Rechtsprechung
BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 52 StGB
Bewertungseinheit bei mehreren Veräußerungsakten aus demselben Gesamtvorrat im Betäubungsmittelstrafrecht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wertung des Besitzes und Vertriebs von Heroinmengen nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als einheitliche Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Wertung des Besitzes und Vertriebs von Heroinmengen nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als einheitliche Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14
- BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13
Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14
In Anwendung des Zweifelssatzes sind damit sämtliche Betätigungen, die sich auf Besitz und Vertrieb dieser Menge beziehen, nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als einheitliche Tat anzusehen, weil bereits der ursprüngliche Erwerb und Besitz der Gesamtmenge nicht nur den Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sondern hinsichtlich der zum Weiterverkauf bestimmten Menge auch denjenigen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen; die späteren diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte (Fälle 1 und 2) gehören ebenso wie das Mitsichführen einer Teilmenge (Fall 3) als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347).
- BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
Der Senat ändert in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich und setzt die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe fest (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14; BVerfG - Kammer -, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1603/06). - BGH, 09.07.2020 - 5 StR 208/20
Verbinden beider Taten zur Tateinheit durch das gleichzeitige Bereithalten einer …
Denn eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses ist bei unverändertem Schuldumfang - hier insbesondere aufgrund der zusammenzurechnenden Gesamtmenge an Betäubungsmitteln - kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14;… vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d mit Fn. 480 mwN).
Rechtsprechung
BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 296 StPO; § 356a StPO
Zurückweisung von Gegenvorstellung und Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14
- BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11
Unstatthafte Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14
Die erhobene Gegenvorstellung ist grundsätzlich nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11); das Vorbringen des Verurteilten ist nicht geeignet, eine Ausnahme zu rechtfertigen.
- BGH, 18.08.2015 - 5 StR 71/15
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Die erhobene Gegenvorstellung ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 5 StR 44/14, und vom 7. Mai 2014 - 5 StR 26/14).