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   BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16   

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https://dejure.org/2016,6544
BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,6544)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2016 - 5 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,6544)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,6544)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 406e StPO
    Beweiswürdigung bei Kenntnis des Zeugen von den Verfahrensakten (kein zwingender Rückschluss auf Unrichtigkeit der Aussage in der Hauptverhandlung; Vorbereitungsrecht; Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen; Konstanzanalyse bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugenaussage des Nebenklägers - nach Akteneinsicht

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die neuen Leiden der Nebenklage - Kuscheln reicht nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 146
  • JR 2016, 390
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16
    Es existiert kein Rechtssatz des Inhalts, dass eine - auch bei Gewährung der Akteneinsicht nach § 406e StPO ohnehin nicht stets gegebene und vorliegend durch den Nebenklägervertreter in Abrede gestellte - Kenntnis der Verfahrensakten zur Annahme der Unrichtigkeit der in der Hauptverhandlung erfolgten Aussage des Zeugen drängt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520).

    Anders kann es liegen, wenn es etwa im Rahmen einer Konstellation Aussage gegen Aussage in besonderem Maße auf eine Konstanzanalyse ankommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, aaO).

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15

    Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16
    Allerdings hat das Landgericht, worauf in den Urteilsgründen hingewiesen wird (UA S. 54), übersehen, dass dem Angeklagten die gesamten durch den Adhäsionsantrag anfallenden besonderen (gerichtlichen) Kosten aufzuerlegen sind (§ 472a Abs. 1 StPO, KVGKG Nr. 3700; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16
    Auch im Blick auf das in der Rechtsprechung anerkannte Vorbereitungsrecht eines Zeugen (vgl. schon BGH, Urteil vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 8) lässt sich ferner kein Grundsatz aufstellen, wonach das Tatgericht stets gehalten ist, sich im Rahmen der Beweiswürdigung mit der Erteilung der Akteneinsicht an den Nebenkläger auseinanderzusetzen.
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16
    Das Verbot der Schlechterstellung steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1953 - 1 StR 710/52, BGHSt 5, 52, 53; Beschluss vom 23. Januar 1981 - 3 StR 512/80; OLG Köln, StraFo 2012, 249; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 464 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 23.01.1981 - 3 StR 512/80

    Vorliegen von Bereicherungsabsicht als Erfordernis für die V erwirklichung des

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16
    Das Verbot der Schlechterstellung steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1953 - 1 StR 710/52, BGHSt 5, 52, 53; Beschluss vom 23. Januar 1981 - 3 StR 512/80; OLG Köln, StraFo 2012, 249; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 464 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16

    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom

    Der Senat hat bereits entschieden, dass grundsätzlich keine Erörterungspflicht in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten besteht (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16).
  • OLG Hamm, 06.09.2021 - 4 Ws 153/21

    Nebenkläger; Akteneinsicht; Gefährdung des Untersuchungszwecks;

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob in Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht, bei Gewährung von Akteneinsicht an die Nebenklägervertreterin generell eine Gefährdung des Untersuchungszwecks i.S.v. § 406e Abs. 2 S. 2 StPO zu gewärtigen ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.03.2016 - 1 Ws 40/16 - juris; Eisenberg JR 2016, 390, 394; Hinderer StraFo 2016, 76 ff.) oder ob eine solche erst nach Betrachtung der Umstände des Einzelfalls angenommen werden kann (so etwa: KG Berlin StraFo 2019, 116 f.; OLG Braunschweig StraFo 2016, 75, 76; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 - juris).

    Zwar drängt die Kenntnis der Verfahrensakten nicht zur Annahme der Unrichtigkeit von Aussagen und mit der Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts geht nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (BGH JR 2016, 390 und BGH JR 2016, 391).

  • OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18

    Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage, Verletzter

    Auch die vereinzelt gebliebene Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 15. März 2016 - 5 StR 52/16, BeckRS 2016, 06515; Beschl. v. 5. April 2016 - 5 StR 40/16, NStZ 2016, 367 mit abl.
  • BGH, 04.01.2022 - 5 StR 438/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Kostenentscheidung für das

    Der Senat kann diese Entscheidung nachholen, da im Fall der Anfechtung der Kostenentscheidung das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16 Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12) und er als Beschwerdegericht auch die unterbliebene Ermessensentscheidung treffen kann.
  • OLG Köln, 06.05.2020 - 2 Ws 211/20

    Ablehnung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks

    Die - wohl für das Nichtabhilfeverfahren unzuständige (vgl. Matt in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 306 Rn. 12) - Strafkammer des Landgerichts Köln hat in der Nichtabhilfeentscheidung vom 21.04.2020 insoweit im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass allein die durch das Akteneinsichtsrecht des Verletzten stets begründete Gefahr einer anhand des Akteninhaltes präparierten Zeugenaussage nach der übereinstimmenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung nicht ausreicht, um eine Gefährdung des Untersuchungszwecks zu begründen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21.11.2018, 3 Ws 278/18, a.a.O.; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2016, 1 Ws 40/16; a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2015, 1 Ws 309/15, a.a.O.), sondern vielmehr stets eine Würdigung der Verfahrens- und Rechtslage im Einzelfall vorzunehmen ist, da mit der Wahrnehmung eines gesetzlich eingeräumten Verletztenrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2016, 5 StR 40/16, juris; BGH, Beschluss vom 15.03.2016, 5 StR 52/16, juris).
  • OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass die Aktenkenntnis eines Zeugen die Glaubhaftigkeit seiner Aussage generell in Frage stellt oder das Beurteilungskriterium einer Aussagekonstanz entwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16, und 15. März 2016, Az.: 5 StR 52/16; Senat, a.a.O.).
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