Rechtsprechung
BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 2 Abs. 1 UStG; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 264 StPO
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus Rechnungen von Personen, die nicht Unternehmer sind; Unternehmerbegriff / Scheingeschäfte; Möglichkeiten der Mittäterschaft); Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Einlassung des Angeklagten); ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Vorsteuern aus Rechnungen in Steuerverkürzungsabsicht; Vorschalten einer Lieferkette zum Zwecke, die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht gegenüber dem Finanzamt zu melden; Echter Unterlassenstatbestand der Steuerhinterziehung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1
Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
USt- Hinterziehung - Der Strohmann ist kein Unternehmer
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2924
- NStZ 2004, 578
- StV 2004, 24
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12
Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen …
Mittäter kann daher auch eine Person sein, der das Gesetz keine steuerlichen Pflichten zuweist, sofern nur die Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehungsweise im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 12. November 1986 - 3 StR 405/86, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86, NStZ 1986, 463; BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 3 StR 80/89, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Mittäter 3; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4; BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112).aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Täter - auch Mittäter - einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, BGHSt 28, 371, 375 ff.; BGH…, Urteil vom 12. November 1986 - 3 StR 405/86, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 1; BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 3 StR 317/89, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Eingangsabgaben 1; BGH…, Beschluss vom 20. November 1990 - 3 StR 259/90, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Mittäter 2; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, BGHSt 48, 52, 58; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4 = wistra 2003, 344; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 5 StR 85/04, wistra 2004, 393; BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112; BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 StR 105/10).
(2) Unbeachtlich ist ein "vorgeschobenes" Strohmanngeschäft allerdings dann, wenn es nur zum Schein abgeschlossen wird, d.h. wenn beide Vertragsparteien einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, dass die Rechtswirkungen des Geschäfts gerade nicht zwischen ihnen, sondern zwischen dem Leistungsempfänger und dem "Hintermann" eintreten sollen (vgl. § 41 Abs. 2 AO; BFH, Urteil vom 12. Mai 2011 - V R 25/10, DStRE 2011, 1326 unter II.1.c; BFH, Beschluss vom 31. Januar 2002 - V B 108/01, BFHE 198, 208 = BStBl II 2004, 622, unter II.4.c; BFH…, Beschluss vom 17. Oktober 2003 V B 111/02, BFH/NV 2004, 235; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4 = wistra 2003, 344).
Die Frage, ob die "Strohleute" im Verhältnis zur Bande, von der sie das Altgold erhielten, wegen ihres kollusiven Zusammenwirkens ohne handelstypisches Verhalten nicht als Unternehmer anzusehen waren (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Unternehmer 1; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4 = wistra 2003, 344), ist insoweit ohne Bedeutung.
- BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben
Deshalb sind solche Verfügungen, die in Übereinstimmung mit dem Vermögensinhaber erfolgen, grundsätzlich nicht pflichtwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (vgl. BGHZ 151, 181, 186 f.; BGH wistra 2003, 344, 346 f.; NJW 2003, 2996, 2998).Gleiches gilt, wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (…BGH aaO; vgl. BGH wistra 2003, 344, 346 f.).
Soweit dabei in der strafgerichtlichen Entscheidungspraxis der Begriff des existenzgefährdenden Eingriffs verwandt wird (vgl. BGH wistra 2003, 344, 346; NJW 2003, 2996, 2998), bedeutet dies keinen wesentlichen Unterschied in den Anwendungsvoraussetzungen.
- OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
Betrug bzw. Untreue: Dauerhaft hohe Kosten für Spendenwerbung einer vorläufig als …
Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).
- BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06
Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze …
Damit hat es verkannt, dass - anders als bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4) - Mittäter einer Steuerhinterziehung in der hier verwirklichten Begehensvariante (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) auch derjenige sein kann, den selbst keine steuerlichen Pflichten treffen, der aber als Dritter zugunsten des Steuerpflichtigen handelt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 37, 41;… BGHR aaO; BGH NStZ 1986, 463). - FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
Diesen Zeitpunkt der hypothetisch rechtzeitigen Pflichterfüllung als Anknüpfungspunkt für die Beendigung und den Beginn der Verfolgungsverjährung zugrunde zu legen, hält der Senat ungeachtet dessen für sachgerecht, ob man die Steuerhinterziehung durch Unterlassen als echtes Unterlassungsdelikt wertet (so BGH Entscheidungen vom 22.05.2003 5 StR 520/02, wistra 2003, 344 Tz. 9; vom 01.02.2007 5 StR 372/06, NJW 2007, 1294 Tz. 27; Krumm in: Tipke/Kruse AO § 370 Lfg. - BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04
Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …
Zwar ergibt sich dies - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - nicht aus dem Urteil des Senats vom 22. Mai 2003 (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 38). - BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04
Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer …
Auch die Gesellschafter einer GmbH sind als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1999 - 4 StR 57/99;… a.A. Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 122 unter Hinweis auf ein den früheren Untreuetatbestand des § 81 a GmbHG betreffendes Urteil des Senats vom 24. März 1955 - 4 StR 529/54).Das Fehlen des danach grundsätzlich erforderlichen Strafantrages der Mitgesellschafterinnen des Angeklagten würde nur dann kein Strafverfolgungshindernis begründen, wenn die Gewinnentnahmen zu einem im Rahmen des § 266 StGB bedeutsamen Vermögensnachteil der GmbH selbst geführt hätten, denn zu der geschädigten GmbH besteht keine privilegierende Beziehung im Sinne des § 247 StGB (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926).
Ein solcher Vermögensnachteil der GmbH selbst liegt vor, wenn durch die Entnahmen eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht (vgl. BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2924, 2926, jew. m.w.N.), was insbesondere bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (…vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; BGH NJW 2000, 154, 155).
- BFH, 05.08.2010 - V R 13/09
Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO - …
Aufgrund dieser Feststellungen des FG hat der Senat auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die I-GmbH nur zum Schein als reiner "Rechnungsschreiber" in eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem ausländischen Verkäufer und der K-GmbH eingeschaltet gewesen sein könnte (…vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259, unter II.1.a bb a.E.; BGH-Urteil vom 22. Mai 2003 5 StR 520/02, BFH/NV 2004 Beilage 2, 163, unter II.1.b aa). - BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei …
Mittäter kann daher auch eine Person sein, der das Gesetz keine steuerlichen Pflichten zuweist, sofern nur die Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehungsweise i.S.v. § 25 Abs. 2 StGB gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 12. November 1986 - 3 StR 405/86, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86, NStZ 1986, 463; BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 3 StR 80/89, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Mittäter 3; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4; BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112; BGH…, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 225 Rn. 42). - BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen …
Entscheidend ist daher, ob die jeweils hier den Firmen B. oder H. vorgeschaltete Firma als Teil der Lieferkette wie ein typischer Händler gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, NStZ 2004, 578, 579 mwN; BFH BStBl II 1987, 752;… Heidner aaO). - LG Saarbrücken, 12.03.2010 - 2 KLs 28/09
- BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13
Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über …
- BGH, 29.01.2014 - 1 StR 469/13
Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerpflichtigkeit eines dazwischengeschalteten …
- BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
- BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05
Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von …
- BGH, 26.11.2009 - 5 StR 91/09
Umsatzsteuerkarussell; Eingehungsbetrug; Vermögensvergleich; Gesamtsaldierung; …
- OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
Antragsberechtigung nach § 172 StPO
- FG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 12 K 2/04
Kein Vorsteuerabzug wegen fehlender Unternehmereigenschaft
- BGH, 04.03.2020 - 1 StR 45/20
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand