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   BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09   

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https://dejure.org/2010,1826
BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09 (https://dejure.org/2010,1826)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - 5 StR 432/09 (https://dejure.org/2010,1826)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 (https://dejure.org/2010,1826)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; Art. 234 EG; § 132 GVG
    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der Strafzumessung; gemeinschaftsrechtliches Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme; Strafgerechtigkeit; Rahmenbeschlusses des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der ...

  • lexetius.com

    StGB § 46 Abs. 2, § 55 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtigung einer nach innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung i.R.d. allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer nach innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer nach innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berücksichtigug einer ausländischen Vorverurteilung im Rahmen der Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung i.R.d. allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2677
  • NStZ-RR 2013, 338
  • StV 2010, 238
  • JR 2010, 166
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).

    b) Mit Rücksicht auf die insoweit tragende Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16) musste sich das Tatgericht auch nicht veranlasst sehen, den in der Rechtsprechung zum Recht der Gesamtstrafenbildung entwickelten Rechtsgedanken des sogenannten Härteausgleichs auf diesen Fall zu übertragen.

  • BGH, 27.01.2009 - 4 ARs 2/09

    Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Zureichend ist die Berücksichtigung einer gemessen an innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung im Rahmen der allgemeinen tatrichterlichen Strafzumessung nach § 46 StGB (ähnlich BGH NStZ-RR 2009, 200).

    Angesichts grundsätzlicher Geltung der gesetzlichen Grenzen der Strafrahmen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 200) wird in ganz anders als hier gelagerten Fällen eine Anwendung der Vollstreckungslösung zu erwägen sein (vgl. BGHSt 52, 124 sowie Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 Tz. 10 m.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt, für den Fall nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung von Geldstrafe mit lebenslanger Freiheitsstrafe).

  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07

    Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Die in diesem Fall erforderliche Rüge einer rechtsstaatswidrigen und kompensationspflichtigen Verfahrensverzögerung hat der Angeklagte nicht form- und fristgerecht angebracht (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Dem im Rahmenbeschluss enthaltenen, auf das Recht der Mitgliedstaaten jeweils unmittelbar wirkenden Gebot (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10. Juni 2005 Rs. C-105/03 - Pupino, NJW 2005, 2839) gegenseitiger Rücksichtnahme auf strafgerichtliche Verurteilungen anderer Mitgliedstaaten kann durch die nationalen Gerichte im deutschen Strafrecht ohne weiteres Geltung verschafft werden.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    d) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind, das Gesamtstrafübel bei Festsetzung der neuen Strafe nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB im Blick behalten werden muss (vgl. BGHSt 41, 310, 314; Theune in LK StGB 12. Aufl. § 46 Rdn. 10 ff. m.N.).
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 19/99

    Strafzumessung; Betrug; Lex mitior; Ausländerrechtliche Folgen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09

    Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung

  • BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09

    Anfrageverfahren; bei fiktiver Aburteilung im Inland gesamtstrafenfähige

  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

  • BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung)

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Im Ergebnis das gleiche gilt im Falle der Verurteilung des Angeklagten durch ein ausländisches Gericht, soweit hypothetisch eine Aburteilung der Auslandstat auch im Inland nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97, NStZ-RR 1998, 204; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99, NStZ-RR 2000, 105; Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07, NStZ 2008, 709, 710; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677, 2678; Fischer StGB, 61. Aufl., § 55 Rn. 21b mwN).

    Zwar sind im Ausland verhängte Strafen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGH, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677).

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB), hatte es auch das Gesamtstrafübel im Blick zu behalten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, StV 2010, 238, 239).
  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Es obliegt dem Tatgericht, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlichen Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und die Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (314); vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 (2678); Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Aburteilung der Straftaten auch in Deutschland möglich gewesen wäre, weil entweder der Täter Deutscher war oder die Tat sich gegen ein international geschütztes Rechtsgut richtet (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, aaO und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 f. mit ausführlicher Begründung und mwN; abweichend für den Fall, dass eine Verurteilung in Deutschland nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30 ff.).
  • BGH, 20.09.2016 - 1 StR 347/16

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Erörterung der Auswirkungen

    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihre Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15; vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 6; vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1245).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; ausländische Vorverurteilungen;

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 27. Januar 2010 (5 StR 432/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19) näher dargelegt, dass eine vollstreckte ausländische Vorverurteilung, die an innerstaatlichen Maßstäben gemessen gesamtstrafenfähig wäre, im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Härteausgleich bei Zusammentreffen mit Jugendstrafe;

    Das Landgericht hat aber seiner Verpflichtung nicht genügt, eine infolge des Härteausgleichs vorgenommene Strafmilderung deutlich zu dokumentieren (BGHSt aaO, S. 277; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - und 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und 20).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anwendungspflicht); Gesamtstrafübel

    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihrer Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGHSt 41, 310, 314; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 415 ff.).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Hinsichtlich einer ausländischen Verurteilung besteht Einigkeit darüber, dass ein Härteausgleich zu erfolgen hat, wenn wie hier die Taten auch in Deutschland hätten verfolgt werden können (vgl. zum Streit, wenn keine deutsche Strafzuständigkeit gegeben ist: BGH NStZ 2010, 30-32 einerseits und BGH NJW 2010, 2677f andererseits), Dieser versäumte Härteausgleich ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu werten, auch wenn sich diese Rechtsprechung erst einige Jahre nach der Verurteilung durch das Oberlandesgericht Stuttgart entwickelt hat.
  • KG, 18.07.2017 - 2 Ws 101/17

    Vollstreckungshilfeverfahren: Anrechnung von im Ausland vollzogenem

    In jedem Fall setzt ein Härteausgleich voraus, dass aus Anlass einer (neuen) Verurteilung durch ein deutsches Gericht eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB an sich möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 299/14 - [juris]; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - [juris] Senat, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 Ws 283/12 -).
  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 266/13

    Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 29.05.2013 - 5 StR 151/13

    Absolute Verfolgungsverjährung bei der gefährlichen Körperverletzung

  • BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16

    Bildung der Gesamtstrafe (Beachtung des Gesamtstrafübels; Anrechnung

  • LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08

    Fiktive nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei Berücksichtigung

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