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BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kein Strafklageverbrauch bei fortgesetztem Betrug nach Neugründung der für die Betrugstaten genutzten Gesellschaft und Wiederaufnahme des betrügerischen Unternehmens - Keine willkürliche Entziehung des gesetzlichen Richters bei einer Entbindung der Schöffen wegen Urlaubs ...
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch …
Bei der antragsgemäßen Entbindung eines Schöffen aufgrund eines von diesem angezeigten Urlaubs liegt deshalb Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 426/81). - BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15
Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen …
Der Senat hat bereits entschieden, dass bei einer Entbindung wegen Urlaubs Willkür in aller Regel fernliegt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 426/81). - BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die …
Nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO kann das Revisionsgericht diese Maßnahme nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist, d.h. als grob fehlerhaft oder offensichtlich unhaltbar den Anspruch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BGH MDR 1982, 511; Urteile vom 5.1.1982 - 5 StR 426/81; 21.4.1982 - 2 StR 710/81; 22.6.1982 - 1 StR 249/81).