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   BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91   

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BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91 (https://dejure.org/1992,1183)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - 5 StR 457/91 (https://dejure.org/1992,1183)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - 5 StR 457/91 (https://dejure.org/1992,1183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 163a Abs. 3 S. 2 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO; § 15 Abs. 2 S. 2 StPO-DDR; § 61 Abs. 2 S. 2 StPO-DDR; § 105 Abs. 2 S. 2 StPO-DDR
    Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten, der nach dem im Zeitpunkt der Vernehmung geltenden Recht der DDR nicht über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt worden ist (Fortsetzung des Verfahrens nach der Wiedervereinigung)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung - DDR - StPO - Geltung von DDR - Recht - Zeugnisverweigerungsrecht - Nicht zur Sache aussagen - Belehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2, § 254 Abs. 1
    Verwertung richterlicher Vernehmungen aus der Zeit vor dem Beitritt

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 263
  • NJW 1992, 1637
  • MDR 1992, 698
  • NStZ 1992, 344
  • StV 1992, 404
  • JR 1993, 425
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Ein Verwertungsverbot folgt hier nicht aus dem Beschluß des Senats vom 27. Februar 1992 (5 StR 190/91 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt -).

    aa) Der Grundsatz, daß niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, also ein Schweigerecht hat, entspricht der Menschenwürde (BVerfGE 38, 105, 113; 56, 37, 43), schützt das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (BGH Beschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -).

    Nicht in allen westeuropäischen Ländern schreibt das Gesetz eine Belehrung im Ermittlungsverfahren vor (vgl. die rechtsvergleichenden Hinweise in dem Senatsbeschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -).

    Ein Verwertungsverbot ist in Fällen, in denen eine Aussage im Ermittlungsverfahren entgegen § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO ohne Belehrung gemacht worden ist, erst in jüngster Zeit durch den Bundesgerichtshof anerkannt worden (BGH Beschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 in Abweichung von BGHSt 31, 395).

    Die Verteidigerinnen haben in der Hauptverhandlung geltend gemacht, die Verwertung der Aussagen vom 25. August 1989 verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), weil sich ein Beschuldigter, der ohne Belehrung über ein Schweigerecht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vernommen worden wäre, nach dem Senatsbeschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - mit Erfolg auf ein Verwertungsverbot berufen könnte.

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Andererseits ergibt sich die Verwertbarkeit der Aussagen nicht ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 300, 304), nach der es im Hinblick auf Vernehmungen "innerhalb anderer Rechtsbereiche" für die Verlesbarkeit der Niederschriften nach § 251 Abs. 1 StPO und die Verwertbarkeit allein darauf ankommt, ob das am Vernehmungsort geltende Recht beachtet worden ist (vgl. auch BGHSt 1, 219, 221; 35, 82, 83 und Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 251 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Ein Verwertungsverbot ist in Fällen, in denen eine Aussage im Ermittlungsverfahren entgegen § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO ohne Belehrung gemacht worden ist, erst in jüngster Zeit durch den Bundesgerichtshof anerkannt worden (BGH Beschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 in Abweichung von BGHSt 31, 395).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Die Belehrung über das Schweigerecht trägt zur Sicherung eines fairen Verfahrens bei (BGH aaO; vgl. auch BGHSt 25, 325, 331).
  • BGH, 24.04.1991 - 3 StR 42/91

    Begründetheit oder Unbegründetheit einer Revision

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Soweit der Bundesgerichtshof die Verlesung von polizeilichen Vernehmungsprotokollen nach § 224 Abs. 2 StPO-DDR durch Bezirksgerichte nicht beanstandet hat (BGHR DDR-StPO § 224 Verlesung 1; BGH Beschluß vom 25. Januar 1991 - 2 StR 614/90 - ), handelte es sich um andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 614/90

    Aufhebung der Verurteilung eines Heranwachsenden nach dem Strafrecht der DDR

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Soweit der Bundesgerichtshof die Verlesung von polizeilichen Vernehmungsprotokollen nach § 224 Abs. 2 StPO-DDR durch Bezirksgerichte nicht beanstandet hat (BGHR DDR-StPO § 224 Verlesung 1; BGH Beschluß vom 25. Januar 1991 - 2 StR 614/90 - ), handelte es sich um andere Fallgestaltungen.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    aa) Der Grundsatz, daß niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, also ein Schweigerecht hat, entspricht der Menschenwürde (BVerfGE 38, 105, 113; 56, 37, 43), schützt das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (BGH Beschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    aa) Der Grundsatz, daß niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, also ein Schweigerecht hat, entspricht der Menschenwürde (BVerfGE 38, 105, 113; 56, 37, 43), schützt das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (BGH Beschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Andererseits ergibt sich die Verwertbarkeit der Aussagen nicht ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 300, 304), nach der es im Hinblick auf Vernehmungen "innerhalb anderer Rechtsbereiche" für die Verlesbarkeit der Niederschriften nach § 251 Abs. 1 StPO und die Verwertbarkeit allein darauf ankommt, ob das am Vernehmungsort geltende Recht beachtet worden ist (vgl. auch BGHSt 1, 219, 221; 35, 82, 83 und Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 251 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91
    Andererseits ergibt sich die Verwertbarkeit der Aussagen nicht ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 300, 304), nach der es im Hinblick auf Vernehmungen "innerhalb anderer Rechtsbereiche" für die Verlesbarkeit der Niederschriften nach § 251 Abs. 1 StPO und die Verwertbarkeit allein darauf ankommt, ob das am Vernehmungsort geltende Recht beachtet worden ist (vgl. auch BGHSt 1, 219, 221; 35, 82, 83 und Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 251 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Von diesem Grundsatz geht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (implizit jeweils BGH, Beschluss vom 4. März 1992 - 3 StR 460/91, NStZ 1992, 394; BGH, Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; BGH, Beschluss vom 14. Februar 19 20 21 2001 - 3 StR 438/00, NStZ-RR 2002, 67; siehe auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91, BGHSt 38, 263, 265 f.).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Dieser Grundsatz ist von der Rechtsprechung für die Vernehmung von Beschuldigten anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1968 - 4 StR 19/68, BGHSt 22, 170, 175; vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91, BGHSt 38, 263, 268; Beschlüsse vom 7. Juni 1983 - 5 StR 409/81, BGHSt 31, 395, 399 f.; vom 16. März 1989 - 1 StR 608/88, StV 1989, 515 m. abl.
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Der Senat hat bei der Prüfung der Verwertung der Aussage Br.'s die in BGHSt 38, 263 aufgestellten Grundsätze bedacht.
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Der Grundsatz, daß niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, entspricht der Menschenwürde (BVerfGE 38, 105, 113; 56, 37, 43), schützt das Persönlichkeitsrecht des solcherart Schweigeberechtigten und ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (BGH Beschluß vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - BGH Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91 - beide Entscheidungen zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Ob Entsprechendes im Falle des Fehlens einer § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO genügenden Belehrung des Beschuldigten nach den in der neueren Rechtsprechung für inländische Vernehmungen entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 38, 214 ff) auch für ausländische Beschuldigtenvernehmungen gilt (zur Vernehmung unter der Geltung des DDR-Rechts vgl. dagegen BGHSt 38, 263 ff [BGH 01.04.1992 - 5 StR 457/91]) erscheint zweifelhaft, bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.
  • BGH, 08.04.1992 - 5 StR 128/92

    Rechtsangleichung im Sexualstrafrecht

    Mit dem Einigungsprozeß verbundene Rechtsunterschiede können deshalb für eine Übergangszeit nicht als sachfremd und damit willkürlich betrachtet werden (vgl. zu anderen beitrittsbedingten Rechtsunterschieden BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 und 5 StR 51/92 - Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • OLG Brandenburg, 20.02.1997 - 2 Ss 79/96
    Erkennungsdienstliche Maßnahmen können nach § 81 b StPO ebenso wie seinerzeit nach § 44 StPO/DDR auch gegen den Willen des Beschuldigten durchgeführt werden; für Bedenken wie etwa gegen die Verwertung von Vernehmungen des Beschuldigten aus der Zeit vor der Vereinigung (BGHSt 38, 263) ist hier deshalb grundsätzlich kein Raum.
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