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   BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29563
BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11) (https://dejure.org/2012,29563)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11) (https://dejure.org/2012,29563)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, (alt: 5 StR 425/11) (https://dejure.org/2012,29563)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 154 StPO
    Begründung der Gesamtstrafenhöhe (Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von nach § 154 StPO eingestellten Taten, deren Begehung nicht prozessordnungsgemäß festgestellt wurde)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154 StPO
    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung betroffener Taten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer strafschärfenden Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffenen Taten

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung betroffener Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2
    Voraussetzungen einer strafschärfenden Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffenen Taten

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung betroffener Taten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Verdacht weiterer Straftaten darf nicht strafschärfend berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Eine strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffener Taten setzt jedoch voraus, dass diese in der Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß festgestellt sind und zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 5 StR 143/00, NStZ 2000, 594; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90, NStZ 1991, 182; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rn. 41).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439; Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 138/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14).
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439; Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 138/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14).
  • BGH, 02.08.2000 - 5 StR 143/00

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung; Strafschärfende Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Eine strafschärfende Berücksichtigung von einer Einstellung nach § 154 StPO betroffener Taten setzt jedoch voraus, dass diese in der Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß festgestellt sind und zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 5 StR 143/00, NStZ 2000, 594; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90, NStZ 1991, 182; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rn. 41).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Für die erneut durchzuführende Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass an die Begründung der Gesamtstrafenhöhe umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich die Strafe der unteren oder oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NJW 2010, 3176; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 54 Rn. 7a mwn).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12
    Die Strafkammer hat die Vorgaben der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2011 ( 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1) rechtsfehlerfrei umgesetzt und den Angeklagten nunmehr wegen eines einheitlichen Vergehens des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 4 AMG zu der Einsatzstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

    Dies setzt voraus, dass die Taten in der Hauptverhandlung zur Überzeugung des Gerichts prozessordnungsgemäß festgestellt wurden (siehe 2 StR 230/90, Beschluss vom 30. November 1990, Rdnrn. 11 bis 12; 1 StR 631/94, Beschluss vom 10. November 1994, Rdnr. 2; 2 StR 118/95, Beschluss vom 7. April 1995, Rdnr. 16; 5 StR 143/00, Beschluss vom 2. August 2000, Rdnr. 4; und 5 StR 425/12, Beschluss vom 12. September 2012, Rdnr. 3).

    Bei der Strafzumessung darf nicht auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten abgestellt werden (siehe 3 StR 179/95, Beschluss vom 12. Mai 1995, Rdnr. 3; 3 StR 251/09, Beschluss vom 2. Juli 2009, Rdnr. 3; und 5 StR 425/12, a. a. O., Rdnr. 3).

  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14

    Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht abgeurteilten Straftaten)

    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht ist unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, NStZ-RR 2012, 368).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

    Eine strafschärfende Berücksichtigung solcher vorläufig eingestellter Taten setzt aber voraus, dass diese in der Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß festgestellt sind und zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 33 Rn. 4 und vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, wistra 2012, 470 Rn. 3 mwN).
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