Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14   

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https://dejure.org/2015,21179
BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,21179)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,21179)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,21179)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 184h Nr. 1 StGB
    Vornahme sexueller Handlungen an widerstandsunfähiger Person (Entblößung des Unterkörpers der widerstandsunfähigen Person; Unbeachtlichkeit der subjektiven Zielrichtung des Täters bei äußerlich eindeutiger Handlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 Nr 1 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Äußerlich eindeutige sexuelle Handlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vollendete sexuelle Handlung im Sinne des § 179 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Äußerlich eindeutige sexuelle Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollendete sexuelle Handlung im Sinne des § 179 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch "mit Interesse zugucken" ist sexueller Missbrauch…..

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergewaltigung durch den Mittäter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entblößung des Unterkörpers einer Frau genügt für Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Eindeutiger Sexualbezug einer Handlung aufgrund äußerlichen Erscheinungsbilds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 457
  • NStZ-RR 2015, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04

    Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14
    Da bei äußerlich eindeutigen Handlungen nach ständiger Rechtsprechung die subjektive Zielrichtung des Täters für die Einordnung als sexuelle Handlung keine Bedeutung hat (vgl. BGH, aaO), kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Entkleidung der Geschädigten dem Tatplan des Angeklagten entsprechend dazu diente, sich schon hierdurch geschlechtliche Erregung zu verschaffen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in LK, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 f.; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184g Rn. 6 mwN; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 Rn. 55; offengelassen von BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 5 StR 134/04, NStZ 2005, 90, 91; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07

    "Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14
    Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340, und vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, NJW 2014, 3737, 3738 mwN).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14
    Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340, und vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, NJW 2014, 3737, 3738 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14
    Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340, und vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, NJW 2014, 3737, 3738 mwN).
  • BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14
    Da bei äußerlich eindeutigen Handlungen nach ständiger Rechtsprechung die subjektive Zielrichtung des Täters für die Einordnung als sexuelle Handlung keine Bedeutung hat (vgl. BGH, aaO), kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Entkleidung der Geschädigten dem Tatplan des Angeklagten entsprechend dazu diente, sich schon hierdurch geschlechtliche Erregung zu verschaffen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in LK, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 f.; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184g Rn. 6 mwN; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 Rn. 55; offengelassen von BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 5 StR 134/04, NStZ 2005, 90, 91; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Das ist hier bei dem mit einem Auseinanderdrücken der Beine verbundenen Herunterziehen der Hose der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ 2015, 457; MüKo-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 6; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
  • LG Bielefeld, 04.12.2019 - 3 KLs 30/19
    Eine sexuelle Handlung liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH NStZ 2015, 457).
  • LG Dortmund, 05.07.2021 - 33 KLs 6/21
    Der sexuelle Charakter dieser Handlung hängt auch nicht davon ab, ob der Täter sich bereits durch das Entkleiden selbst befriedigen will, da die subjektive Motivation hierfür nicht entscheidend ist (Münchener Kommentar, StGB, § 177 Rn. 45, vgl. BGH, Beschluss vom 10.03.2015 - 5 StR 521/14)).
  • LG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 KLs 4/20
    Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.2015 - 5 StR 521/14 m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7614
BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,7614)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,7614)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,7614)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (freie tatrichterliche Beweiswürdigung; Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (freie tatrichterliche Beweiswürdigung; Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Revision im Strafverfahren wegen schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei einem schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei einem schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 178
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14
    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, und vom 2. November 2017 - 3 StR 360/17 mwN) - rechtlicher Nachprüfung stand.
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Ihre Angriffe gegen die Beweiswürdigung decken - eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsumfangs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179) - keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
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