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   BGH, 26.03.2014 - 5 StR 45/14   

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https://dejure.org/2014,7614
BGH, 26.03.2014 - 5 StR 45/14 (https://dejure.org/2014,7614)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2014 - 5 StR 45/14 (https://dejure.org/2014,7614)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2014 - 5 StR 45/14 (https://dejure.org/2014,7614)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 250 Abs. 3 StGB; § 243 Abs. 1 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe (minder schwerer Fall; Wegfall der Indizwirkung des Regelbeispiels; Versuch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit durch den Konsum von Ecstasy und Amphetaminen auf die Revision des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Prüfung einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit durch den Konsum von Ecstasy und Amphetaminen auf die Revision des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.03.2016 - 1 StR 402/15

    (Verminderte) Schuldunfähigkeit (Persönlichkeitsstörung als schwere andere

    Es begegnet schon Bedenken, dass das Landgericht nicht geprüft hat, ob der für die ersten vier Betrugstaten bejahte vertypte Milderungsgrund des § 21 StGB - gegebenenfalls mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen - geeignet war, von der Annahme eines besonders schweren Falles abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595-2599; Beschluss vom 26. März 2014 - 5 StR 45/14).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 5 StR 45/14, juris Rn. 6; vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16, BGHR BtMG § 29a Abs. 2 Verneinung eines minder schweren Falls 1; vom 15. November 2016 - 3 StR 368/16, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.11.2021 - 1 RVs 61/21

    Anforderungen an die Ermittlung der Schadenshöhe und deren Darlegung in den

    Allerdings hat das Landgericht insoweit rechtsfehlerhaft nicht erkennbar in Betracht gezogen, ob das Vorliegen der (rechtsfehlerfrei angenommenen) vertypten Milderungsgründe zum Entfallen der Regelwirkung aus § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB mit der Folge der Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Strafrahmens des Grunddeliktes aus § 242 Abs. 1 StGB führt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. November 2015 zu 2 StR 369/15, zitiert nach juris Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08. Oktober 2008 zu 4 StR 387/08, zitiert nach juris Rn.4; BGH, Beschluss vom 26. März 2014 zu 5 StR 45/14, zitiert nach juris Rn. Rn. 6), der Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe vorsieht.
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