Rechtsprechung
BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 2339 Abs. 1 BGB
Keine Abschöpfung der durch die Tötung des Erblassers erlangten Vermögenswerte (Vorrang der Regelungen über die Erbunwürdigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 73 Abs. 1 StGB, § 211 StGB, § 1922 BGB, §§ 73 ff. StGB, § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB, § 2342 BGB, § 73 StGB, § 2344 Abs. 1 BGB, § 1967 Abs. 1 BGB, § 2344 Abs. 2 BGB, § 459h Abs. 1 StPO, § 1990 Abs. 1 BGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit
- rewis.io
Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit
- rechtsportal.de
Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit
- datenbank.nwb.de
Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Ausnahmsweise Subsidiarität der Einziehung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung: Ausnahmsweise Subsidiarität der Einziehung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung des Nachlasses - Erbrecht geht vor
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mörder kassiert Erbschaft von seinem Tatopfer - Einziehung im Strafverfahren möglich?
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 14.06.2019 - 1 Ks 3/19
- LG Lübeck, 14.06.2019 - 705 Js 46145/18
- BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 477
- StV 2021, 103
- FamRZ 2021, 1666
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist aber ausgeschlossen, wenn - wie hier - der Anwendungsbereich der Vorschriften über die strafrechtliche Vermögenabschöpfung nicht eröffnet ist (vgl. zur Einziehung des Geldwäscheobjekts BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183). - BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
a) Der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der sämtliche Rechtsgebiete übergreifende Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks 18/9525, S. 58, 66;… BVerfGE 110, 1, Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241). - BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
a) Der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der sämtliche Rechtsgebiete übergreifende Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks 18/9525, S. 58, 66; BVerfGE 110, 1, Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241).
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20
Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …
Wenn aber im Vollstreckungsverfahren Zahlungen von Gesamtschuldnern zu verzeichnen wären, müssten diese dem Angeklagten S. und der Einziehungsbeteiligten zugutekommen; denn der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 58, 66; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19 Rn. 5 mwN); sie soll aber keinen Strafcharakter haben und bezweckt auch keine Überkompensation des geschädigten Fiskus. - BGH, 09.03.2021 - 1 StR 487/20
Einziehung (erlangtes Etwas: keine Einziehung eines Erbanteils bei …
Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist ausgeschlossen, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Fall einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19 Rn. 4 ff. …sowie vom 29. September 2020 - 5 StR 230/20 Rn. 4). - BGH, 29.09.2020 - 5 StR 230/20
Vorrangige und abschließende Regelung des Erbschaftsrechts gegenüber der …
Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist aber ausgeschlossen, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19, NStZ 2020, 477, 478).