Rechtsprechung
BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 67 StGB
Dauer des Vorwegvollzuges (keine Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft oder der wegen Verfahrensverzögerung zugesprochenen Kompensation) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zur angeordneten Dauer des Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 67 Abs. 2 S. 3
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zur angeordneten Dauer des Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 87/09
Urteilsformel (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft)
Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
Es hat indessen unbeachtet gelassen, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil diese im Vollstreckungsverfahren gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe anzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2009- 5 StR 87/09; BGH…, Beschluss vom 18. November 2014 - 4 StR 505/14, Rn. 3). - BGH, 18.11.2014 - 4 StR 505/14
Dauer des Vorwegvollzugs der Maßregel (fehlerhafter Abzug der vollzogenen …
Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
Es hat indessen unbeachtet gelassen, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil diese im Vollstreckungsverfahren gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe anzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2009- 5 StR 87/09; BGH, Beschluss vom 18. November 2014 - 4 StR 505/14, Rn. 3). - BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs
Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
"Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass dieser Teil nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB so zu bemessen ist, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 StR 144/17, Rn. 3). - BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18
Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen; denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherstellung des Therapieerfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 1 StR 93/18 Rn. 5).'.
- BGH, 13.10.2020 - 5 StR 315/20
Kein Abzug der wegen Verfahrensverzögerung zugesprochenen Kompensation bei der …
Dies ist rechtsfehlerhaft, weil nicht nur die erlittene Untersuchungshaft bei der Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, sondern auch die dem Angeklagten wegen Verfahrensverzögerungen zugesprochene Kompensation; denn auch diese hat die Wirkung einer bereits vollzogenen und damit einer erlittenen Freiheitsentziehung im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 510/18).Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen, weil die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherstellung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 510/18 mwN).