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   BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00   

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https://dejure.org/2001,5528
BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00 (https://dejure.org/2001,5528)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2001 - 5 StR 495/00 (https://dejure.org/2001,5528)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2001 - 5 StR 495/00 (https://dejure.org/2001,5528)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; §§ 57a StGB; § 57b StGB; § 337 StPO; § 137 StPO; § 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand von Fehlern der Verteidigung; Tatrichterliche Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Anhörung eines weiteren (psychiatrischen oder psychologischen) ...

  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    Danach hat der Angeklagte mit der festgestellten Tötung des Geliebten der Ehefrau, um ihn zunächst als deren Beschützer auszuschalten, das Mordmerkmal der Tötung, um eine andere Straftat - die Tötung der Ehefrau - zu ermöglichen, verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 - insoweit in NJW 1980, 792 nicht abgedruckt; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 211 Rdn. 27).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    Das Schwurgericht war nach alldem nicht zur Anhörung eines weiteren (psychiatrischen oder psychologischen) Sachverständigen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Taten verpflichtet (vgl. auch BGHSt 34, 355).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    Hinsichtlich der Einholung von Sachverständigengutachten zur Tauglichkeit des Selbsttötungsversuchs des Angeklagten fehlt es schon an der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unerläßlichen, durch Benennung von Wertungen oder Umschreibung von Beweisthemenkreisen nicht erfüllten präzisen Bezeichnung der Tatsachen, die mit der vermißten Beweiserhebung hätten bewiesen werden sollen (vgl, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 1, 4, 6, 9).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    Hinsichtlich der Einholung von Sachverständigengutachten zur Tauglichkeit des Selbsttötungsversuchs des Angeklagten fehlt es schon an der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unerläßlichen, durch Benennung von Wertungen oder Umschreibung von Beweisthemenkreisen nicht erfüllten präzisen Bezeichnung der Tatsachen, die mit der vermißten Beweiserhebung hätten bewiesen werden sollen (vgl, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 1, 4, 6, 9).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    Hinsichtlich der Einholung von Sachverständigengutachten zur Tauglichkeit des Selbsttötungsversuchs des Angeklagten fehlt es schon an der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unerläßlichen, durch Benennung von Wertungen oder Umschreibung von Beweisthemenkreisen nicht erfüllten präzisen Bezeichnung der Tatsachen, die mit der vermißten Beweiserhebung hätten bewiesen werden sollen (vgl, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 1, 4, 6, 9).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    b) Zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Taten, insbesondere im Blick auf eine etwaige tiefgreifende Bewußtseinsstörung, sind die Erkenntnisse des psychologischen Ergänzungsgutachtens naheliegend in zulässiger und ausreichender Weise durch die Vernehmung des psychiatrischen Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt worden (vgl. BGHSt 22, 268; BGH NStZ 1997, 610); ein näherer Beleg hierfür war weder im Urteil noch sonst geboten.
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    Die Gerichte müssen sich eine inhaltliche Kontrolle der Führung einer Strafverteidigung grundsätzlich versagen (vgl. dazu nur BGHSt 39, 310, 314; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 6. Aufl. Rdn. 29; jeweils m.w.N.), abgesehen von einem etwaigen Extremfall, wie er hier offensichtlich nicht vorgelegen hat, geschweige denn gegenüber dem Landgericht hinreichend belegt worden ist.
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
    Hinsichtlich der Einholung von Sachverständigengutachten zur Tauglichkeit des Selbsttötungsversuchs des Angeklagten fehlt es schon an der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unerläßlichen, durch Benennung von Wertungen oder Umschreibung von Beweisthemenkreisen nicht erfüllten präzisen Bezeichnung der Tatsachen, die mit der vermißten Beweiserhebung hätten bewiesen werden sollen (vgl, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 1, 4, 6, 9).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08

    Im Einzelfall unbegründete Rüge der unzulänglichen Verteidigung der Beschuldigten

    Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314; BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00; Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29).
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