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BGH, 12.01.2017 - 5 StR 504/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Frist zur Begründung der Revision zur Nachholung der Verfahrensrüge
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Frist zur Begründung der Revision zur Nachholung der Verfahrensrüge
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Frist zur Begründung der Revision zur Nachholung der Verfahrensrüge
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.02.2017 - 5 ARs 47/16
Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher …
Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats etwa in jüngeren Beschlüssen entgegen, in denen die Revisionen nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen worden sind (z. B. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2017 - 5 StR 577/16; vom 12. Januar 2017 - 5 StR 504/16; vom 17. Juni 2014 - 5 StR 225/14).