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BGH, 21.03.2017 - 5 StR 511/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Zweifel an der Tatbeteiligung; Gesamtabwägung der be- und entlastenden Umstände; Urteilsgründe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung zur Tatbeteiligung der Beihilfe i.R.d. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung zur Tatbeteiligung der Beihilfe i.R.d. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de
StPO § 261
Beweiswürdigung zur Tatbeteiligung der Beihilfe i.R.d. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise; …
Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 5 StR 511/16
Denn sie vermag unter Umständen Aufschluss darüber zu geben, ob einem Angeklagten die Begehung von Straftaten, die mit der ihm zur Last gelegten vergleichbar sind, wesensfremd ist oder ob er sich über entsprechende Verbote bereits hinweggesetzt hat (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16).
- BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf
Denn dies vermag unter Umständen Aufschluss darüber zu geben, ob einem Angeklagten die Begehung von Straftaten, die mit der ihm zur Last gelegten vergleichbar sind, wesensfremd ist oder ob er sich über entsprechende Verbote bereits hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 5 StR 511/16 Rn. 10). - OLG Bamberg, 28.09.2017 - 3 Ss OWi 1330/17
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
c) Darüber hinaus unterlässt das AG auch die gebotene Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 21.03.2017 - 5 StR 511/16 [bei juris]) und fokussiert sich stattdessen ausschließlich auf das Ergebnis des Sachverständigengutachtens, das im Übrigen keineswegs die Täterschaft ausschließt, sondern sogar als wahrscheinlich bezeichnet.