Rechtsprechung
BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweisantrag - Angeklagter - Tatsachen - Möglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3, 6
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei Ablehnung des Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 867
- NStZ 1993, 143
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos
Weil die Herabstufung eines ansonsten formgerechten Beweisantrags zu einem bloß unter Aufklärungsgesichtspunkten beachtlichen Beweisermittlungsantrag (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143, 144 mwN) regelmäßig in ein Spannungsverhältnis zu den notwendig starken Beweisteilhaberechten der Verfahrensbeteiligten und insbesondere zu dem das Beweisantragsrecht prägenden Verbot der Beweisantizipation gerät, ist bei der Ablehnung derartiger Anträge mangels Ernsthaftigkeit äußerste Zurückhaltung geboten. - BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; …
aa) Der Senat kann es dahingestellt sein lassen, ob das Landgericht dem Antrag die Eigenschaft als Beweisantrag zu Recht - weil ohne tatsächliche und argumentative Grundlage und somit wegen einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung - absprechen durfte (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21; BGH StV 1993, 3; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383). - BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21
Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl' und "ins Blaue hinein' aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88, NStZ 1989, 334; vom 10. April 1992 - 3 StR 388/91, NStZ 1992, 397; vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143; vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, NStZ 2003, 497; vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405; vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, NStZ 2013, 476; vom 6. April 2018 - 1 StR 88/18, StraFo 2018, 433, 434; Urteile vom 6. Dezember 1983 - 5 StR 677/83, StV 1985, 311; vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98, NStZ 1999, 312; vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684; vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52; vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, NStZ 2009, 226; vom 11. April 2013 - 2 StR 504/12, NStZ 2013, 536, 537; vgl. auch KG, StV 2015, 103; NStZ 2015, 419; OLG Köln, NStZ 2008, 584; OLG Bamberg, NStZ 2018, 235; BVerwG, NVwZ 2017, 1388).Weil die Herabstufung eines ansonsten formgerechten Beweisantrags zu einem bloß unter Aufklärungsgesichtspunkten beachtlichen Beweisermittlungsantrag (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143, 144 mwN) regelmäßig in ein Spannungsverhältnis zu den notwendig starken Beweisteilhaberechten der Verfahrensbeteiligten und dem das Beweisantragsrecht prägenden Verbot der Beweisantizipation gerät (näher Schäuble, NStZ 2020, 377, 381), ist bei der Ablehnung derartiger Anträge mangels Ernsthaftigkeit - wie die bisherige Rechtsprechung zeigt - äußerste Zurückhaltung geboten (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 244 Rn. 21e).
- BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10
Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden …
Ebenso wie die Beweistatsache - auch wenn sie ggf. vom Antragsteller lediglich als möglicherweise geschehen erachtet werden darf (BGH, Beschluss vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 201/05, NStZ 2006, 585, 586; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405) - und das Beweismittel bestimmt bezeichnet werden müssen, hat der Antragsteller auch die Tatsachen bestimmt zu behaupten, aus denen sich die Konnexität ergibt. - BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01
Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag; …
Zwar trifft es zu, daß einem in die Form eines Beweisantrags gekleideten Beweisbegehren ausnahmsweise nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muß, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so daß es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1993, 143, 144; NJW 1997, 2762, 2764 jew. m.w.N.).Vielmehr kann hiervon etwa erst dann ausgegangen werden, wenn das bisherige Beweisergebnis, die Akten und der Antrag keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem benannten Beweismittel erkennen lassen, so daß jeder Anhalt dafür fehlt, daß das Beweismittel überhaupt etwas zur Klärung der Beweisbehauptung beitragen kann (BGH NStZ 1993, 143, 144; zur fehlenden Konnexität vgl. auch BGHSt 43, 321, 329 ff.), oder wenn beispielsweise eine Mehrzahl neutraler Zeugen eine Tatsache übereinstimmend bekundet hat und, ohne Beleg für entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte, das Gegenteil in das Wissen eines weiteren, völlig neu benannten Zeugen gestellt wird, dessen Zuverlässigkeit offensichtlichen Zweifeln begegnet (BGH NJW 1997, 2762, 2764).
Dabei war auch zu beachten, daß es den Angeklagten nicht verwehrt war, mit dem Mittel des Beweisantrags auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die sie nur für möglich hielten (BGH NStZ 1993, 143,144 m.w.N.).
- BGH, 04.12.2012 - 4 StR 372/12
Beweisantrag (Konnexität von Beweisbehauptung und Beweismittel; Beweisantrag "ins …
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein bestimmtes Beweismittel bezeichnet wird, die Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden Beweisantrages, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169 Tz. 7 f.; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, NStZ 2009, 226, 227; Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53; Beschlüsse vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405;… vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 39; vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; Urteil vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143, 144;… vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 8 mwN zur früheren Rspr.; offen gelassen in BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466). - BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97
afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des …
Die Bestätigung einer Beweisbehauptung kann aufgrund gesicherter bisheriger Beweisaufnahme derart offensichtlich unwahrscheinlich sein, daß eine aus der Luft gegriffene, ohne jede tatsächliche Anhaltspunkte und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl aufgestellte Behauptung anzunehmen ist, welche die Voraussetzungen einer bestimmt bezeichneten Beweistatsache trotz entsprechenden äußeren Anscheins nicht erfüllt, so daß kein echter Beweisantrag, der nach § 244 Abs. 6 StPO zu bescheiden wäre, vorliegt, sondern tatsächlich ein "Schein-Beweisantrag", dem nachzugehen auch die Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nicht gebietet (vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 244 Rdn. 20; jeweils m.w.N.). - BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06
Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag (Antrag auf Einholung …
Dem Antragsteller kann es grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGHSt 21, 118, 125; BGH NStZ 1993, 143, 144 jeweils m.w.N.) oder nur vermutet (…BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 20 jeweils m.w.N.). - LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl" und "ins Blaue hinein" aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1989, 334, 335; BGH NStZ 1992, 397, 398; BGH NStZ 1993, 143, 144; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383, 383; BGH NStZ 2003, 497, 497; BGH NStZ 2006, 405, 405; BGH NStZ 2008, 474, 474; BGH NStZ 2011, 169, 169; BGH NStZ 2013, 476, 476; BGH NStZ 2013, 536, 537; BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274;… vgl. auch BT-Drs. 19/14747, S. 34). - BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07
Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung; …
Dabei kann der Senat offen lassen, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, dass einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein konkretes Beweismittel bezeichnet wird, dennoch die Eigenschaft eines Beweisantrags fehlt, wenn es sich bei der Beweistatsache um eine ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage aufs Geratewohl, ins Blaue hin ein aufgestellte Behauptung handelt (vgl. BGH NStZ 1992, 397; StV 1993, 3; 1997, 567). - BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12
Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen; …
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 201/05
Beweisantrag (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag; Beweisbehauptung; …
- OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
- BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10
Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung der Tatbegehung als …
- OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
- BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92
Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren" …
- BGH, 03.05.1993 - 5 StR 688/92
Gemeingefahr - Allgemeiner sozialer Schaden - Versicherung - Schutzbereich - …
- OLG Hamm, 15.05.2007 - 3 Ss 133/07
Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Antrag ins Blaue; Ablehnungsgrund
- KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
Darlegung der Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise; Ausführungen zur …
- BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …
- KG, 27.01.2015 - 161 Ss 186/14
Zu den Anforderungen an die Annahme einer "ins Blaue hinein" aufgestellten …
- BGH, 02.02.1993 - 5 StR 38/93
Beweisaufnahme - Behauptung - Vermutung - Beweisermittlungsantrag
- BGH, 25.08.1994 - 5 StR 425/94
Verletzung der Aufklärungspflicht in der Hauptverhandlung aufgrund säumiger …
- VGH Bayern, 07.07.2006 - 9 ZB 06.30089
Asyl; Berufungszulassung (abgelehnt); gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung …
- OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung; …
- OLG Zweibrücken, 08.08.1994 - 1 Ss 120/94
Rechtliche Anforderungen an Anklage und Eröffnungsbeschluss im Falle des Vorwurfs …
- KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag
- KG, 19.12.1996 - 1 Ss 255/96
Abgrenzung zwischen Beweis- und Beweisermittlungsantrag; Ablehnung eines …