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   BGH, 12.12.2013 - 5 StR 522/13   

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https://dejure.org/2013,37473
BGH, 12.12.2013 - 5 StR 522/13 (https://dejure.org/2013,37473)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - 5 StR 522/13 (https://dejure.org/2013,37473)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13 (https://dejure.org/2013,37473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erfüllung des Qualifikationstatbestands durch Mitsichführen einer Schusswaffe beim Besitz von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Mitsichführen von Schusswaffen beim Sichverschaffen des zum Eigenkonsum erlangten Crystals i.R.d. Verurteilung wegen bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erfüllung des Qualifikationstatbestands durch Mitsichführen einer Schusswaffe beim Besitz von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Mitsichführen von Schusswaffen beim Sichverschaffen des zum Eigenkonsum erlangten Crystals i.R.d. Verurteilung wegen bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 616
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 5 StR 522/13
    Das Mitführen der Schusswaffen beim Besitz der Betäubungsmittel allein erfüllt den Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG hingegen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30a Rn. 84 mwN).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - etwa wie hier zum Eigenkonsum - ist nicht von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasst; denn insoweit besteht kein Kontakt zu anderen Personen und damit nicht die Gefahr, dass der Täter seine Interessen rücksichtslos wahrnimmt und eine ihm zu Verfügung stehende Waffe auch einsetzt (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 9 und vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 Rn. 13 f.; Beschlüsse vom 15. November 2016 - 3 StR 344/16 Rn. 5 und vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13 Rn. 2; vgl. auch BT-Drucks. 12/6853 S. 41).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

    Das Mitführen einer Waffe oder eines entsprechenden Gegenstandes beim Besitz der Betäubungsmittel allein erfüllt den Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aber gerade nicht (vgl. BGH, Urteil vom 7 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13, juris Rn. 2; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30a Rn. 84 mwN).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 344/16

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Beendigung; Erlangung der

    Das Mitführen einer Waffe oder eines entsprechenden Gegenstandes beim Besitz der Betäubungsmittel allein erfüllt den Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aber gerade nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13, juris Rn. 2; vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15, NStZ 2016, 421; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30a Rn. 84 mwN).
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