Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.05.1960

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58   

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BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1959,197)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1959 - 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1959,197)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1959,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern: juristische Gesichtspunkte zum Thema (Albin Eser; Urban & Schwarzenberg 1982, 178)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 379
  • NJW 1959, 825
  • MDR 1959, 503
  • JR 1959, 185
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Hierbei ist auch das Verhältnis zwischen Notwendigkeit der Behandlung und ihre möglichen Folgen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 11, 111; 12, 379; BGHZ 29, 33; 29, 46; 29, 176; BGH, NJW 1961, S 2203; Kleinewefers, VersR 1962, S 197 ff. mw Nachw; Dunz, aaO, S 13; Weyers, aaO, S 24 f.).

    Eine ganz andere Frage ist es, ob der Betroffene auf Grund jugendlichen Alters oder infolge von Krankheit oder sonstigen Gebrechen nicht fähig ist, eine wirksame Einwilligung zu erteilen und die Rechtsordnung insoweit seine durch einen Vertreter erklärte Einwilligung ausreichen läßt oder, wo dies nicht ohne Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen möglich ist - etwa weil der Eingriff keinen Aufschub duldet -, andere rechtliche Tatbestände, die im Einklang mit der Verfassung stehen, dazu führen, daß der Eingriff auch ohne erklärte Einwilligung rechtmäßig ist (vgl. BGHZ 29, 46 [52]; BGHSt 12, 379 [384]; BGH, NJW 1966, S 1855 [1856]).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Wann dies im einzelnen zutrifft, bedarf hier keiner Erörterung, denn jedenfalls fehlt es an einem Heileingriff, wenn eine Operation nicht - auch nicht aus Gründen der Vorsorge (BGHSt 12, 379) - ärztlich indiziert ist und der Arzt das weiß.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f. und vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 7; BayObLG, NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90, MedR 1991, 85; Urteil vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Bei der Frage der objektiven Vorhersehbarkeit des Erfolgseintrittes ist in diesem Zusammenhang allein auf den in Gang gesetzten Geschehensablauf im Allgemeinen, den Enderfolg sowie die generelle Möglichkeit des Erfolgseintritts abzustellen, nicht auf sämtliche Einzelheiten des späteren tatsächlichen Geschehensablaufs (st. Rspr.; vgl. BGHSt 49, 166 = NStZ 2004, 621; NJW 2009, 1155; BGHSt 12, 379; BGH NStZ 2009, 148).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 215/78

    Umfang der Ersatzpflicht bei Beschädigung einer Sache beim Betrieb eines Kfz;

    Richtig ist allerdings, wenn das angefochtene Urteil davon ausgeht, daß § 142 StGB zunächst die Beweismöglichkeiten des bei einem Verkehrsunfall Geschädigten schützen soll (daneben allerdings auch etwa die Beweismöglichkeiten weiterer, sei es auch nur nach dem äußeren Ablauf an dem Unfallgeschehen Beteiligter - vgl. BGHSt 12, 382, 385 [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58]; Dreher, StGB 34. Aufl. Rdz. 4 bei § 142).
  • BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Heileingriff bei Irrtum über die

    Zum Sonderfall der Einwilligung eines Minderjährigen kann auf BGHSt 12, 379, 382 [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58] verwiesen werden.

    Sofern ein solcher Verbotsirrtum verschuldet ist, hindert er die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung nicht, sondern mindert unter Umständen nur den Schuldvorwurf (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ; 12, 379, 383) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58] .

    Insofern besteht Veranlassung, auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 8, 113 und 12, 379, 384 hinzuweisen.

  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Die Einwilligung des Jugendlichen aufgrund einer nur an ihn gerichteten Aufklärung (auch daran fehlte es indessen hier) kann deshalb bei einerseits aufschiebbaren, andererseits nicht unwichtigen Entscheidungen über eine ärztliche Behandlung nicht genügen (vgl. auch BGH-Urteil vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58- NJW 1959, 825).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht insoweit zwar davon aus, daß eine ordnungsgemäße Aufklärung nur dann vorliegt, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt stattfindet, und daß dies grundsätzlich nur der Fall ist, wenn der Patient noch Gelegenheit hat, zwischen der Aufklärung und dem Eingriff das Für und Wider der Operation abzuwägen (so auch schon BGHSt 12, 379, 383; OLG Celle, Urteil vom 10. Juli 1978 - NJW 1979, 1251, 1253 mit ablehnender Anmerkung Wachsmuth = AHRS 5400/4; Bölke/Robbers, Die stationäre Krankenhausbehandlung, A II, 4.27; Brüggemeier, Deliktsrecht, 1986, S. 436; Franzki, Sitzungsbericht I zum 52. deutschen Juristentag, S. 121; Kern/Laufs, Die ärztliche Aufklärungspflicht, 1983, S. 41; Narr/Rehborn, Arzt, Patient, Krankenhaus, 2. Aufl., S. 177 f.; BGB-RGRK-Nüßgens, 12. Aufl., § 823 Anh. II, Rdn. 100; Schloßhauer-Selbach, DRiZ 1982, 364, 365; Tempel, NJW 1980, 609, 615; ähnlich auch OLG Stuttgart mit NA-Beschluß des Senats vom 10. Juli 1979 - VI ZR 11/78 - VersR 1979, 1016 = AHRS 5400/3 und OLG Hamm mit NA-Beschluß des Senats vom 24. April 1981 - VI ZR 74/80 - VersR 1981, 486, 488 = AHRS 5400/5).
  • BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98

    Einwilligung zur Körperverletzung als Verstoß gegen die guten Sitten

    Die Einwilligungsfähigkeit beurteilt sich nicht nach bestimmten Altersgrenzen oder nach den Regeln, die für die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit gelten, sondern nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit desjenigen, der sich durch die Einwilligungserklärung des Rechtsschutzes begibt (BGHSt 4, 88/90; 12, 379/382 f.; 23, 1/4).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10

    Verletzteneigenschaft von Angehörigen bei Tötungsdelikten; Anforderungen an einen

  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78

    Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der

  • BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81

    Zur vorherigen Aufklärung des Patienten durch den Arzt bei nicht notwendigem

  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 251/64

    Schadensersatzpflicht aufgrund von Verknöcherungen durch Elektroschockbehandlung

  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 557/87

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Einlegung eines Rechtsmittels zur

  • BGH, 02.02.1968 - VI ZR 115/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die Gefahren

  • BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 5/85

    Notwendigkeit der Bestimmung einer Ergänzungspflegschaft neben einer bestehenden

  • BGH, 29.06.1977 - 2 StR 196/77

    Vornahme einer Sterilisierung ohne Einwilligung der Patientin - Annahme einer

  • BGH, 31.01.1961 - 5 StR 565/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 479/59

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59, 5 StR 533/58   

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https://dejure.org/1960,7646
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BGH, Entscheidung vom 24.05.1960 - 5 StR 521/59, 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1960,7646)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1960,7646)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche Körperverletzung - Ungenügen der Einwilligung eines Minderjährigen zur Entfernung seines Blinddarms - Umfang der Beratungspflicht des Arztes bezüglich der Gründe eines körperlichen Eingriffs im ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Es fehlt in der Revisionsbegründung die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderliche Angabe der Beweismittel, deren sich das Schwurgericht nach Auffassung der Revision zur weiteren Sachaufklärung hätte bedienen müssen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Es kommt daher nicht darauf an, ob das Schwurgericht zu Recht oder Unrecht angenommen hat, daß es insoweit gemäß § 358 Abs. 1 StPO gebunden sei (vgl. hierzu BGHSt 3, 357, 366 f).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57

    Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsansicht, die das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten haben (vgl. BGHSt 11, 111, 112).
  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Hierbei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Einwilligung eines Minderjährigen genügt, wenn dieser unmittelbar vor der Vollendung seines 21. Lebensjahres steht, nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag und die Einholung der elterlichen Zustimmung undurchführbar ist (vgl. hierzu BGHZ 29, 33 = NJW 1959, 811 1 ).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof für das Skalpell des Chirurgen verneint (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 -, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von

    Danach standen chirurgische Instrumente (etwa ein Skalpell oder eine zahnärztliche Extraktionszange), die von einem approbierten Arzt bestimmungsgemäß bei einem Heileingriff eingesetzt wurden, unabhängig von ihrer konkreten Verwendungsweise weder einem Messer noch einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift gleich (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77, NJW 1978, 1206; vgl. auch Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1).

    Ausgehend von dem Wortlaut der alten Gesetzesfassung, nach der ein Messer oder ein anderes gefährliches Werkzeug nur Beispielsfälle einer Waffe darstellten, wurden die Voraussetzungen dieser Tatvariante lediglich dann als erfüllt angesehen, wenn der Täter den Gegenstand bei einem Angriff oder Kampf zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken benutzte, was bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz als Heilinstrument nicht der Fall war (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 aaO; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 aaO).

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung

    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]; vgl. auch Hom in SK § 223 Rdn. 38, 46; Hirsch in LK 10. Aufl. vor § 223 Rdn. 3, 4, 6 und § 223 a Rdn. 6).
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).
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