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   BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07   

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https://dejure.org/2007,8577
BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07 (https://dejure.org/2007,8577)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - 5 StR 481/07 (https://dejure.org/2007,8577)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 481/07 (https://dejure.org/2007,8577)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 266a StGB; § 27 StGB; § 2 Abs. 1 StGB; § 370 AO; § 46 StGB; § 53 StGB
    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Handelns); Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehung "als Gewerbe")

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen und Arbeitgeberanteilen; Verhältnis von § 266a StGB zu § 263 BGB; Änderung des Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 1; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 266a; ; StGB § 266a a.F.; ; StGB § 266a n.F.; ; StGB § 266a Abs. 4 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1 § 266a
    Verhältnis zwischen Betrug und § 266 a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 639/06

    Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07
    Die Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerund Arbeitgeberanteilen geht deshalb nach neuem Recht derjenigen wegen Betrugs als lex specialis vor (BGH wistra 2007, 307 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06

    Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07
    a) Das Landgericht hat - im Ausgangspunkt zutreffend - auf der Grundlage der im Tatzeitraum bis Juli 2004 geltenden Rechtslage einen Vorrang des Straftatbestandes des Betrugs (§ 263 StGB) gegenüber der Strafnorm des § 266a StGB a.F. angenommen (vgl. BGH wistra 2003, 262, 265; 2006, 425, 426).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07
    Der Angeklagte war innerhalb einer Subunternehmerkette Teil eines gut organisierten Hinterziehungssystems, lebte von dem Handel mit Scheinrechnungen und betrieb damit die Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern "als Gewerbe" (vgl. BGH wistra 2006, 428, 429; 2007, 145, 146 f. m.w.N.; Joecks wistra 2002, 201, 203 f.).
  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern");

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07
    Der Angeklagte war innerhalb einer Subunternehmerkette Teil eines gut organisierten Hinterziehungssystems, lebte von dem Handel mit Scheinrechnungen und betrieb damit die Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern "als Gewerbe" (vgl. BGH wistra 2006, 428, 429; 2007, 145, 146 f. m.w.N.; Joecks wistra 2002, 201, 203 f.).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07
    a) Das Landgericht hat - im Ausgangspunkt zutreffend - auf der Grundlage der im Tatzeitraum bis Juli 2004 geltenden Rechtslage einen Vorrang des Straftatbestandes des Betrugs (§ 263 StGB) gegenüber der Strafnorm des § 266a StGB a.F. angenommen (vgl. BGH wistra 2003, 262, 265; 2006, 425, 426).
  • BGH, 18.05.2010 - 1 StR 111/10

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Tenorierung; Konkurrenzen;

    Die neben § 266a Abs. 1 StGB erfolgende Anwendung des § 266a Abs. 2 StGB wirkt sich lediglich auf den Schuldumfang aus und führt nicht zu einer tateinheitlichen Verwirklichung verschiedener Tatbestände (vgl. BGH NStZ 2007, 527; wistra 2008, 180; StraFo 2008, 219).

    b) Soweit in den Fällen 1 bis 102 der Urteilsgründe die Voraussetzungen des Sozialversicherungsbetruges festgestellt werden können, kann § 266a Abs. 2 StGB nF als milderes Gesetz i.S.v. § 2 Abs. 3 StGB anzuwenden sein (BGH wistra 2007, 307; wistra 2008, 180; StraFo 2008, 219).

  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11

    Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Dies gilt hier schon deshalb, weil die Strafkammer das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB bejaht hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss aaO und BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 481/07 und 5 StR 482/07).
  • OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16

    Unzulässige Wahlfeststellung zwischen Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von

    Diese träte nur dann hinter § 266a StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 5 StR 481/07 = StraFo 2008, 219), wenn auch diese Strafnorm (zusätzlich) erfüllt wäre.
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 480/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

    Der Senat kann - anders als beim Nichtrevidenten Ca. und den gesondert abgeurteilten früheren Mitangeklagten A. und R. (vgl. die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 481/07 - und 5 StR 482/07) - nicht ausschließen, dass das Landgericht eine niedrigere Freiheitsstrafe festgesetzt hätte, wenn es der Strafzumessung den (gemäß § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten) Strafrahmen des § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB n.F. zugrundegelegt hätte.
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