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   BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03   

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BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03 (https://dejure.org/2004,6756)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2004 - 5 StR 490/03 (https://dejure.org/2004,6756)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 (https://dejure.org/2004,6756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf der heimtückischen Tötung; Prüfung auf Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung der gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen; Überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung

  • Judicialis

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH wistra 2002, 430; 260, 261; BGH NStZ-RR 2000, 171) und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2002, 1811, 1812; BGH NStZ 2002, 48).

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH wistra 2002, 430; 260, 261; BGH NStZ-RR 2000, 171) und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2002, 1811, 1812; BGH NStZ 2002, 48).

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH wistra 2002, 430; 260, 261; BGH NStZ-RR 2000, 171) und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2002, 1811, 1812; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH wistra 2002, 430; 260, 261; BGH NStZ-RR 2000, 171) und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2002, 1811, 1812; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 351/01

    Darstellungspflicht bei Freispruch; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Aufnahme

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH wistra 2002, 430; 260, 261; BGH NStZ-RR 2000, 171) und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2002, 1811, 1812; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Sollte sich der neue Tatrichter von einer Täterschaft des Angeklagten überzeugen können, wird eine Prüfung des aktuellen seelischen Zustandes des Angeklagten bei Begehung der Tat naheliegen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03
    Es besteht auch die Besorgnis, daß das Landgericht insoweit überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262 m.w.N.), als es die besondere, den Angeklagten belastende Motivationslage durch das Fehlen objektiver Beweismittel relativiert hat.
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Allerdings hängt das Maß der gebotenen Darlegung in den Urteilsgründen von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab; dieser kann so beschaffen sein, dass sich die Erörterung bestimmter einzelner Beweisumstände erübrigt (etwa BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03, juris Rn. 11).
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 - BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    b) Darüber hinaus begründet die vom Landgericht ausschließlich als entlastend gewürdigte Barzahlung in Höhe von jeweils 25.000 Euro auf die 133 H. -Rechnungen einen Wertungsfehler (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Solches setzte die Möglichkeit voraus, einschlägige Anzeichen überhaupt zu erkennen, was hier indes wegen der bereits eingetretenen Fäulnis der Leiche nicht möglich gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03; Brause NStZ 2007, 505, 507).

    Dabei hat es seine Feststellungen unter Heranziehung fundierten Erfahrungswissens zu treffen, das in der Regel beweismäßig beachtliche Wahrscheinlichkeiten - hier zu Lasten des Angeklagten - begründet (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 16; BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 2008, 22, 24; StV 2008, 182, 184; BGH, Urteile vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 -, vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 26; vgl. auch Brause aaO).

  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Das Schwurgericht hat es unterlassen, die fehlerfrei festgestellten Umstände der Kampflage vollständig zu bewerten (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; BGH Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Allerdings trifft der Ausgangspunkt des Generalbundesanwalts zu, dass der Tatrichter aufgrund der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei einer Überführung eines Angeklagten aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6) grundsätzlich gehalten ist, darzulegen, ob und in welchem Grade die Aussage des Wiedererkennungszeugen zur Übereinstimmung zwischen dem Angeklagten und dem seinerzeit wahrgenommenen Täter mit den in der Hauptverhandlung gewonnenen übrigen Beweisergebnissen in Einklang gebracht werden kann oder aber diesen zuwider läuft (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).
  • BGH, 19.06.2007 - 1 StR 16/07

    Bedingter Betrugsvorsatz und Beweiswürdigung bei hochspekulativen

    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 490/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der möglichen Tatbeteiligung eines die

    Denn das Landgericht hat seiner Bekundung zur Waffenübergabe durch S eine zu große indizielle Bedeutung - jedenfalls für eine alleinige unmittelbare Tatausführung durch S - beigemessen (vgl. für den umgekehrten Fall zur Annahme eines zu starken Gewichts eines Indizes zur Entlastung BGH wistra 2002, 260, 262; BGH, Urt. vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 519/06

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweise Auskunftsverweigerung des

    Dies gilt umso mehr, weil es das Landgericht unterlassen hat, nach kriminalistischen Erfahrungsregeln (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; BGH Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03; BGH wistra 2007, 18, 19 f.) eine Wahrscheinlichkeit zu erwägen, mit der ein - eher nicht weit verbreitetes - Gerät der Unterhaltungselektronik mit identischer Produktionsnummer von einem Hehler hätte erworben werden können.
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