Rechtsprechung
BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 227 StGB; § 222 StGB; § 18 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge (Unmittelbarkeitszusammenhang: Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit, Zurechung von Opferverhalten, objektive Zurechnung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Tötung des Opfers durch selbstschädigendes Verhalten als Körperverletzung mit Todesfolge; Voraussetzungen für die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Opferverhalten; Voraussetzungen für die Zurechnung naheliegender und deliktstypischer Reaktionen des Opfers; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 227 Abs. 1
Kausalität zwischen Körperverletzungshandlung bzw. Körperverletzungserfolg und Tod des Opfers; Verhalten des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Körperverletzung mit Todesfolge auch, wenn der Tod auf selbstgefährdendem Fluchtverhalten des Opfers beruht
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 278
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16
Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des …
Mag die Selbsttötung des Opfers die Zurechnung des Todeserfolges nach dem Grundsatz eigenverantwortlichen Handelns bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks im Einzelfall ausschließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70, NJW 1971, 152; jeweils in Abgrenzung dazu BGH, Urteile vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708; und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6; zur Ablehnung ärztlicher Hilfe s. BGH…, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, BGHR StGB § 226 Todesfolge 8; zum Eintritt der Todesfolge bei § 239b StGB im Zuge einer Geiselbefreiung vgl. BGH…, Urteil vom 18. September 1985 aaO), so gilt dies im Fall des § 238 Abs. 3 StGB - wenn ein motivationaler Zusammenhang mit der Nachstellungshandlung gegeben ist und diese Motivation für das Tatopfer handlungsleitend war - nach Sinn und Zweck der Vorschrift und auf Grund ihres systematischen Zusammenhangs mit dem auf den Schutz vor einer Selbstschädigung angelegten Grunddelikt des § 238 Abs. 1 StGB nicht. - BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19
Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen
Schließlich ist in den Blick zu nehmen, ob das tödliche Risiko, das in der Tat selbst seinen Ausgang nahm, sich in einem durch sie in Gang gesetzten typischen Verlauf verwirklichte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, NStZ 2008, 278).Der Tod der Verstorbenen ist mithin vorliegend unmittelbar auf die Körperverletzungshandlung des Angeklagten zurückzuführen und nicht nur durch einen autonomen, mit diesem Geschehen lediglich durch Kausalität verbundenen Willensbildungsprozess beeinflusst (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, NStZ 2008, 278).
- BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11
Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf
Denn auch dann hat sich die der Verwirklichung des Grunddelikts eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr im tödlichen Ausgang verwirklicht (…vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00, BGHR StGB § 227 Todesfolge 1, vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21, und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6).