Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20362
BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20 (https://dejure.org/2021,20362)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2021 - 5 StR 481/20 (https://dejure.org/2021,20362)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 5 StR 481/20 (https://dejure.org/2021,20362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,20362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB
    Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff; kein Schutz der Dispositionsfreiheit; Leistung auf nicht fällige Verbindlichkeit; rechtsgrundlose Zahlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Untreue: Vermögensschaden durch Leistung auf nicht fällige Forderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 246
  • StV 2021, 726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05

    Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    (1) Anders als das Landgericht angenommen hat, führt die Leistung auf eine nicht fällige Forderung noch nicht ohne Weiteres zu einem Vermögensnachteil (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 aaO, S. 314; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 266 Rn. 126a; anders wohl BGH, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51).

    Ein solcher kann sich zwar daraus ergeben, dass die vorzeitige Erfüllung einer Forderung mit messbaren wirtschaftlichen Nachteilen für den Schuldner verbunden ist (BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 aaO).

  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10

    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    Ein gleichzeitiger Vermögenszuwachs durch Befreiung von einer Verbindlichkeit steht der Entstehung eines Vermögensnachteils entgegen (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312, 313).

    (1) Anders als das Landgericht angenommen hat, führt die Leistung auf eine nicht fällige Forderung noch nicht ohne Weiteres zu einem Vermögensnachteil (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 aaO, S. 314; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 266 Rn. 126a; anders wohl BGH, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    (2) Die Feststellungen des Landgerichts lassen auch nicht die Beurteilung zu, ob sich etwa ein Vermögensnachteil der R. K. gGmbH aus einem Preisaufschlag bei der Auftragsvergütung durch die Zahlung des Schmiergeldes ergeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, 11 12 13 BGHSt 49, 317, 332 f.; Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 314 f., und vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17, wistra 2019, 190, 192).
  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19

    Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei der Untreue

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Beschluss vom 24. September 2019 - 5 StR 394/19, NStZ-RR 2020, 20, 21).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    (2) Die Feststellungen des Landgerichts lassen auch nicht die Beurteilung zu, ob sich etwa ein Vermögensnachteil der R. K. gGmbH aus einem Preisaufschlag bei der Auftragsvergütung durch die Zahlung des Schmiergeldes ergeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, 11 12 13 BGHSt 49, 317, 332 f.; Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 314 f., und vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17, wistra 2019, 190, 192).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    Die Feststellungen legen dies nahe, weil der Angeklagte - für den gesondert verfolgten Sc. erkennbar - seine Vertretungsmacht missbraucht haben könnte, indem er einen Vertrag infolge einer Bestechung geschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1999 - VII ZR 132/97, BGHZ 141, 357, 363 f.).
  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11

    Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung:

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    (3) Das Landgericht hat zudem nicht in den Blick genommen, dass der Vermögensnachteil auch durch die Erbringung einer rechtsgrundlosen Zahlung bewirkt werden kann, weil diese nicht zum Erlöschen einer wirksamen Forderung führt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 591/11, NStZ 2013, 165, 166).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Beschluss vom 24. September 2019 - 5 StR 394/19, NStZ-RR 2020, 20, 21).
  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17

    Untreue bei der treuhänderischen Verwaltung von Forderungen aus

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    Insbesondere kann es einen Vermögensnachteil begründen, dass im Zeitpunkt der Zahlung ungewiss ist, ob die Gegenleistung erbracht werden wird und der Vermögensinhaber die ihn absichernde Einrede des nicht erfüllten Vertrages aufgibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 430/17, NStZ-RR 2018, 378).
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
    (2) Die Feststellungen des Landgerichts lassen auch nicht die Beurteilung zu, ob sich etwa ein Vermögensnachteil der R. K. gGmbH aus einem Preisaufschlag bei der Auftragsvergütung durch die Zahlung des Schmiergeldes ergeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, 11 12 13 BGHSt 49, 317, 332 f.; Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 314 f., und vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17, wistra 2019, 190, 192).
  • BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01

    Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche;

  • LG Berlin, 15.11.2021 - 503 KLs 6/21

    Betrügerische Erlangung einer einer Grundbucheintragung

    Zur Ermittlung der Höhe des Schadens war der Wert des Vermögens der Eheleute ... und Dr. ... vor der Eintragung der ...straße ... Grundbesitzgesellschaft mbH in das Grundbuch und nach der erfolgten Eintragung zu saldieren (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2021 - 5 StR 481/20 -, juris Rz. 9, m. w. N.).
  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 167/22

    Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und

    Ein Vermögensnachteil kann auch durch die Erbringung einer rechtsgrundlosen Zahlung bewirkt werden, weil diese nicht zum Erlöschen einer wirksamen Forderung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 5 StR 481/20, StV 2021, 726 Rn. 14; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 591/11, NJW 2013, 401 Rn. 31).

    Nach den Feststellungen missbrauchte der Angeklagte - für den früheren Mitangeklagten erkennbar - seine Vertretungsmacht, indem er den Maklervertrag infolge einer Bestechungsabrede (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 5 StR 481/20, StV 2021, 726 Rn. 14; Urteil vom 6. Mai 1999 - VII ZR 132/97, BGHZ 141, 357, 363 f.) und zudem unter Umgehung des nach § 32 Abs. 1 Satz 1 GemO Rheinland-Pfalz zuständigen Stadtrates sowie Verletzung des Schriftformerfordernisses aus § 49 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GemO Rheinland-Pfalz schloss.

  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

    Diese hatte ihre Ursache in einer allein dem Gericht zuzurechnenden Verzögerung der Protokollfertigstellung und war damit rechtsstaatswidrig (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 5 StR 481/20 (Fertigstellung mehr als ein Jahr nach Urteilsabsetzung)), was der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO feststellt.
  • OLG Schleswig, 21.09.2021 - 1 Ws 160/21

    Beschleunigungsgrundsatz, Urteilerlass, Förderung des Verfahrens

    am 5. September 2021 eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung darstellt (vgl. hierzu auch (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021, - 5 StR 481/20 juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht