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   BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82   

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https://dejure.org/1982,1790
BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82 (https://dejure.org/1982,1790)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1982 - 5 StR 412/82 (https://dejure.org/1982,1790)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82 (https://dejure.org/1982,1790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung bei Bestehen eines Verfahrenshindernisses, bezüglich der früheren Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1031
  • NStZ 1983, 167 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82
    Die Frage, ob ein Verfahrenshindernis dem Erlaß des früheren Urteils entgegenstand, ist bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB nicht mehr zu prüfen (BGHSt 8, 269, 271 [BGH 11.11.1955 - 1 StR 409/55] a.E.).
  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 806/77

    Zum Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82
    Die Entscheidungen des Senats vom 4. April 1978 - 5 StR 806/77 - und vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81 - stehen dieser Ansicht nicht entgegen.
  • RG, 08.02.1938 - 4 D 836/37

    Ist ein Urteil nichtig, das gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt?

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82
    Das Urteil des Schöffengerichts Osterholz-Scharmbeck ist auch dann, wenn es gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt, wirksam (RGSt 72, 77, 78) und vollstreckbar (OLG Hamm NJW 1956, 1936 [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ws 55/56]) und muß deshalb auch in diesem Fall unter den Voraussetzungen des § 55 StGB zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden.
  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe:

    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
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