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   BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14   

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https://dejure.org/2014,42147
BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14 (https://dejure.org/2014,42147)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2014 - 5 StR 509/14 (https://dejure.org/2014,42147)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 (https://dejure.org/2014,42147)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte schwere Gewalttat als ausreichender Beleg für die Gefahr künftiger erheblicher Taten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 64 S 1 StGB
    Jugendstrafverfahren: Anordnung der Unterbringung eines alkoholkranken Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 21 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 5 Abs. 3 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines alkoholkranken Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Anordnung der Unterbringung eines alkoholkranken Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung eines alkoholkranken Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 64 S. 1
    Anordnung der Unterbringung eines alkoholkranken Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Frage der Gefährlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Die rechtsfehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG wegen des dort vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des an sich rechtsfehlerfrei begründeten Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734; vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, StV 2019, 259; vom 8. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74; jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Dabei kann die Gefahr auch allein durch die Anlasstat begründet werden (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2 und vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 13; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2; Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88 Rn. 14).

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich; denn danach kann bei schuldhaft begangenen Straftaten von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abgesehen werden, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 41/18 Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15 Rn. 7; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 4; vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09 Rn. 2 und vom 11. Juli 2017 - 5 StR 282/17 Rn. 4).

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 108/22

    Bemessung der Jugendstrafe (zwingende Berücksichtigung des Erziehungsgedanken);

    Zutreffend hat das Landgericht erkannt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr in aller Regel schon allein durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2 mwN; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2).

    Bereits wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist auch der Strafausspruch aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 5 StR 111/17 Rn. 3; vom 25. November 2014 aaO Rn. 4; vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12 Rn. 2 und vom 20. Mai 2003 - 4 StR 152/03 Rn. 3).

  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18

    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister

    Eine schwere Gewalttat, die für sich allein die Gefährlichkeit indizieren könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 2 mwN), ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG wegen des dort vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f.; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 4 und vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12 Rn. 2).
  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (symptomatischer

    Bereits wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG die Aufhebung auch des Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 23.10.2018 - 2 StR 359/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen für einen Hang)

    Die fehlerhafte Nichterörterung der Maßregelanordnung zieht wegen Wechselwirkung von Maßregel und Jugendstrafe gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG auch die Aufhebung des Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14).
  • BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Zusammentreffen verschiedener

    Die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr wird dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in aller Regel allein schon durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat hinreichend belegt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 14/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 85/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • LG Köln, 22.04.2020 - 120 KLs 1/20
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 156/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

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