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   BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53   

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BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53 (https://dejure.org/1953,102)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1953 - 5 StR 445/53 (https://dejure.org/1953,102)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 (https://dejure.org/1953,102)
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Ausgetauschte Blutprobe

§ 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde;

Anstiftung zu Begünstigung im Amt durch den Begünstigten

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 75
  • NJW 1954, 281
  • JR 1954, 34
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 03.10.1913 - II 809/13

    Darf bei einer Einnahme des Augenscheins durch das erkennende Gericht der

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens sind verletzt, wenn das Gericht im Laufe der Hauptverhandlung Zeugen ohne eine zwingende Notwendigkeit, wie sie unter Umständen bei der bloßen Einnahme eines richterlichen Augenscheins vorliegen kann (vgl RGSt 47, 322; 52, 137), in einem so kleinen Raum vernimmt, daß kein Unbeteiligter die Möglichkeit des Zutritts hat.

    In einem solchen Falle kann der Vorsitzende, um nach § 176 GVG die Ordnung in der Sitzung während der Ortsbesichtigung aufrechtzuerhalten, Unbeteiligte fernhalten (vgl RGSt 47, 322; 52, 137; RG JW 1937, 3100 Nr. 29).

  • RG, 05.02.1918 - V 34/18

    Unter welchen Voraussetzungen sind Beschränkungen der Öffentlichkeit des

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens sind verletzt, wenn das Gericht im Laufe der Hauptverhandlung Zeugen ohne eine zwingende Notwendigkeit, wie sie unter Umständen bei der bloßen Einnahme eines richterlichen Augenscheins vorliegen kann (vgl RGSt 47, 322; 52, 137), in einem so kleinen Raum vernimmt, daß kein Unbeteiligter die Möglichkeit des Zutritts hat.

    In einem solchen Falle kann der Vorsitzende, um nach § 176 GVG die Ordnung in der Sitzung während der Ortsbesichtigung aufrechtzuerhalten, Unbeteiligte fernhalten (vgl RGSt 47, 322; 52, 137; RG JW 1937, 3100 Nr. 29).

  • RG, 23.09.1926 - II 573/26

    Liegt straflose Selbstbegünstigung vor, wenn der Täter eines Verbrechens oder

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Wie das Reichsgericht stets angenommen hat, kann der Täter eines Verbrechens oder Vergehens andere in strafbarer Weise anstiften, ihn zu begünstigen (vgl RGSt 50, 364; 60, 346; 63, 373 [375]) Die Selbstbegünstigung fällt zwar nicht unter § 257 StGB, weil dieser die Begünstigung eines anderen voraussetzt.
  • RG, 07.12.1925 - III 471/25

    Zum Begriff der Gesamturkunde.

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Genügt ausnahmsweise eine lose äußere Vereinigung, um eine zusammengesetzte Urkunde entstehen zu lassen (vgl RGSt 60, 17 [22]), so müssen die Teile ersichtlich zu dem Zwecke zusammengefügt worden sein, zusammen eine Erklärung zu bilden.
  • RG, 26.01.1940 - 1 D 1019/39

    In den Fällen der Verurteilung nach dem § 153 StGB. kann die Strafe nicht i. S.

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Die Strafbarkeit einer Handlung entfällt nicht deshalb, weil der Täter sie begangen hat, um die Entdeckung einer früheren Straftat zu verhindern (RGSt 74, 44 [47]).
  • RG, 27.06.1929 - III 534/29

    Ist die zugleich eine Fremdbegünstigung darstellende Selbstbegünstigung auch dann

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    "Wie für jede andere Willensbetätigung gilt aber auch für sie der Satz, daß die Handlungsfreiheit der Person im Strafgesetz ihre Grenze findet, daß sie also strafbar wird, sobald sie sich mittels Verwirklichung eines Straftatbestandes geltend macht" (RGSt 63, 233 [235]).
  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Die Rechtsordnung muß vielmehr "verlangen, daß man - wenigstens in der Regel - eher die Sühne für begangenes Unrecht auf sich nimmt als ... neues Unrecht von einem anderen ... begehen läßt (RGSt 72, 20 [23]).
  • RG, 23.12.1929 - III 778/29

    1. Ist Anstiftung eines Teilnehmers an der gemeinsamen Vortat zur persönlichen

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Wie das Reichsgericht stets angenommen hat, kann der Täter eines Verbrechens oder Vergehens andere in strafbarer Weise anstiften, ihn zu begünstigen (vgl RGSt 50, 364; 60, 346; 63, 373 [375]) Die Selbstbegünstigung fällt zwar nicht unter § 257 StGB, weil dieser die Begünstigung eines anderen voraussetzt.
  • RG, 23.04.1917 - III 61/17

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53
    Wie das Reichsgericht stets angenommen hat, kann der Täter eines Verbrechens oder Vergehens andere in strafbarer Weise anstiften, ihn zu begünstigen (vgl RGSt 50, 364; 60, 346; 63, 373 [375]) Die Selbstbegünstigung fällt zwar nicht unter § 257 StGB, weil dieser die Begünstigung eines anderen voraussetzt.
  • OLG Stuttgart, 25.09.2013 - 2 Ss 519/13

    Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Vorlage einer gefälschten

    Trotz der Bezugnahme der Norm auf die §§ 277, 278 StGB kommt es hierbei nicht darauf an, ob das ärztliche Zeugnis bereits wider besseren Wissens ausgestellt wurde (RGSt 32, 295; BGH, Urteil vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53, BGHSt 5, 75, 84; Fischer, a. a. O., § 279 Rn. 2).
  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56

    Fahrgestellnummer - § 267 StGB

    Mit ihr verhält es sich anders als mit einem ärztlichen Bericht, der sich auf eine lose beigefügte Blutprobe, also einen selbständigen Gegenstand außerhalb der Urkunde bezieht, und den daher nicht verfälscht, wer die Blutprobe durch eine andere ersetzt (BGHSt 5, 75 [79, 80]).

    Der Rahmen nebst Fahrgestellnummer bildet mit dem übrigen Kraftfahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde (vgl BGHSt 5, 75 [79]).

  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    Den Gegenmeinungen von H (ZStW 85, 696, 705), wonach in derartigen Fällen überhaupt keine Urkunde vorliege, und von S GA 1969, 353, 357 sowie in Urkunde und Beweiszeichen, Baden-Baden 1968, S. 135 ff), nach der die Verbindung des Etiketts mit dem Gegenstand nicht Teil der Erklärung sei, kann sich der Senat im Hinblick auf die insoweit einhellige Rechtsprechung (s.o. sowie BGHSt 5, 75, 79) und die auch im Schrifttum überwiegende Meinung (vgl. Kienapfel, Urkunden im Strafrecht, Frankfurt a.M. 1967, 112 ff, 354 ff.; Lampe, NJW 1965, 1746; Preisendanz, 30. Aufl., § 267 Anm. 8; Tröndle in Lk, 9. Aufl., § 267 Rdn. 87, 150 ff; Cramer in Schönke-Schröder, 19. Aufl., § 267 Rdn. 36a) nicht anschließen.

    Unter Bezug auf diesen Fall führt der Bundesgerichtshof zum Blutalkoholgutachten mit anliegender Blutprobe aus, daß mehrere Teile in der Regel "nur dann eine einheitliche Urkunde bilden können, wenn sie nicht nur lose zueinandergelegt, sondern mit einiger Festigkeit unter sich verbunden sind" (BGHSt 5, 75, 79).

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZN 376/16

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des

    Die räumlichen Verhältnisse standen damit der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht entgegen (vgl. dazu BGH 10. November 1953 - 5 StR 445/53 - BGHSt 5, 75; Wickern in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 169 GVG Rn. 10) .
  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 629/21

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Einschränkung zur Pandemiebekämpfung -

    Die Verhandlung ist aber nur dann öffentlich, wenn beliebige Zuhörer, sei es auch nur in sehr begrenzter Zahl, die Möglichkeit des Zutritts haben (BGH 10. November 1953 - 5 StR 445/53 - zu III 2 b der Gründe, BGHSt 5, 75) .
  • BGH, 16.12.1958 - 1 StR 456/58

    Rechtsmittel

    Damit aber fehlt es an einem "Entziehen" im Sinne des § 346 StGB (vgl. RGSt 70, 251, 254; BGH 5 StR 445/53 vom 10. November 1953 [insoweit in BGHSt 5, 75 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Entsprechendes gilt für die Urteile des 5. Strafsenats vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 (BGH NJW 1954, 281, 282) sowie des 1. Strafsenats vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 (VRS 15, 419, 422), wo der zugrunde liegende Sachverhalt jeweils in verschiedener Hinsicht anders lag.
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

    Insoweit bedarf es keines Gerichtsbeschlusses zum Ausschluß der Öffentlichkeit; vielmehr entscheidet gemäß § 176 GVG der Vorsitzende (vgl. BGHSt 5, 75, 83; 24, 72, 73).
  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des

    6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889; zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.; Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    In der Rechtsprechung hat allerdings eine Entwicklung stattgefunden, die zu einer Erweiterung der zur Bejahung einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes erforderlichen objektiven Voraussetzungen um ein subjektives Element, nämlich das Verschulden seitens des Gerichts, geführt hat: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. November 1953 (- 5 StR 445/53 -, BGHSt 5, 75 (83)) zugrunde gelegt und entschieden, daß eine Hauptverhandlung dann nicht öffentlich sei, wenn nicht beliebige Zuhörer, sei es auch nur in begrenzter Zahl, Zutritt haben, da dies bei einer in kleinem Zimmer durchgeführten Zeugenvernehmung nicht möglich sei und wenn - wie bei einer erforderlichen Augenscheinseinnahme - hierzu keine Notwendigkeit bestand und dies dem Gericht auch nicht entgangen sein konnte.

    Der Bundesgerichtshof nimmt darin als Grenze für die Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes die "tatsächliche Möglichkeit, diesem zu entsprechen", an und stützt sich dabei auf die Entscheidung vom 10. November 1953 (a. a. O.) sowie eine Entscheidung des Reichsgerichts (05.02.1918, RGSt 52, 137).

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Die Beachtung dieses Grundsatzes findet vielmehr ihre Grenze in der tatsächlichen Unmöglichkeit, ihm zu entsprechen (RGSt 52, 137; BGHSt 5, 75, 83) [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53].
  • BGH, 10.03.1970 - 1 StR 508/69

    Gemeinschaftlich versuchter Mord und gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit

  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 485/61

    Gefangene - Gemeinsame Flucht - Strafbarkeit der Selbstbefreiung - Beihilfe -

  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62

    Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei -

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99

    Falschbeurkundung im Amt durch Notar

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - 15 A 2318/07

    Wirksamkeit der §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1, 21 Abs. 1

  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 89.79

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zugangsbehinderung - Abgeschlossene Tür -

  • BVerwG, 25.07.1972 - IV CB 60.70

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch ein Wochenendhaus

  • BVerwG, 18.04.1983 - 4 CB 2.83

    Bestimmung des Einwirkungsbereichs einer Emissionsquelle - Aufhebung einer

  • BVerwG, 25.05.1976 - IV C 27.74

    Gebot der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung - Öffentlichkeit bei

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 71.70

    Weitere Abwägungen mit privaten Belangen bei § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG)

  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60
  • BVerwG, 15.09.1972 - IV C 54.72

    Voraussetzungen für eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der

  • BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73

    Behauptung einer Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der

  • BVerwG, 01.03.1965 - VIII CB 95.64

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1965 - 4 StR 346/64

    Verletzung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts durch die Zuteilung

  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 18/64

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Gerichtsverhandlung in der

  • BGH, 17.03.1961 - 4 StR 492/60

    Herstellung der Tateinheit zwischen mehreren Taten - Strafbarkeit wegen

  • BGH, 09.04.1968 - 5 StR 51/68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 63/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der kommunistischen Partei Deutschlands

  • BGH, 08.05.1958 - 4 StR 437/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 356/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60

    Anforderungen an die körperlichen oder geistigen Anzeichen einer

  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 451/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1961 - 4 StR 496/60

    Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung während einer Inaugenscheinneinnahme am

  • BGH, 26.01.1962 - 4 StR 345/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 75/55

    Rechtsmittel

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