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BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung - …
Zwar können auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden; ihnen kommt jedoch grundsätzlich ein geringeres Gewicht als verfolgbaren Delikten zu (Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93; BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93). - BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94
Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit
Da ihre Begehung aber - für sich genommen - nicht mehr dazu führen kann, auf sie eine Verurteilung zu setzen, dürfen derartige Taten auch mittelbar nicht, etwa im Rahmen der Strafzumessung für nichtverjährte Taten, ihrer vollen Schwere nach zu Lasten des Betreffenden gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -, vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - und vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93). - BGH, 08.10.2013 - 4 StR 379/13
Strafverfolgungsverjährung im Fall des Dritt- oder Sich-Verschaffens …
Indes kann das jedenfalls nicht zur gleichen Gewichtung jenes Verhaltens führen wie die Anlastung den Schuldspruch tragender Tatschuld (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 mwN, vom 11. September 2007 - 3 StR 330/07, vom 9. Januar 2008 - 2 StR 498/07, NStZ-RR 2008, 142, 143, und vom 23. Oktober 2008 - 4 StR 317/08).
- BGH, 27.11.1997 - 5 StR 270/97
Einzelne Verjährung der jeweiligen Gesetzesverstöße - Änderung des Schuldspruchs …
Zwar darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm jedenfalls nicht dasselbe Gewicht zu, wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (vgl. BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96 Zwar darf ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm nicht dasselbe Gewicht zu wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (zu vgl. z.B. BGH bei Detter, NStZ 93, 475, Nr. 12; NStZ 94, 476, Nr. 6; BGH, Beschl. v. 8. September 1993 - 5 StR 507/93 -, 3. November 1993 - 4 StR 596/93 und 14. November 1995 - 1 StR 413/95 -).
- BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93
Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens
Zwar darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm jedenfalls nicht dasselbe Gewicht zu wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (vgl. BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - m.w.N.).