Spielleidenschaft - Existenz einer

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Der Tatrichter hat sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Die Feststellung der Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung einer "Spielsucht" obliegt ebenfalls dem Tatrichter, nicht dem Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2003 - 3 StR 234/03).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.
  • BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90

    Grundlagen der Strafbarkeit: Schuldfähigkeit bei Spielsucht

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 536/93

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
    Die Entscheidung des Gesetzgebers, aus der Vielzahl delinquenzfördernder psychischer Fehlentwicklungen lediglich den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, zur Voraussetzung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt auszuwählen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluß vom 7. September 1993 - 1 StR 536/93).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92

    Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 78/94

    Spielsucht - Schuldfähigkeit

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92

    Eintritt von Entzugserscheinungen oder Persönlichkeitsveränderungen als Kriterien

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Dem Senat erscheint es im Übrigen angesichts des jahrelangen professionellen Agierens von A. S. auf dem Sportwettenmarkt, seines kompliziert angelegten Wett- und Manipulationssystems und des damit verbundenen erheblichen organisatorischen Aufwands ohnehin eher fernliegend, dass bei diesem Angeklagten die Steuerungsfähigkeit bei der Begehung sämtlicher Taten wegen "Spielsucht" erheblich eingeschränkt gewesen sein soll (vgl. zu den Anforderungen BGHSt 49, 365, 369 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB in Betracht kommen (Urteile vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - DokBer B 1993, 161 und vom 11. Dezember 2002 - BVerwG 1 D 11.02 - juris Rn. 33; vgl. BGH, Urteile vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 - NStZ 1989, 17, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03 - NStZ 2004, 31 und vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - NStZ 2005, 207 ).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt Spielsucht zwar für sich genommen keine krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränken oder ausschließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 ff.; Beschlüsse vom 24. Januar 1991 - 4 StR 580/90, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 17, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; kritisch hierzu Kellermann, StV 2005, 287).

    Wie bei der Substanzabhängigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448, 449, vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, und vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00, NStZ 2001, 83 und 85; vgl. MünchKomm StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 24) kann deshalb auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei den Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31, 32, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370 f.).

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Rechtsprechung zur Rauschmittelabhängigkeit auch vor dem Hintergrund steht, dass für rauschmittelabhängige Täter die befristete und damit weniger beschwerende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98, aaO), die in Fällen der Spielsucht nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, aaO).

  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (grundsätzlich keine analoge Anwendung

    Pathologisches Spielen oder Spielsucht stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH NJW 2005, 230, 231 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Diese durften aber nicht ohne weiteres ungeprüft hingenommen werden (vgl. BGH NJW 2005, 230, 232).

    Die vom Landgericht vorgenommene analoge Anwendung des § 64 StGB auf den Fall der Spielsucht kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2005, 230, 231 m.w.N., mit Anmerkung Schramm JZ 2005, 418, 419 f., und Bottke NStZ 2005, 327).

    Dies gilt nicht nur, wenn die Analogie (wie im Fall BGH NJW 2005, 230) zur Vermeidung schwerer wiegender Maßregeln im Ergebnis dem Angeklagten zugute kommen soll, sondern erst recht, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - zu Lasten des Angeklagten auswirken würde (vgl. Schramm aaO S. 420 und Bottke aaO).

  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord

    a) "Pathologisches Spielen" stellt - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369; Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR § 21 StGB Seelische Abartigkeit 8, und vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31).

    Eine Unterbringung nach § 64 StGB kommt aus Rechtsgründen ebenfalls nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365).

  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).

    Eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB kommt aber aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 367 ff.; Wissel aaO S. 161).

  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (pathologische

    Pathologisches Spielen stellt für sich genommen noch keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, NStZ 2005, 207 f.).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH stellt Spielsucht für sich genommen keine krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Störung dar, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränken oder ausschließen kann (vgl. BGH Urteil vom 25.11.2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369ff.; Beschluss vom 24.1. 1991 - 4 StR 580/90).

    Nach den Feststellungen der Kammer bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die vom Angeklagten angegebene Spielsucht einen Ausprägungsgrad erreicht hat, die zu einer schweren Persönlichkeitsveränderung geführt oder der Angeklagte bei der Durchführung der Tat zulasten der Zeugin W unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH Beschluss vom 08.11.1988 - 1 StR 544/88, BGH Urteil vom 25.11.2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370f; NStZ 2013, 334 Rn. 9, 10, beck-online).

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    (bb) Auch "pathologisches Spielen" oder "Spielsucht" stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369).

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. Senat, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NStZ 2013, 155, 156; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH NStZ 2004, 31, 32; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 597/92 = StV 1993, 241) besagt die Feststellung einer "Spielsucht", "Spielleidenschaft" oder "pathologischer Spieler" nicht ohne weiteres, daß beim Betroffenen schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vorliegt.
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 50/21

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (abstraktes

  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11

    Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine

  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei

  • LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09

    Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 562/04

    Revisionsverwerfung im Anschluss an die Nachprüfung auf Grund der

  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 534/06

    Indizien für die Annahme einer die Steuerungsfähigkeit vermindernde "Spielsucht"

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 5 Ss 67/06

    Voraussetzungen einer die Schuldfähigkeit des Angeklagten nach §§ 20, 21

  • OLG Koblenz, 15.06.2021 - 4 OLG 32 Ss 88/21

    Kleptomanie als Schuldminderungsgrund; Berücksichtung eines sich aufdrängenden

  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 583/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2020 - JK II Qs 35/20

    Keine neue Führungsaufsicht bei bereits eingetretener Führungsaufsicht infolge

  • OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12

    Führungsaufsicht bei Erledigterklärung der nicht erfolgten Unterbringung in einer

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