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   BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14   

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https://dejure.org/2014,42123
BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14 (https://dejure.org/2014,42123)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2014 - 5 StR 454/14 (https://dejure.org/2014,42123)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14 (https://dejure.org/2014,42123)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 227 Abs. 2 StGB, § 213 StGB, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Therapiewilligkeit des Angeklagten bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Therapiewilligkeit des Angeklagten bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2
    Berücksichtigung der Therapiewilligkeit des Angeklagten bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14
    b) Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände hätten die für eine gleichwohl gegebene hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte einer eingehenden Darlegung unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Schwurgerichtskammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 249/13 Rn. 4).
  • BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14
    b) Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände hätten die für eine gleichwohl gegebene hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte einer eingehenden Darlegung unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Schwurgerichtskammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 249/13 Rn. 4).
  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

    Angesichts dieser ungünstigen Umstände hätten die für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte einer eingehenderen Darlegung und Abwägung bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14, und vom 1. März 2016 - 5 StR 7/16).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 387/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht der Maßregel)

    Wenngleich nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, zugleich bedeutet, dass keine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284), hätte es der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen der von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 01.03.2016 - 5 StR 7/16

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten

    Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände hätten die für eine gleichwohl gegebene hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechende Gesichtspunkte einer eingehenderen Darlegung und Abwägung bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14).
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