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   BGH, 11.10.2012 - 5 StR 475/12   

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https://dejure.org/2012,34380
BGH, 11.10.2012 - 5 StR 475/12 (https://dejure.org/2012,34380)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2012 - 5 StR 475/12 (https://dejure.org/2012,34380)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 5 StR 475/12 (https://dejure.org/2012,34380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wieder ein Flüchtigkeitsfehler - 3 Jahre oder 3 Jahre und 3 Monate Jugendstrafe, ja was denn jetzt?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 5 StR 475/12
    Insoweit ist das Urteil wegen einer Verletzung des sachlichen Rechts im Strafausspruch aufzuheben (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    Der Senat ist daher nicht gehindert, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf die niedrigere der beiden Strafen zu erkennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03, vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5, vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11, und vom 11. Oktober 2012 - 5 StR 475/12); er hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 551/13

    Anordnung über die Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen (Ausschluss im

    Der Senat kann im vorliegenden Fall, auch um das im Jugendstrafverfahren in besonderem Maße zu beachtende Beschleunigungsgebot zu wahren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00), in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einheitsjugendstrafen selbst auf jeweils drei Jahre und elf Monate festsetzen, weil nach den im Übrigen rechtsfehlerfreien Strafzumessungserwägungen auszuschließen ist, dass das Landgericht noch niedrigere Strafen verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 5 StR 475/12), wenn es § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB nicht entsprechend angewendet hätte.
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