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   BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18   

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https://dejure.org/2018,44709
BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18 (https://dejure.org/2018,44709)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 StR 510/18 (https://dejure.org/2018,44709)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 510/18 (https://dejure.org/2018,44709)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zur angeordneten Dauer des Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 67 Abs. 2 S. 3
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zur angeordneten Dauer des Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 87/09

    Urteilsformel (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft)

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
    Es hat indessen unbeachtet gelassen, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil diese im Vollstreckungsverfahren gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe anzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2009- 5 StR 87/09; BGH, Beschluss vom 18. November 2014 - 4 StR 505/14, Rn. 3).
  • BGH, 18.11.2014 - 4 StR 505/14

    Dauer des Vorwegvollzugs der Maßregel (fehlerhafter Abzug der vollzogenen

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
    Es hat indessen unbeachtet gelassen, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil diese im Vollstreckungsverfahren gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe anzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2009- 5 StR 87/09; BGH, Beschluss vom 18. November 2014 - 4 StR 505/14, Rn. 3).
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
    "Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass dieser Teil nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB so zu bemessen ist, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 StR 144/17, Rn. 3).
  • BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
    Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen; denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherstellung des Therapieerfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 1 StR 93/18 Rn. 5).'.
  • BGH, 13.10.2020 - 5 StR 315/20

    Kein Abzug der wegen Verfahrensverzögerung zugesprochenen Kompensation bei der

    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil nicht nur die erlittene Untersuchungshaft bei der Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, sondern auch die dem Angeklagten wegen Verfahrensverzögerungen zugesprochene Kompensation; denn auch diese hat die Wirkung einer bereits vollzogenen und damit einer erlittenen Freiheitsentziehung im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 510/18).

    Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen, weil die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherstellung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 510/18 mwN).

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