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   BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62   

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BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62 (https://dejure.org/1962,624)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1962 - 5 StR 529/62 (https://dejure.org/1962,624)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1962 - 5 StR 529/62 (https://dejure.org/1962,624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 160
  • NJW 1963, 358
  • MDR 1963, 325
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Dem Vorsatz des H. steht nicht entgegen, dass er etwa davon ausgegangen wäre, falls er nicht mitwirke, hindere dies das Niederschlagen eines Vollzugsbeamten (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160 f.; vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; ferner Roxin, NStZ 1998, 616, 617).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Allerdings wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass es bei gegen eine Person gerichteten Delikten nicht ausreiche, wenn das Opfer nur allgemein bestimmt sei, die Tat aber noch nicht gegen eine konkrete Person ausgeführt werden könnte (vgl. Fischer a.a.O., § 30 Rn. 7 unter Hinweis auf BGHSt 18, 160, 161; ähnlich OLG Hamburg, MDR 1948, 368, wo offenbar vereinbart worden war, dass "irgendwo in Hamburg jemand" Opfer einer Erpressung werden sollte).

    In der von Fischer in Bezug genommenen Entscheidung (BGHSt 18, 160, 161), in der der BGH ausgeführt hat, dass es nicht ausreiche, dass der "Anstifter" das von ihm ausersehene Opfer nur so allgemein bezeichne, dass der Haupttäter den Plan nicht allein, sondern nur mit ihm zusammen ausführen könne, bestand die Besonderheit, dass dort das Tatopfer eine konkrete Person sein sollte, die nur der "Anstifter" kannte, der sich - ohne die Tat ernsthaft zu wollen - eine Mitwirkung vorbehalten hatte, so dass die Tat für die angeworbenen Mittäter ohne ihn von Anfang an unausführbar war.

  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Andererseits kann aber für den bedingten Vorsatz von Bedeutung sein, welche Rolle der Angeklagte bei der Tat selbst übernehmen wollte (vgl. BGHSt 18, 160, 161).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    Die Schwelle zum Versuchsbeginn ist überschritten, wenn sich die Bestimmungshandlung auf eine ausreichend bestimmte Tat konkretisiert und der Angestiftete die Tat begehen könnte, wenn dieser es wollte (BGH, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69 Rn. 5 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Allerdings wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass es bei gegen eine Person gerichteten Delikten nicht ausreiche, wenn das Opfer nur allgemein bestimmt sei, die Tat aber noch nicht gegen eine konkrete Person ausgeführt werden könnte (vgl. Fischer a.a.O., § 30 Rn. 7 unter Hinweis auf BGHSt 18, 160, 161; ähnlich OLG Hamburg, MDR 1948, 368, wo offenbar vereinbart worden war, dass "irgendwo in Hamburg jemand" Opfer einer Erpressung werden sollte).

    In der von Fischer in Bezug genommenen Entscheidung (BGHSt 18, 160, 161), in der der BGH ausgeführt hat, dass es nicht ausreiche, dass der "Anstifter" das von ihm ausersehene Opfer nur so allgemein bezeichne, dass der Haupttäter den Plan nicht allein, sondern nur mit ihm zusammen ausführen könne, bestand die Besonderheit, dass dort das Tatopfer eine konkrete Person sein sollte, die nur der "Anstifter" kannte, der sich - ohne die Tat ernsthaft zu wollen - eine Mitwirkung vorbehalten hatte, so dass die Tat für die angeworbenen Mittäter ohne ihn von Anfang an unausführbar war.

  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

    Jedoch muss dieses - aus der Sicht des Initiators - so weit konkretisiert sein, dass der präsumtive Haupttäter es "begehen könnte, wenn er wollte' (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; S/S/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 5).
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97

    S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB,

    Doch gilt dies nicht, wenn er davon ausging, ohne seine Mitwirkung könne die Tat von dem anderen nicht begangen werden (vgl. BGHSt 18, 160, 161).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Die Tat muß vom Anstifter so bestimmt sein, daß der andere sie begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urt. vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 366/57]; 18, 160, 161).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Maßstab für die Beurteilung der Bestimmtheit ist, ob durch die Einbeziehung des anderen schon eine erhöhte Gefährdung des geschützten Rechtsguts eintreten kann (BGH Urt. v. 2.9. 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389; 18, 160, 161; BGH, Urteil vom 29.10.1997 - 2 StR 239/97 (LG Frankfurt a.M.)).
  • LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69

    Vernichtungslager Treblinka

    Für den im vorliegenden Fall gegebenen Bereich staatlich befohlener Verbrechen hat der Bundesgerichtshof in seiner oben zitierten Entscheidung (BGHSt 18, 94; NJW 1963, 358) zur Abgrenzung des Täters vom blossen Tatgehilfen unter anderem ausgeführt:.
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

  • BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 269/72

    Positives Tätigwerden des Zurücktretenden zur Verhinderung der Tat - Möglichkeit

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