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   BGH, 23.11.2010 - 5 StR 466/10   

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https://dejure.org/2010,16362
BGH, 23.11.2010 - 5 StR 466/10 (https://dejure.org/2010,16362)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2010 - 5 StR 466/10 (https://dejure.org/2010,16362)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 (https://dejure.org/2010,16362)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 62 StGB; § 63 StGB; § 67 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; erneute Anordnung während vollzogener Unterbringung; Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die Strafhaft); verminderte Schuldfähigkeit

  • HRR Strafrecht

    § 114 ZPO; § 177 ZPO; § 397a StPO
    Prozesskostenhilfe (wirtschaftliche Verhältnisse; Darlegung in der Revisionsinstanz); Nebenkläger

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erneute Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Revisionsinstanz

  • Wolters Kluwer

    Erneute Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus eines Täters wegen einer als Symptomtat zu wertenden gefährliche Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Erneute Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Revisionsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus eines Täters wegen einer als Symptomtat zu wertenden gefährliche Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 5 StR 466/10
    a) Die Rechtsprechung, auf die sich das Landgericht zur Begründung seiner Auffassung bezieht, betrifft schuldunfähige Personen (vgl. BGHSt 50, 199, 202; Schöch in LK 12. Aufl. § 63 Rdn. 152; missverständlich Fischer, StGB 57. Aufl. § 63 Rdn. 21).
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 5 StR 466/10
    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ-RR 2007, 8) sieht es die Maßnahme aber als unverhältnismäßig an (§ 62 StGB), weil nicht zu erwarten sei, dass von ihr (für den Angeklagten positive) Änderungen in der Ausgestaltung und Dauer des Maßregelvollzugs ausgingen, mithin Wirkungen, die der erste Maßregelausspruch nicht zeitige.
  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 5 StR 466/10
    b) Der Senat konnte die Unterbringungsanordnung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst treffen (vgl. BGHSt 6, 398, 402; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 354 Rdn. 26f; Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 10), weil die Voraussetzungen des § 63 StGB festgestellt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine andere Entscheidung erlaubt.
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGHSt 6, 398, 402; BGH, Beschl. v. 14.05.1998 - 4 StR 211/98, juris Rn. 2; Beschl. v. 23.11.2010 - 5 StR 466/10, juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 354 Rn. 26f; KK-StPO/Gericke, a. a. O., § 354 Rn. 10a), da er ausschließen kann, dass hinsichtlich der Maßregelentscheidung noch weitere, für den Angeklagten günstige Feststellungen getroffen werden können, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Bestimmung einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, wenn - wie hier - die Voraussetzungen vorliegen, zwingend sind (vgl. Fischer, a. a. O., § 69 Rn. 51 m. w. N., § 69a Rn. 3) und lediglich die gesetzliche Mindestsperrfrist festgesetzt worden ist.
  • BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte

    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).

    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.

  • BGH, 16.10.2014 - 3 StR 329/14

    Anordnung der Unterbringungsmaßregel gegenüber einem bereits Untergebrachten;

    dd) Auch unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Anrechnung des Maßregelvollzugs auf eine Begleitstrafe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10, juris s. Rn. 4 ff.; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369) ist die erneute Anordnung nicht geboten, da eine solche Strafe hier nicht verhängt worden ist.
  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 265/15

    Begründetheit einer Revision

    Der Antrag des Nebenklägers D. B., ihm für das Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. aus K. zu gewähren, wird abgelehnt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10).
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