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   BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06   

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https://dejure.org/2007,2286
BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06 (https://dejure.org/2007,2286)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06 (https://dejure.org/2007,2286)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06 (https://dejure.org/2007,2286)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 4 GewSchG; § 189 ZPO; § 922 ZPO
    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG (Heilung; Kenntnis; Blanketttatbestand)

  • lexetius.com

    GewSchG § 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz durch die Belästigung einer Frau trotz Bestehens einer einstweiligen Verfügung; Bedeutung einer Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Notwendigkeit der Zustellung der einstweiligen ...

  • Judicialis

    GewSchG § 1; ; GewSchG § ... 2; ; GewSchG § 4; ; GewSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; GewSchG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 189; ; ZPO § 620 Nr. 9; ; ZPO § 922 Abs. 2; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 929 Abs. 3; ; ZPO § 935; ; ZPO § 936; ; ZPO § 945

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 4
    Wirksame Zustellung als Strafbarkeitsvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 257
  • NJW 2007, 1605
  • NStZ 2007, 484
  • StV 2008, 140
  • FamRZ 2007, 812
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06
    Schon allein wegen dieses Zusammenhangs kann eine Zustellung im Parteibetrieb nicht durch andere Formen der Bekanntgabe ersetzt werden (vgl. BGHZ 120, 73, 78 ff.).

    Eine für die Verhinderung einer solchen Folge unverzichtbare so genannte Vollziehungszustellung (vgl. BGHZ 120, 73, 78) wurde im vorliegenden Fall von der Nebenklägerin nicht vorgenommen.

  • BGH, 23.02.1978 - II ZR 37/77

    Nichtigkeitsklage gegen Genossenschaftsbeschlüsse

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06
    Deshalb kann die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung nicht durch die bloße Mitteilung über ihren Inhalt ersetzt werden (vgl. BGHZ 70, 384, 387).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2004 - Ss 182/04

    Voraussetzungen eines strafbaren Verstoßes gegen eine vollstreckbaren Anordnung

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06
    aa) Da eine wirksame Zustellung Geltungsvoraussetzung der einstweiligen Verfügung gegenüber dem Betroffenen ist, kommt keine - von der Staatsanwaltschaft befürwortete - Auslegung des § 4 GewSchG in Betracht, wonach eine so genannte "abstrakte Vollstreckbarkeit" der einstweiligen Verfügung ausreichen solle (so aber OLG Oldenburg NStZ 2005, 411).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06
    Zudem fehlte im vorliegenden Fall ein Zustellungswille der Nebenklägerin, also die Absicht, die Zustellung auch bewirken zu wollen (vgl. BGH NJW 2003, 1192, 1193).
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Dies erfordert es, dass die gerichtliche Entscheidung zweifelsfrei - schon durch ihre äußere Form - als solche zu identifizieren ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257 Rn. 14).

    Deshalb genügt auch die bloße Unterrichtung über den Inhalt des zuzustellenden Dokuments nicht, um eine Heilung herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 Rn. 30; BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, NJW-RR 2011, 1011 Rn. 11; Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, aaO); weder die bloße mündliche Überlieferung noch eine handschriftliche oder maschinenschriftliche Abschrift des Dokuments führen zur Heilung des Zustellungsmangels (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19, GRUR 2020, 776 Rn. 25; Beschluss vom 7. Oktober 2020 - XII ZB 167/20, NJW-RR 2021, 193 Rn. 12).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher

    Das ist der Fall, wenn der Adressat das Dokument in die Hand bekommt (BFHE 244, 536 Rn. 65; vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257 Rn. 14; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953 Rn. 9).
  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen

    b) In dem Urteil vom 15. März 2007  5 StR 536/06 (BGHSt 51, 257) hat der BGH entschieden, es fehle an der für § 4 des Gewaltschutzgesetzes erforderlichen wirksamen vollstreckbaren Anordnung gegenüber dem Angeklagten, da ihm die einstweilige Verfügung nicht wirksam zugestellt worden sei.

    Mit dieser Beurteilung weicht der vorlegende Senat nicht von den Entscheidungen des BGH in HFR 2001, 1200 und in BGHSt 51, 257 ab.

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