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   BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08   

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https://dejure.org/2008,7300
BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,7300)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2008 - 5 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,7300)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,7300)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Vertrauenstatbestandes durch eine Verfahrenseinstellung; Hinweispflicht des Gerichts auf eine beabsichtigte nachteilige Verwertung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der fairen Verfahrensgestaltung und des Anspruchs auf rechtliches Gehör; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 163
  • NStZ-RR 2009, 165
  • NStZ-RR 2009, 79
  • NStZ-RR 2011, 102
  • NStZ-RR 2011, 302
  • StV 2009, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00

    Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).

    Doch war der Hinweis erforderlich, um dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, durch Anträge auch zum Schuldgehalt der von der Einstellung betroffenen Taten auf die Strafhöhe Einfluss zu nehmen (vgl. BGH StV 2000, 656).

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung findet nicht statt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Deswegen gebieten es die faire Verfahrensgestaltung, aber auch der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, vor einer dennoch beabsichtigten nachteiligen Verwertung einen Hinweis zu erteilen, um den Vertrauenstatbestand wieder zu beseitigen (BGHSt 30, 197; BGHR § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4; BGH StV 2004, 162).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung findet nicht statt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Denn solche Motive oder auch andere offensichtliche und erkennbare Motive im Sinne der Nr. 1 der diagnostischen Leitlinien des ICD-10 zu F 63.1 sind hierzu jedenfalls nicht festgestellt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
    Anders als der Generalbundesanwalt sieht der Senat in der Begründung der Strafzumessung keinen nur überflüssigen, aber letztlich unschädlichen Verweis auf die eingestellten Taten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Da sich die Urteilsgründe dazu nicht verhalten, ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei der Tat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14 Rn. 6, vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01; jeweils mwN).
  • OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei mangelbehafteter Verständigung

    Eine Unterbrechung, auch wenn sie im Protokoll als "Rechtsgespräch" bezeichnet wird, trägt nicht die Vermutung einer Verständigung in sich (BGH Beschl. v. 17. Februar 2010, 2 StR 16/10, juris. Bittmann, NStZ-RR 2011, 102, 103).

    So seien schon zuvor Verständigungen, die nicht gesetzlichen bzw. höchstrichterlichen Anforderungen genügten, für insgesamt unbeachtlich gehalten worden (Bittmann, wistra 2009, 414. ders. NStZ-RR 2011, 102ff.).

  • BGH, 20.02.2014 - 5 StR 7/14

    Fehlende umfassende Würdigung des Zustands des Angeklagten (mögliche

    Mithin ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei den Taten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, jeweils mwN).
  • BGH, 22.08.2017 - 5 StR 341/17

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Schuldfähigkeit (Fehlen einer umfassenden Würdigung

    Auch in Anbetracht des schweren Krankheitsbildes des Angeklagten ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung seines Zustands bei den Taten; diese ist demgemäß lückenhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14; vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, jeweils mwN).
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