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   BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00   

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https://dejure.org/2001,1742
BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00 (https://dejure.org/2001,1742)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 5 StR 432/00 (https://dejure.org/2001,1742)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00 (https://dejure.org/2001,1742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckungsmord - Vortat - Durchgängiger Tötungsvorsatz - Zäsur - Totschlag - Einzelstrafe - Besondere Schwere der Schuld - Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StGB § 57b; ; StGB § 54; ; StGB § 55; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StPO § 354; ; StPO § 353 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Verdeckungsmord bei unmittelbar vorausgegangener Straftat gegen das Leben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eisenstangen-Fall

    § 211 Abs. 2 StGB
    Mord; Verdeckungsabsicht; enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Vortat und Verdeckungstötung; Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" beim Verdeckungsmord

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 211 StGB
    Die Feststellung des Vorsatzes bei Tötungsdelikten (Caspar David Hermanns und Sandra Doreen Hülsmann; JA)

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckungsabsicht bei mehraktigem Tatgeschehen (Caspar David Hermanns)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 253
  • StV 2004, 598
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Handelt der Täter allerdings bereits von Anfang an mit Tötungsvorsatz gegen das Opfer, fehlt eine zu verdeckende Vortat, auch wenn der Täter im Zuge der Tatausführung den Tötungserfolg zusätzlich auch deshalb herbeiführen will, um seine vorherigen Tathandlungen zu verdecken (std. Rspr.; vgl. zuletzt BGH NStZ 2000, 498 f. m.w.N.).

    Dies ist aber keine andere Tat, sondern das nämliche Tötungsdelikt (BGH NStZ 2000, 498).

  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Dabei ist auch unerheblich, ob er zunächst mit bedingtem und erst später mit direktem Tötungsvorsatz auf das Opfer eingewirkt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5, BGH Beschluß vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 -).

    Bei dieser Prüfung hätte aber der Zweifelssatz beachtet werden müssen, weil es im Hinblick auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht für die Angeklagten günstiger wäre, wenn bei den vorangegangenen Mißhandlungen ein Tötungsvorsatz bereits bestanden hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 -).

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Der Schuldspruch gegen diesen Angeklagten wegen Mordes ist daher rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Angriffe, mehrere 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Doppelkausalität 2 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Dabei ist auch unerheblich, ob er zunächst mit bedingtem und erst später mit direktem Tötungsvorsatz auf das Opfer eingewirkt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5, BGH Beschluß vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 -).
  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, ist das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 11).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Dabei kann die Tötungshandlung unmittelbar an die zu verdeckende Straftat anschließen (vgl. BGHSt 35, 116; BGHR StGB § 211 Abs. 2 - niedrige Beweggründe 37).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Der Schuldspruch gegen diesen Angeklagten wegen Mordes ist daher rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Angriffe, mehrere 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Doppelkausalität 2 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Dabei kann die Tötungshandlung unmittelbar an die zu verdeckende Straftat anschließen (vgl. BGHSt 35, 116; BGHR StGB § 211 Abs. 2 - niedrige Beweggründe 37).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
    Im Hinblick auf die selbständige Bedeutung einer Einzelstrafe (vgl. BGHSt 4, 346; 1, 252) sieht sich der Senat indes nach § 354 StPO aus Rechtsgründen gehindert, selbst die Einzelstrafen festzusetzen.
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    d) Die Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00 - (NStZ 2002, 253) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, weil dem Urteil des 5. Strafsenats nicht zu entnehmen ist, ob die dort vorgenommene rechtliche Würdigung auf einer abweichenden Rechtsansicht oder einer einzelfallbezogenen Bewertung festgestellter Tatumstände beruht.
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    In diesem Fall macht allein die im Fortgang der Tatausführung hinzutretende Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 ? 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14, NStZ 2015, 458; Urteil vom 10. Oktober 2002 ? 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 8; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253 Rn. 2; Urteil vom 15. Oktober 1991 ? 1 StR 442/91, …
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Dabei steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, daß sich schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluß in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1999, 234; NStZ 2000, 498; 2002, 253).

    Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht als (weiteres) Tötungsmotiv macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer "anderen" Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253; Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02).

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt angesehen, da sich die Tötungshandlung auf eine zunächst abgeschlossene, mithin "andere" Tat bezieht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; BGH StV 2001, 553; BGH NStZ 2002, 253).

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Dies ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253, 254; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498, 499).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14

    Verdeckungsmord durch Unterlassen bei vorausgehenden Gewalthandlungen (Anwendung

    Voraussetzung der Annahme eines Verdeckungsmordes ist in diesen Fällen deshalb in aller Regel, dass zwischen einem (erfolglosen) ersten, mit Tötungsvorsatz vorgenommen Angriff und einer erneuten, nunmehr mit Verdeckungsabsicht begangenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt (vgl. MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 10 11 Rn. 229 mwN; BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253; vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NJW 2003, 1060).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

    Demgemäß hätte das Landgericht auch eine Beteiligung der Angeklagten an den schweren Gewalthandlungen mit Tötungsvorsatz in die Würdigung einbeziehen müssen, weil sie nach den bisherigen Feststellungen im Hinblick auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht für die Angeklagten günstiger sein kann (vgl. BGH aaO; BGH NStZ 2002, 253, 254).

    Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253, jew. m. w. N.).

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, ist das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, da sich die Tötungshandlung dann auf eine zunächst abgeschlossene Tat bezieht (vgl. BGH NStZ 2002, 253; StV 2001, 553).

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Allerdings können die zugrundeliegenden rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen bestehen bleiben, weil lediglich ein Wertungsfehler vorliegt, bei dem eine Aufhebung von Feststellungen nach § 353 Abs. 2 StPO nicht veranlaßt ist (vgl. BGH StraFo 2001, 350, 351).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

    Auch das Mordmerkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" hat das Landgericht ohne Rechtsfehler verneint: Die Annahme, der zweifach mit Tötungsvorsatz vorgenommene Einsatz des Messers innerhalb weniger Minuten sei als natürliche Handlungseinheit und damit der zweite Stich als Teil einer einheitlichen Tat anzusehen (vgl. hierzu BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; 2000, 498 f.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00: keine Verdeckung), wird von den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen getragen; ebenso auch die Wertung, dem Angeklagten, der sich selbst habe töten wollen, habe unter den gegebenen Umständen auch beim zweiten Tatkomplex eine Verdeckungsabsicht nicht nachgewiesen werden können (UA 46 f., 49).

    Das Schwurgericht hat mit rechtsfehlerfreien Erwägungen (UA 50 f.) das nach mehrstündiger Fahrt auf der Autobahn aufgrund neuen (erweiterten) Entschlusses (mit einem anderen Tatmittel) eingeleitete Geschehen, das zu dem Unfall führte, als neue, weitere Tat gewertet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 a ff. m. w. N.).

  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Die Verdeckungsabsicht fehlt allerdings dann, wenn der Täter von vornherein mit durchgehendem Tötungsvorsatz handelt und mit der abschließenden Tötungshandlung lediglich eine bereits begonnene Tötung vollenden will (vgl. BGH, Urteil 2 StR 619/91 vom 06.03.1992; BGH, NStZ 2002, 253).

    Zur Begründung hat der BGH ausgeführt, dass der durchgängig mit Tötungsvorsatz handelnde Täter lediglich die Straftat verdeckt, die er gerade begeht, aber nicht eine andere Straftat (vgl. BGH NStZ 2002, 253).

  • LG Münster, 31.05.2023 - 2 Ks 3/23
    Nach gefestigter Rechtsprechung liegt schon keine zu verdeckende "Vortat" vor, wenn der Täter schon bei der möglicherweise zu verdeckenden Tat mit Tötungsvorsatz handelte, da es dann an der notwendigen Zäsur zwischen Vor- und Nachtat fehlt (BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00).
  • LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10

    Achteinhalb Jahre Jugendhaft im Fall Kassandra

  • LG Bielefeld, 09.02.2004 - 3 KLs 66 Js 401/03
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