Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1952 - 5 StR 491/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1676
BGH, 19.06.1952 - 5 StR 491/52 (https://dejure.org/1952,1676)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1952 - 5 StR 491/52 (https://dejure.org/1952,1676)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52 (https://dejure.org/1952,1676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 22.11.1918 - IV 740/18

    Genügt für den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das

    Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 5 StR 491/52
    Der hehlerische Ankauf und die hehlerische Verwertung stellen eine natürliche Handlungseinheit dar; die einzelnen Verwertungshandlungen sind daher keine wiederholten, wenn auch in Fortsetzungszusammenhange begangenen Hehlereihandlungen (vgl RGSt 53, 155).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    In der bloßen Weiterverbreitung des nicht gewerbsmäßig verschafften Falschgeldes liegen nur weitere Teilakte einer tatbestandlichen Handlungseinheit, die nicht geeignet sind, das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit nach § 146 Abs. 2 StGB zu begründen (ebenso zur gewerbsmäßigen Hehlerei BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52, zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 51/52 und zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78 sowie StV 1993, 248; anders BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 580/92).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Begriff der Gewerbsmäßigkeit: Wiederholungsabsicht)

    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht