Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18269
BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18 (https://dejure.org/2018,18269)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - 5 StR 46/18 (https://dejure.org/2018,18269)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 5 StR 46/18 (https://dejure.org/2018,18269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 205 StPO; § 261 StPO; § 2 Abs. 3 StGB; § 55 StGB; § 57a StGB; 315 Abs. 3 EGStGB
    Verhandlungsfähigkeit (Inanspruchnahme verfahrensrechtlicher Hilfen; selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen der Verteidigung); Beweiswürdigung (DNA-Spuren; Besonderheiten bei 30 Jahre zurückliegender Tat); Anwendbarkeit des Meistbegünstigungsprinzips ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, Art. 315 Abs. 3 EGStGB, § 74 StPO, § 261 StPO, Art. 315 Abs. 1 EGStGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 57a StGB, § 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sorgfältige Beweiswürdigung eines Mordes in der ehemaligen DDR mit dem Zeitablauf von fast 30 Jahren durch eine DNA-Spur

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Mordes: Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren; Überzeugungsbildung des Tatrichters aufgrund eines einzigen Beweisanzeichens; Feststellung der besonderen Schwere der Schuld; Überprüfungskompetenz des Revisionsgerichts; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfältige Beweiswürdigung eines Mordes in der ehemaligen DDR mit dem Zeitablauf von fast 30 Jahren durch eine DNA-Spur

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Plauener Mordfall von 1987

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung im Plauener Mordfall von 1987 bestätigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld systematisch kein Teil der Entscheidung zu Schuld- und Strafausspruch

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Plauener Mordfall von 1987

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 652
  • NStZ-RR 2018, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Zu seiner Überzeugungsbildung kann es auch allein ein einziges Beweisanzeichen wie etwa einen Fingerabdruck oder eine DNA-Spur heranziehen (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13, NStZ 2014, 475, und vom 11. Juni 1952 - 3 StR 229/52).

    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13 aaO mwN).

  • BGH, 11.06.1952 - 3 StR 229/52
    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Zu seiner Überzeugungsbildung kann es auch allein ein einziges Beweisanzeichen wie etwa einen Fingerabdruck oder eine DNA-Spur heranziehen (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13, NStZ 2014, 475, und vom 11. Juni 1952 - 3 StR 229/52).
  • BGH, 21.12.2016 - 4 StR 527/16

    Revisionsverfahren (Verhandlungsfähigkeit; paranoid-halluzinatorische Psychose)

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es aus, dass der Beschwerdeführer mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist und diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Entscheidung vorlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 4 StR 527/16; Urteil vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 74).
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Im Übrigen kann die Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung mit an sich gesamtstrafenfähigen Strafen im Vollstreckungsverfahren bei der Festsetzung der Mindestverbüßungszeit der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 StR 358/08, NStZ-RR 2009, 104; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259, 261).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 213/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung von in der vormaligen DDR erfolgten Begnadigungen

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Zu beachtendes milderes Zwischenrecht (vgl. Dannecker aaO Rn. 116) galt insoweit nicht, so dass jedenfalls im Ergebnis § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB anzuwenden war und ist (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 Ws 186/05, OLGNL 2006, 118; ferner BVerfG, NJ 1995, 198 m. Anm. Lemke).
  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Die Grenze zur Verhandlungsunfähigkeit ist erst dann überschritten, wenn dem Angeklagten auch bei Inanspruchnahme solcher verfahrensrechtlicher Hilfen eine selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen seiner Verteidigung und eine sachgerechte Wahrnehmung der von ihm persönlich auszuübenden Verfahrensrechte nicht mehr möglich ist (BVerfG, NStZ 1995, 391, 392).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    b) Bei der danach gebotenen Prüfung ist die Schwurgerichtskammer ohne Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.) zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte sowohl nach dem zur Tatzeit geltenden § 112 StGB-DDR als auch nach § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen ist.
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei anhand des konkreten Falls ein Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90, BGHSt 37, 320).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Zu seiner Überzeugungsbildung kann es auch allein ein einziges Beweisanzeichen wie etwa einen Fingerabdruck oder eine DNA-Spur heranziehen (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13, NStZ 2014, 475, und vom 11. Juni 1952 - 3 StR 229/52).
  • BGH, 09.12.2008 - 4 StR 358/08

    Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit bei verhängter

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
    Im Übrigen kann die Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung mit an sich gesamtstrafenfähigen Strafen im Vollstreckungsverfahren bei der Festsetzung der Mindestverbüßungszeit der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 StR 358/08, NStZ-RR 2009, 104; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259, 261).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

  • OLG Brandenburg, 23.01.2006 - 1 Ws 186/05

    Nachträgliche Feststellung der Schuld durch die Strafvollstreckungskammer:

  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    c) Eine abschließende Beurteilung durch den Senat scheidet aus, da bereits aufgrund der nicht rechtsfehlerfrei abgelehnten Begünstigung ein neues Tatgericht unter Beachtung des § 2 Abs. 3 StGB (vgl. zu den Maßstäben BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, 653 mwN) über den Fall zu befinden haben wird.
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    b) Dass der Angeklagte seine Vermögensbetreuungspflicht dadurch verletzt hat, dass er schon bei der Vertragsunterzeichnung am 1. Oktober 2015 bewusst die 25.000-Euro-Grenze für eigene Auftragsvergaben überschritt, wird nicht durch eine tragfähige Beweiswürdigung belegt (vgl. zum Maßstab der revisionsgerichtlichen Kontrolle nur BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 mwN).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, NJW 2021, 1767, 1768; vom 12. August 2020 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320, 321).
  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen

    bb) Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten allgemeinen Auffassung bedeutet Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinn, dass der Betroffene in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen und die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, juris, Rn. 27; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94 -, juris, Rn. 11).

    Die Grenze zur Verhandlungsunfähigkeit ist erst dann überschritten, wenn dem Beschuldigten auch bei Inanspruchnahme solcher verfahrensrechtlicher Hilfen eine selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen seiner Verteidigung und eine sachgerechte Wahrnehmung der von ihm persönlich auszuübenden Verfahrensrechte nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, juris, Rn. 30; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 -, juris, Rn. 9; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, Einl. Rn. 97).

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Der neue Tatrichter wird zudem im Rahmen des gebotenen Günstigkeitsvergleichs zu prüfen haben, ob die durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20. November 2015 (BGBl. I, S. 2025) eingeführte Strafvorschrift des § 335a StGB, die an die Stelle der genannten Regelung des IntBestG getreten ist, ein milderes Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt (vgl. zu der dabei gebotenen konkreten Betrachtungsweise zuletzt BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, 653).
  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann dabei nur dann in Betracht kommen, wenn Umstände vorliegen, die besonderes Gewicht haben (BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 22. November 1994, GSSt 2/94, Rn. 36; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018, 5 StR 46/18, Rn. 24; beides zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17

    Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung spricht für die Annahme einer besonderen Schuldschwere, dass der Angeklagte AK drei rechtlich selbständige Mordtaten begangen und damit drei lebenslange Freiheitsstrafen verwirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Die große Zahl von Opfern ist aber ein gewichtiger, zu Lasten des Angeklagten AK sprechender Umstand (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Hinzu kommt, dass der Angeklagte AK im Zusammenhang mit den drei Morden weitere schwere Straftaten begangen hat, was ebenfalls ein weiterer erheblicher, für die Annahme einer besonderen Schuldschwere sprechender Gesichtspunkt ist (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    aa) Das mildere von zwei Gesetzen ist dasjenige, welches anhand des konkreten Falls nach einem Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts das dem Angeklagten günstigere Ergebnis zulässt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, 653 mwN).
  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

    Nur um sie vorzubereiten, hat das Tatgericht schon im Urteil die Umstände aufzuführen, die eine Beurteilung der Schuldschwere ermöglichen (BGH, Urteil vom 04.07.2018, Az.: 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, beck-online).

    Nur dies wird der nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu treffenden Entscheidung gerecht, die die Möglichkeit eines 15 Jahre überschreitenden Freiheitsentzuges eröffnet (BGH, Beschluss vom 22.11.1994, GSSt 2/94, NStZ 1995, 122; BGH, Urteil vom 04.07.2018, Az.: 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, beck-online).

    Für alle schulderhöhenden Umstände gilt, dass sie nicht ohne weiteres, sondern nur im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zur Bejahung der besonderen Schwere der Schuld führen können (BGH, Beschluss vom 22.04.1994, GSSt 2/94, NStZ 1995, 122; BGH, Urteil vom 04.07.2018, Az.: 5 StR 46/18, NStZ 2018 652, beck-online).

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Das Landgericht durfte aus den festgestellten Gesamtumständen der Tat auf die subjektive Seite schließen, weil es seine Beweiswürdigung (§ 261 StPO) auf eine tragfähige Tatsachengrundlage gestützt und hieraus mögliche Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 Rn. 16; und vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13, NStZ 2014, 475).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 390/21

    Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten keine Voraussetzung des

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 210/16

    Marktmanipulation (keine Ahndungslücke bzw. Generalamnestie durch vorzeitige

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2019 - 2 RVs 15/19

    Verfahrensrechtliche Erörterungspflicht bei Gesetzesänderung

  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

  • BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22

    Berücksichtigung etwaiger Härten bei der Strafzumessung bei einer drohenden

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 399/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht