Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1958 - 5 StR 475/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,729
BGH, 12.12.1958 - 5 StR 475/58 (https://dejure.org/1958,729)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1958 - 5 StR 475/58 (https://dejure.org/1958,729)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1958 - 5 StR 475/58 (https://dejure.org/1958,729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untreue des Leiters eines Reisebüros gegenüber seinen Kunden und gegenüber Veranstaltern und Leistungsträgern - Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen i.S.d. § 266 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund der Verpflichtung zum Abschluss von Rechtsgeschäften auf Rechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 207
  • NJW 1959, 491
  • MDR 1959, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1958 - 1 StR 357/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 5 StR 475/58
    Das hat bereits der 1. Strafsenat in der unveröffentlichten Entscheidung 1 StR 357/58 vom 23. September 1958 entschieden.
  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht;

    b) Nach diesen Grundsätzen hatte die F. AG gegenüber der Fluggesellschaft, deren Leistungen (Flugscheine) sie vertrieb, hinsichtlich der von ihr eingezogenen Gegenleistungen (Entgelte) eine Vermögensbetreuungspflicht (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, NZG 2005, 755 f.; vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 158/72, BGHZ 62, 71, 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2003 - 3 U 57/97, NJW-RR 2003, 1532; vgl. weiter zu Reisebüros BGH, Urteile vom 12. Dezember 1990 - 3 StR 470/89, wistra 1991, 181; vom 3. Mai 1978 - 3 StR 30/78, BGHSt 28, 20; vom 12. Dezember 1958 - 5 StR 475/58, BGHSt 12, 207; vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601; zu Versicherungsmakler mit Inkassovollmacht BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158 f.).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    In all diesen Fällen betätigten sich die vom Angeklagten vertretenen oder (bei fti) jedenfalls tatsächlich geleiteten Reiseunternehmen als Vermittler , die zum Inkasso für die Versicherer, anderen Reiseunternehmer, Fluggesellschaften und Flugzeugcharterer befugt waren (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; BGHSt 12, 207, 209, 211; BGHZ 61, 275, 278).

    Unter der Voraussetzung und im Rahmen dieser Rechtsbeziehungen war der Einzug der Versicherungsprämien, Reisepreise und Flugkosten für H. und fti in erster Linie eine Tätigkeit in fremdem, nicht in eigenem Interesse (vgl. BGHSt 12, 207, 210).

  • LG Düsseldorf, 18.11.2004 - 1 O 749/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines deliktsrechtlichen Schadensersatzanspruchs

    Der Firma des Beklagten obliegt eine besondere Vermögenbetreuungspflicht dann, wenn er mit dem Reiseunternehmen in Vertragsbeziehungen steht, die auf eine gewisse Dauer angelegt sind (vgl. BGHSt 12, 207 ff.).

    Von diesem Zeitpunkt an verletzt er daher die Vermögensbetreuungspflicht für den Unternehmer, wenn er unberechtigt über die Gelder verfügt (vgl. BGHSt 12, 207, 209) Gleiches gilt wenn Kundengelder abredewidrig für eigene Zwecke verbraucht werden, ohne dass eine Rückzahlung an den Kunden erfolgt (vgl. BGH Wistra 1999, 339 ff.).

  • BGH, 26.04.1979 - 4 StR 124/79

    Untreue eines Inhabers einer Reisevermittlungsagentur gegenüber

    Da auch die mit den einzelnen Reiseveranstaltern geschlossenen Verträge in ihren für die Prüfung des Untreuevorwurfs rechtlich bedeutsamen Bestimmungen nicht im Wortlaut wiedergegeben werden, bleibt in Anbetracht der insoweit nicht eindeutigen Urteilsfeststellungen offen, ob vom Regelfall abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind, die andere Voraussetzungen schaffen als die, unter denen Leiter eines Reisevermittlungsbüros in vergleichbaren Fällen Untreue gegenüber Veranstaltern und Leistungsträgern begehen können (vgl. BGHSt 12, 207 ff).

    Soweit Untreue gegenüber den Kunden in Betracht kommt (BGHSt 12, 207, 212), ist sie im Verhältnis zum Betrug gegenüber diesen Kunden nur als mitbestrafte Nachtat zu werten.

  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89

    Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom

    Verletzt der Inhaber eines Reisebüros seine Pflichten aus einem bestehenden Schuldverhältnis gegenüber einem Reiseveranstalter, so kann er eine Untreue begehen, wenn er zur Zeit der schädigenden Handlung mit dem Treugeber bereits in Geschäftsverbindung steht (BGHSt 12, 207; 28, 20).
  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.05.1966 - 4 StR 124/66

    Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue und wegen Betruges im Rückfall -

    Aus alledem ergibt sich, daß er über die bloße Verpflichtung zur Zahlung der Kaufpreise hinaus kraft Rechtsgeschäfts verpflichtet war, die Vermögensinteressen der Firma Quelle durch pünktliche und restlose Abführung der Verkaufserlöse wahrzunehmen (vgl. BGHSt 12, 207; NJW 1953, 1600 - Reisebüro; OLG Hamm NJW 1957, 1773 [OLG Hamm 23.07.1957 - 1 Ss 584/57 223-57] - Gelegenheitskommissionär).
  • LG München I, 11.12.2001 - 23 O 14970/01

    Provision / Untreue

    Eine irgendwie geartete Verfügung über die vereinnahmten Gelder hat sie nicht getroffen (vgl. hierzu auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung BGH, BGHSt 12, 207 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht