Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,185
BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93 (https://dejure.org/1993,185)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1993 - 5 StR 473/93 (https://dejure.org/1993,185)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93 (https://dejure.org/1993,185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    §78 StGB; § 211 StGB; Art. 315a EGStGB; § 338 Nr. 1 StPO; § 112 Abs. 2 Nr. 3 StGB-DDR
    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR verfolgte und abgeurteilte Taten nach Art. 315a EGStGB; Wirkung von in der DDR erlassenen Amnestien; Besetzung der Strafsenate eines Bezirksgerichts nach der Wiedervereinigung; Verwirklichung des ...

  • Wolters Kluwer

    Amnestie in DDR - Wirkung - Mord an wehrlosen Flüchtlingen - Mauerschütze - Verjährung DDR-Taten - Senatsbesetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 353
  • NJW 1994, 267
  • MDR 1994, 187
  • NStZ 1994, 125
  • NJ 1994, 229
  • JR 1994, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Die vom Wahlausschuß begangenen Fehler können die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts hier nicht in Frage stellen; denn sie liegen außerhalb des Bereichs, auf den die Gerichte unmittelbar einwirken können (BGHSt 22, 122, 124; 38, 47, 51).

    Willkür liegt nicht vor; denn die Verfahrensweise des Wahlausschusses war nicht derart fehlerhaft, daß sie als unverständlich, unhaltbar, auf sachfremden Erwägungen beruhend erschiene (vgl. BGHSt 33, 290, 293; 38, 47, 51).

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß nach der Ehrenrichterwahlordnung den politischen Parteien bei der Gewinnung der ehrenamtlichen Richter ein größeres Gewicht zukommt als nach den entsprechenden Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (vgl. dazu auch BGHSt 12, 197, 201; 38, 47, 50).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Vielmehr wurden die an einem Schußwaffengebrauch beteiligten Grenzsoldaten stets in irgendeiner Form belobigt oder ausgezeichnet (vgl. BGHSt 39, 1, 11 ff.).

    Dieses Regelungswerk war noch weniger als das Grenzgesetz der DDR vom 25. März 1982 (GBl I S. 197; vgl. dazu BGHSt 39, 1, 9 ff.; 39, 168; zum Gesamtzusammenhang BGHSt 39, 199 und BGH NStZ 1993, 488) geeignet, vorsätzliches tödliches Schießen auf Flüchtlinge an den innerdeutschen Grenzen zu rechtfertigen.

    Auf die insbesondere in dem Senatsurteil BGHSt 39, 1 erörterten Rechtfertigungs- und Rückwirkungsprobleme kommt es deshalb hier nicht an.

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92

    Wirkungen der Aufnahme ausschließlich aus dem Westteil Berlins stammender

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Für die im Zuge der Einigung Deutschlands zu treffenden Regelungen insbesondere der Gerichtsverfassung muß dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt werden (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 - ).

    Dabei ist die hier in Rede stehende Problematik unterschiedlicher Regelungen der Schöffenwahl den Sondervorschriften des Einigungsvertrages über Schöffen im Land Berlin besonders verwandt (dazu BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 -).

  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Arglos ist, wer sich keiner Feindseligkeit des Täters versieht (BGHSt 27, 322, 324).

    Hierdurch unterscheidet der vorliegende Sachverhalt sich von denjenigen Fällen, in denen eine offene feindselige Auseinandersetzung andauert und daher Arglosigkeit des Opfers ausgeschlossen ist (so z.B. BGHSt 19, 321, 322; 27, 322, 324; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17).

  • BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Für die im Zuge der Einigung Deutschlands zu treffenden Regelungen insbesondere der Gerichtsverfassung muß dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt werden (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 - ).

    Dabei ist die hier in Rede stehende Problematik unterschiedlicher Regelungen der Schöffenwahl den Sondervorschriften des Einigungsvertrages über Schöffen im Land Berlin besonders verwandt (dazu BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 -).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Die genannte Regelung beschränkte ihre Wirkung auf Fälle noch laufender Verjährungsfrist, nahm die Fälle bereits eingetretener Verjährung ausdrücklich aus (§ 5 Abs. 2 EGStGB- DDR) und entsprach daher - jedenfalls für Verbrechen, die mit hohen Strafen bedroht sind - den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht bei der Überprüfung des Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 13. April 1965 (BGBl I S. 315) aufgestellt hat (BVerfGE 25, 269).

    Da sie lediglich die Unterbrechung noch laufender Verjährungsfristen vorsieht, verletzt sie weder das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG noch sonst das Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 25, 269, 284, 289; vgl. auch BVerfGE 1, 418, 423 zum vergleichbaren Fall der Änderung der Vorschriften über die Hemmung der Strafverfolgungsverjährung mit Wirkung für bereits begangene Taten; vgl. ferner Schmidt- Aßmann in Maunz/Dürig/Herzog GG, Stand Dezember 1992, Art. 103 Abs. 2 Rdn. 245, 254 m.w.N.).

  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Dieses Regelungswerk war noch weniger als das Grenzgesetz der DDR vom 25. März 1982 (GBl I S. 197; vgl. dazu BGHSt 39, 1, 9 ff.; 39, 168; zum Gesamtzusammenhang BGHSt 39, 199 und BGH NStZ 1993, 488) geeignet, vorsätzliches tödliches Schießen auf Flüchtlinge an den innerdeutschen Grenzen zu rechtfertigen.
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Bei einer derart wie hier offen zutage liegenden, dem Täter bewußten Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers versteht es sich von selbst, daß der Täter diese Situation ausnutzt, wenn er das Opfer tötet (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Für die im Zuge der Einigung Deutschlands zu treffenden Regelungen insbesondere der Gerichtsverfassung muß dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt werden (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 - ).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
    Vielmehr entspricht das vorliegende Geschehen insofern eher dem Fall der beendeten offenen feindseligen Auseinandersetzung (dazu BGHSt 28, 210, 211).
  • BGH, 20.09.1966 - 5 StR 321/66

    Paul Wenneker

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

  • BGH, 02.12.1958 - 1 StR 375/58

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste aufgrund von Fraktionsvorschlägen;

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Fortführung der Tätigkeit von Richtern

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht