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   BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10   

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BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,919)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2010 - 5 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,919)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,919)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 110a StPO; § 136 StPO; § 136a StPO; § 161 StPO; § 163 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 110a StPO; § 240 StGB
    Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch getarnten Polizeibeamten (Untersuchungshaft); Zwangseinwirkung (Nötigung); Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren; Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare; Verdeckter ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 110a, 136, 161, 163; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110a StPO, § 136 StPO, § 161 StPO, § 163 StPO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten: Verwertungsverbot bei Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit des verdeckten Verhörs eines inhaftierten Beschuldigten bei Verhör durch einen als Besucher getarnten nicht offen ermittelnden Polizeibeamten unter Zwangseinwirkung

  • rewis.io

    Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten: Verwertungsverbot bei Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten: Verwertungsverbot bei Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwertungsverbot für verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit des verdeckten Verhörs eines inhaftierten Beschuldigten bei Verhör durch einen als Besucher getarnten nicht offen ermittelnden Polizeibeamten unter Zwangseinwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwertungsverbot für verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertungsverbot für verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Notfalls könnten auch beide Frauen "weggemacht” werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz vor staatlich veranlasstem Zwang und inszenierter Täuschung (RA PD Dr. Joachim Kretschmer; HRRS 7/2010, S. 343 ff.)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mordauftrag-Fall

    §§ 136, 136a StPO
    Beweisverwertungsverbot, verdecktes Verhör, Verdeckter Ermittler, nicht offen ermittelnder Polizeibeamter, Zwang, Recht auf ein faires Verfahren, Selbstbelastungsfreiheit

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 110 a, 136, 161, 163 StPO, Art. 6 EMRK
    Verwertungsverbot für verdecktes Verhör durch Polizeibeamten unter Zwangseinwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 138
  • NJW 2010, 3670
  • NStZ 2010, 527
  • StV 2010, 465
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    Dabei schließt sich der Senat - wie bereits der Sache nach der 4. Strafsenat in StV 2009, 225 - den Darlegungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 52, 11, 17 Tz. 20 zur Genese, Verankerung und Bedeutung dieses Grundsatzes an (vgl. auch BGHSt 53, 294, 309 Tz. 49).

    Nicht weniger als in anderen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beanstandeten Fällen heimlicher Informationsgewinnung unter Ausnutzung begleitender belastender Haftsituationen (vgl. BGHSt 34, 362; 44, 129; 52, 11; 53, 294) liegen auch hier Umstände vor, die zur Bewertung des Vorgehens als unfaire Vernachlässigung der zu achtenden Selbstbelastungsfreiheit führt.

    (BGHSt 52, 11, 15 Tz. 14; vgl. auch BGH StV 2009, 225, 226).

    In Fällen von Aussagezwang wird in den Kernbereich der grundrechtlich und konventionsrechtlich geschützten Selbstbelastungsfreiheit eines Beschuldigten ohne Rechtsgrundlage eingegriffen (vgl. BGHSt 52, 11, 17 f. Tz. 20 und 22 m.w.N.; EGMR StV 2003, 257, 259).

    Der gravierende Rechtsverstoß kann nicht anders als durch Nichtverwertung des hierdurch gewonnenen Beweismittels geheilt werden (vgl. auch BGHSt 51, 285, 291 Tz. 23; 52, 11, 23 f. Tz. 36; 53, 294, 304 ff. Tz. 32 ff., Amelung in FS für Claus Roxin (2001) S. 1259, 1262, 1265 ff.).

    Der hier vorliegende Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen im Rahmen eines verdeckten Verhörs wiegt nicht leichter als das Entlocken solcher Äußerungen unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung nach angekündigter Inanspruchnahme des Schweigerechts (vgl. BGHSt 52, 11, 18 f. Tz. 26; 21 Tz. 33; 23 Tz. 36; BGH StV 2009, 225, 226) oder die Verlegung eines Aushorchers in die Zelle eines Untersuchungsgefangenen (BGHSt 34, 362).

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08

    Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    Auch wenn der Ermittlungsbeamte über kein Zugangsrecht zu dem Angeklagten verfügte (vgl. Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 24 Rdn. 3; Joester/Wagner in Feest, StVollzG 5. Aufl. § 24 Rdn. 2; Calliess/MüllerDietz, StVollzG 11. Aufl. § 24 Rdn. 3), stellte der von den Vollzugsbeamten verschwiegene Umstand, dass kein Privatmann, sondern ein (nicht offen ermittelnder) Polizeibeamter Besucher sei, im Rahmen einer kriminalistischen List noch keinen relevanten Eingriff in Rechte des Angeklagten dar (vgl. BGHSt 53, 294, 308 Tz. 46).

    In das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Angeklagten wurde nicht eingegriffen; der Besucherraum der JVA unterfällt nicht dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (BGHSt 44, 138; 53, 294, 300 Tz. 17).

    Dabei schließt sich der Senat - wie bereits der Sache nach der 4. Strafsenat in StV 2009, 225 - den Darlegungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 52, 11, 17 Tz. 20 zur Genese, Verankerung und Bedeutung dieses Grundsatzes an (vgl. auch BGHSt 53, 294, 309 Tz. 49).

    Nicht weniger als in anderen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beanstandeten Fällen heimlicher Informationsgewinnung unter Ausnutzung begleitender belastender Haftsituationen (vgl. BGHSt 34, 362; 44, 129; 52, 11; 53, 294) liegen auch hier Umstände vor, die zur Bewertung des Vorgehens als unfaire Vernachlässigung der zu achtenden Selbstbelastungsfreiheit führt.

    Der gravierende Rechtsverstoß kann nicht anders als durch Nichtverwertung des hierdurch gewonnenen Beweismittels geheilt werden (vgl. auch BGHSt 51, 285, 291 Tz. 23; 52, 11, 23 f. Tz. 36; 53, 294, 304 ff. Tz. 32 ff., Amelung in FS für Claus Roxin (2001) S. 1259, 1262, 1265 ff.).

    Sie übertrifft sogar die Eingriffsintensität im Vergleich mit zielgerichtet für erwartete Selbstbelastungen geschaffene - von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einem Beweisverwertungsverbot belegte - andere Ermittlungssituationen (BGHSt 53, 294, 304 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 66, 72).

  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 296/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Selbstbelastungsfreiheit: Fortwirkung; Umgehung

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    Dabei schließt sich der Senat - wie bereits der Sache nach der 4. Strafsenat in StV 2009, 225 - den Darlegungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 52, 11, 17 Tz. 20 zur Genese, Verankerung und Bedeutung dieses Grundsatzes an (vgl. auch BGHSt 53, 294, 309 Tz. 49).

    (BGHSt 52, 11, 15 Tz. 14; vgl. auch BGH StV 2009, 225, 226).

    Der hier vorliegende Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen im Rahmen eines verdeckten Verhörs wiegt nicht leichter als das Entlocken solcher Äußerungen unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung nach angekündigter Inanspruchnahme des Schweigerechts (vgl. BGHSt 52, 11, 18 f. Tz. 26; 21 Tz. 33; 23 Tz. 36; BGH StV 2009, 225, 226) oder die Verlegung eines Aushorchers in die Zelle eines Untersuchungsgefangenen (BGHSt 34, 362).

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    Nicht weniger als in anderen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beanstandeten Fällen heimlicher Informationsgewinnung unter Ausnutzung begleitender belastender Haftsituationen (vgl. BGHSt 34, 362; 44, 129; 52, 11; 53, 294) liegen auch hier Umstände vor, die zur Bewertung des Vorgehens als unfaire Vernachlässigung der zu achtenden Selbstbelastungsfreiheit führt.

    Der hier vorliegende Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen im Rahmen eines verdeckten Verhörs wiegt nicht leichter als das Entlocken solcher Äußerungen unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung nach angekündigter Inanspruchnahme des Schweigerechts (vgl. BGHSt 52, 11, 18 f. Tz. 26; 21 Tz. 33; 23 Tz. 36; BGH StV 2009, 225, 226) oder die Verlegung eines Aushorchers in die Zelle eines Untersuchungsgefangenen (BGHSt 34, 362).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    d) Auch unter der Voraussetzung fehlender Rechtsgrundlage wäre indes zweifelhaft, ob das verdeckte Verhör verwertbar gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1997, 294, 295; allgemein BGHSt 51, 285, 295 f. Tz. 29 m.w.N.).

    Der gravierende Rechtsverstoß kann nicht anders als durch Nichtverwertung des hierdurch gewonnenen Beweismittels geheilt werden (vgl. auch BGHSt 51, 285, 291 Tz. 23; 52, 11, 23 f. Tz. 36; 53, 294, 304 ff. Tz. 32 ff., Amelung in FS für Claus Roxin (2001) S. 1259, 1262, 1265 ff.).

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    b) Ein Rechtsverstoß und ein daraus folgendes Verwertungsverbot ergeben sich auch nicht aus dem Umstand, dass eine Belehrung des Angeklagten als Beschuldigter gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO unterblieben ist (BGHSt 42, 139, 145 ff. - GS).

    Im Einklang mit der Auffassung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 42, 139, 152; vgl. auch BGHSt 49, 56, 58) und in Übereinstimmung mit der die Selbstbelastungsfreiheit auf Art. 6 Abs. 1 MRK stützenden Rechtsprechung des EGMR (StV 2003, 257 (m. Anm. Gaede); NJW 2008, 3549; 2010, 213) sieht der Senat durch die Anwendung von Zwang den Kernbereich der Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten als verletzt an.

  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    Im Einklang mit der Auffassung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 42, 139, 152; vgl. auch BGHSt 49, 56, 58) und in Übereinstimmung mit der die Selbstbelastungsfreiheit auf Art. 6 Abs. 1 MRK stützenden Rechtsprechung des EGMR (StV 2003, 257 (m. Anm. Gaede); NJW 2008, 3549; 2010, 213) sieht der Senat durch die Anwendung von Zwang den Kernbereich der Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten als verletzt an.

    In Fällen von Aussagezwang wird in den Kernbereich der grundrechtlich und konventionsrechtlich geschützten Selbstbelastungsfreiheit eines Beschuldigten ohne Rechtsgrundlage eingegriffen (vgl. BGHSt 52, 11, 17 f. Tz. 20 und 22 m.w.N.; EGMR StV 2003, 257, 259).

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    Sie übertrifft sogar die Eingriffsintensität im Vergleich mit zielgerichtet für erwartete Selbstbelastungen geschaffene - von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einem Beweisverwertungsverbot belegte - andere Ermittlungssituationen (BGHSt 53, 294, 304 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 66, 72).
  • EGMR, 10.03.2009 - 4378/02

    Recht auf ein faires Verfahren (heimliche Ermittlungsmethoden; Umgehungsverbot;

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    Im Einklang mit der Auffassung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 42, 139, 152; vgl. auch BGHSt 49, 56, 58) und in Übereinstimmung mit der die Selbstbelastungsfreiheit auf Art. 6 Abs. 1 MRK stützenden Rechtsprechung des EGMR (StV 2003, 257 (m. Anm. Gaede); NJW 2008, 3549; 2010, 213) sieht der Senat durch die Anwendung von Zwang den Kernbereich der Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten als verletzt an.
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
    aa) Es ist allerdings zweifelhaft, ob als Rechtsgrundlage die Generalklausel aus § 161 Abs. 1, § 163 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. dazu BTDrucks. 14/1484 S. 17, 23 f.; Wohlers in SKStPO 57. Lfg. § 163 Rdn. 1) ausreichte, die eine Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungshandlungen - auch mit "weniger intensiven" Grundrechtseingriffen - bietet (vgl. BGHSt 51, 211, 218 Tz. 21; BVerfG - Kammer - NJW 2009, 1405, 1407; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 161 Rdn. 1; vgl. für nicht offen ermittelnde Polizeibeamten als Scheinaufkäufer im Rahmen eines illegalen Rauschgiftankaufs BGHSt 41, 64, 66; BGHR StPO § 110a Ermittler 4; BGHR StPO § 110b Abs. 2 Wohnung 1).
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 633/87

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für einen nicht anwesenden Dritten und

  • BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61

    Ankündigung eines Übels bei Eintritt einer Bedingung als Drohung - Ernstlichkeit

  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95

    Verdeckte Ermittler - Deckname - V-Mann - Richterliche Zustimmung - Einzelaktion

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • EGMR, 29.06.2007 - 15809/02

    Recht auf ein faires Verfahren und Selbstbelastungsfreiheit (Kriterien für eine

  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96

    Wohnungsbesuch durch polizeilichen Scheinaufkäufer - § 110a Abs. 2 StPO,

  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

  • OLG Jena, 31.07.2019 - 1 Ws 242/19

    Verwertbarkeit der Beweisgewinnung durch verdeckte Ermittler

    Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten ("nemo tenetur se ipsum accusare") und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge (vgl. BGH, a. a. O.; ferner: Beschluss vom 27.01.2009, 4 StR 296/08, und vom 18.05.2010, 5 StR 51/10, bei juris).
  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Die Rechtsprechung hat daher in solchen Fallkonstellationen verschiedenste Anforderungen aufgestellt (z.B. audiovisuelle Vernehmung, Mindestanforderungen an den Inhalt der Sperrerklärung, Verwertungsverbote, etc.), um einen fairen, rechtsstaatlichen Verfahrensablauf sicherzustellen(vgl. BGH, NStZ 2005, 43; BGH, JuS 2010, 832 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19

    Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund

    Weder wurde damit eine zuvor erklärte Berufung auf das Schweigerecht missachtet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11), noch wurde der Angeklagte von der Vertrauensperson unzulässig unter Druck gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138).
  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Unzulässig ist es auch, den Beschuldigten zu selbstbelastenden Äußerungen zu drängen (zu verdeckten Ermittlern: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138, 145; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11, 15; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343, 344) oder einem psychologischen Druck gleichkommend zu täuschen (BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Teilnahme 1).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    1. Die schuldhafte Begehung der Anlasstat muss bei einer Entscheidung nach § 56f

    Es hat in dem verfassungsrechtlich verankerten (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG) Gebot der Selbstbelastungsfreiheit - "nemo tenetur se ipsum accusare" - (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013, a. a. O., juris Rdnr. 60; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10 -, BGHSt 55, 138 ff. - juris Rdnr. 21; Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 701/08 -, BGHSt 53, 294 ff. - juris Rdnr. 36; Urteil vom 26. Juli 2007, a. a. O., juris Rdnr. 20 ff.; Beschluss vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96 -, BGHSt 42, 139 ff. - juris Rdnr. 37; Kühne in Löwe/Rosenberg, a. a. O., Einl. Abschn. J Rdnr. 87 ff.; Gössel in Löwe/Rosenberg, a. a. O., Einl. Abschn. L Rdnr. 88 ff.; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Einl. Rdnr. 29a; jeweils m. w. Nachw.) und beispielsweise in den Vorschriften der §§ 136a, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO seinen Niederschlag gefunden (BGH, Urteil vom 29. April 2009, a. a. O., juris Rdnr. 36).

    cc) Zu den verbotenen Methoden gehört die Anwendung einer Täuschung, wie es für die Vernehmung des Beschuldigten in § 136a Satz 1 und § 163a Abs. 4 StPO ausdrücklich normiert ist und sich für andere Situationen im Strafverfahren aus einer Gesamtschau der konkreten Umstände des Einzelfalls aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens - und dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit - ergeben kann (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10 -, BGHSt 55, 138 ff. - juris Rdnr. 21 ff. [verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch einen als Besucher getarnten, nicht offen ermittelnden Polizeibeamten unter Zwangseinwirkung]; Urteil vom 29. April 2009, a. a. O., juris Rdnrn. 14, 32, 39 ff. [heimlich abgehörtes Gespräch des Angeklagten mit seiner Ehefrau in der Untersuchungshaft unter dafür außergewöhnlichen Umständen]).

    Auch befanden sich die Tatbeteiligten nicht einer besonderen persönlichen Situation, in der ihnen - wie in der Haft (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010, a. a. O., juris Rdnr. 22 m. w. Nachw., Urteil vom 29. April 2009, a. a. O., juris Rdnrn. 33, 44) - ein Ausweichen auf einen Ort, an dem ihre Kommunikation nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zu überwachen war, unmöglich gewesen wäre.

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