Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.2014

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3544
BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14 (https://dejure.org/2014,3544)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 StR 44/14 (https://dejure.org/2014,3544)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14 (https://dejure.org/2014,3544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertung des Besitzes und Vertriebs von Heroinmengen nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als einheitliche Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Wertung des Besitzes und Vertriebs von Heroinmengen nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als einheitliche Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14
    In Anwendung des Zweifelssatzes sind damit sämtliche Betätigungen, die sich auf Besitz und Vertrieb dieser Menge beziehen, nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als einheitliche Tat anzusehen, weil bereits der ursprüngliche Erwerb und Besitz der Gesamtmenge nicht nur den Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sondern hinsichtlich der zum Weiterverkauf bestimmten Menge auch denjenigen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen; die späteren diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte (Fälle 1 und 2) gehören ebenso wie das Mitsichführen einer Teilmenge (Fall 3) als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Der Senat ändert in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich und setzt die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe fest (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14; BVerfG - Kammer -, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1603/06).
  • BGH, 09.07.2020 - 5 StR 208/20

    Verbinden beider Taten zur Tateinheit durch das gleichzeitige Bereithalten einer

    Denn eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses ist bei unverändertem Schuldumfang - hier insbesondere aufgrund der zusammenzurechnenden Gesamtmenge an Betäubungsmitteln - kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14; vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d mit Fn. 480 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7613
BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14 (https://dejure.org/2014,7613)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - 5 StR 44/14 (https://dejure.org/2014,7613)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - 5 StR 44/14 (https://dejure.org/2014,7613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14
    Die erhobene Gegenvorstellung ist grundsätzlich nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11); das Vorbringen des Verurteilten ist nicht geeignet, eine Ausnahme zu rechtfertigen.
  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 71/15

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die erhobene Gegenvorstellung ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 5 StR 44/14, und vom 7. Mai 2014 - 5 StR 26/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht